Umweltbundesamt empfiehlt Reform bei der Finanzierung der EEG-Umlage

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Die Diskussionen über die EEG-Umlagen werden in den nächsten Wochen weiter an Fahrt gewinnen. Mitte Oktober werden die Übertragungsnetzbetreiber die genaue Höhe für das kommende Jahr verkünden und im Vorfeld dürfte die Kostendiskussion wieder voll aufbrechen. Das Umweltbundesamt (UBA)  empfiehlt, die Finanzierung der Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland zu reformieren und hat ein Gutachten beauftragt, um zwei Optionen zu untersuchen lassen. Insgesamt sollten die EEG-Kosten auf mehr Schultern verteilt werden.

Die erste Variante sieht vor, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne CO2 könnten nach den ersten Schätzungen rund zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen in den Bundeshaushalt fließen. Diese Einnahmen sollten dann direkt auf der EEG-Konto fließen, aus dem die Übertragungsnetzbetreiber die Vergütungen für die EEG-Anlagen zahlen. Auf das Jahr 2017 gerechnet könnte damit die EEG-Umlage auf einen Schlag von 6,88 auf 3,0 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Einschätzung der Gutachter wäre eine solche Reform kurzfristig umsetzbar und würde ein wichtiges Signal für die weitere Energiewende in Deutschland senden.

Die zweite Option ist, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Ergänzend zum Emissionshandel könnte so eine weitere am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern würden somit verteuert und in der Folge der Börsenstrompreis steigen. Dies wiederum reduziere die Lücke zu den bestehenden Einspeisevergütungen für die EEG-Anlagen reduzieren und in der Folge würde der Förderbedarf sinken und die EEG-Umlage reduziert. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten zudem zusätzlich für die weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden.

Bei der zweiten Option ist aus Sicht des UBA allerdings nicht garantiert, dass nur mit einem CO2-Preis das Sektorziel für die Energiewirtschaft eingehalten werden kann. Flankierende Maßnahmen seien wahrscheinlich notwendig. Auch müssten die Wechselwirkungen eines CO2-Preises mit dem Emissionshandel, dem Ordnungsrecht und Strommarkt weiter untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.

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