Ende Mai hat das Bundeswirtschaftsministerium dementiert, den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien aufgeben zu wollen. Dass über eine mögliche „Relativierung“ dieses Einspeisevorrangs aber sehr wohl nachgedacht wird, geht jetzt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/3307) hervor, die mehrere Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Netzengpässe und Netzausbau“ gestellt haben. Diese Antwort liegt pv magazine vor.
Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, verweist in der Antwort auf die Studie „Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz“ der Gutachter Consentec, bbh und Ecofys. Diese Studie sei im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt worden. „Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch eine moderate Relativierung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien und KWK-Anlagen im Netzengpassmanagement nennenswerte Netzengpasskosten einsparen lassen“, heißt es in dem Schreiben: „Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die Vorschläge aus der Studie umgesetzt werden können.“
Die Studie beschreibt eine solche Relativierung als „in bestimmten Situationen und in einem begrenzten Umfang technisch und ökonomisch sinnvoll“. Weiter heißt es in der Studie: „Die gezielte Einbeziehung der EE- und KWK-Anlagen in den Prozess des Netzengpassmanagements erfordert Anpassungen der rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen. Das aktuell geltende Europarecht gestattet eine Relativierung des Einspeisevorrangs grundsätzlich nur aus Gründen der Netzsicherheit. Vor diesem Hintergrund muss eine rechtlich normierte Relativierung des Einspeisevorrangs mit Kriterien der Netzsicherheit begründbar sein. Von einer zu weitgehenden Relativierung oder gar vollständigen Aufhebung des Einspeisevorrangs ist hingegen auch aus europarechtlichen Gründen abzuraten.“
Das Thema Sonderausschreibungen wird in der Antwort ebenfalls kurz angesprochen. „Die Bundesregierung strebt an, in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag vorzulegen, wie Sonderausschreibungen unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Netze ausgestaltet werden können“, heißt es dazu in dem Schreiben.
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Aha… sie probieren es mal wieder.
Man sollte natürlich wissen, wer die Bundesregierung berät, wenn über die Netzsicherungsmaßnahmen nachgedacht werden.
Schaut mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:
„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und […] mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. Zitat Ende.
Glaubt wirklich jemand hier ein Politiker könnte einschätzen, wann die Netzsicherheit nicht mehr gewährt ist ???
Die Netzsicherheit war vor 2010 am ehesten, gewährleistet. Da wurden die EE den Versorgen zwingend zugeteilt und die Fossilen mussten angepasst werden.
Strom Überschuss kam allenfalls durch Prognoseabweichungen zu Stande, und war vernachlässigbar.
Das hat man 2010 auf Drängen der konventionellen Seite in einer Nacht und Nebelaktion ( Ermächtigungsparagrafen ) geändert,
Siehe hier die Folgen vom IWR treffend dargelegt.
Zitat: Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Weil die Börsen-Strompreise durch den Verkauf des EEG-Stroms teilweise auf Rekordtiefs sinken, profitieren zwar die Großabnehmer und die Industrie, gleichzeitig steigen die Differenzkosten zu den Vergütungspreisen und letztendlich steigt dadurch die EEG-Umlage (s. Schaubild) für die Verbraucher rasant an. Zitat Ende.
Ab 2010 hat man dem EEG Strom den vorrangigen…Verbrauch“…genommen, in dem er überschüssig an der Börse verramscht werden muss, und nun will man ganz vorsichtig und schrittweise, vom unbedarften Beobachter, sprich Politiker, kaum bemerkt, auch noch die vorrangige Einspeisung kippen, unter dem Vorwand Netzsicherheit
Ganz kontraproduktiv zur Energiewende, wo doch konventionell kontinuierlich angepasst werden soll.
Mit anderen Worten mit zunehmenden EE immer weniger Kohlestrom benötigt wird, wenn die Netze stabil bleiben sollen.
Die Energiewende findet leider immer noch in Form eines „Kalten Krieges“ zwischen zwei Systemen statt. Und die Krieger beider Seiten sitzen wie oben beschrieben, Tür an Tür.
Die einen mit den Waffen, technisches Fachwissen, wo mit sie die Gegenseite zu ihren eigenen Gunsten beeindrucken können.
Ich hoffe das entgegen 2010 diesmal ein paar Politiker den Braten riechen.
Es schreit zum Himmel was da geschieht. Ich investiere für meine Solaranlage mein Spargroschen um ein Wenig von den überteuerten Strom wegzukommen, was passiert : der Energieversorger drosselt meine Anlage auf 70%, nicht einmal zum Privatverbrauch bekomme ich von meinem Dach die volle Leistung.
Wer entschädigt mich für den umsonst produzierten Strom den nicht einmal ich als Privatperson Nutzen kann?.
Ist dafür jemand zuständig????
Gruss
Boesi
Natürlich wird für den Privatverbrauch die volle Leistung genutzt, man muss nur eine dynamische 70% Regelung einstellen.
Hier sind Anfrage und Antwort
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2018/19-3307.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Raimund Kamm
Ich frage mich in diesem Wirrwarr wozu dann eigentlich noch die Rundsteuerempfänger ab 30 kWp einzuordnen sind. Ich hatte bisher angenommen, das damit genau die Funktion erfüllt wird.
Und ich würde gern zu mal wissen wer genau dafür verantwortlich ist, das solche Lobbyisten oder externe Berrater eingesetzt werden können. Die Politik wird hier schon lange nicht mehr auf der Ebene eine Bundesregierung wahrgenommen und da betrifft nicht nur den Energiesektor
Raimund Kamm, vielen Dank für die Fragen und Antworten der Anfrage.
Die Antwort auf die Frage 4 macht deutlich, von wem und wie die Bundesregierung beraten wird.
Zitat:
Frage Nr. 4 Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die bestehenden Netzengpässe bzw. was hat aus Sicht der Bundesregierung zu dem asynchronen Ausbau von Netzinfrastruktur und EE-Anlagen geführt?
Antwort: Einerseits gab es Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netzverstärkung sowie beim Netzausbau. Andererseits verlief der Ausbau der erneuerbaren Energien zweitweise schneller als im EEG vorgesehen. Die jeweiligen Gründe sind vielfältig. Für den Netzausbau waren und sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren zeitbestimmend, dabei spielt u.a. die Frage der öffentlichen Akzeptanz eine wichtige Rolle.
Zitat Ende
Richtig und im Sinne der Energiewende, müsste die Antwort nämlich schlicht und einfach lauten.
„Die EEG Neuordnung 2010 ( Wälzmechanismus ) war ein Fehler, und kontraproduktiv zur Energiewende“
Ein Fehler den das IWR schon von Anfang an deutlich gemacht hat, und von mir bei jeder Gelegenheit erwähnt wird.
Siehe hier Zitat IWR:
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt.
Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt Zitat Ende
Nicht der EEG Strom ist der Grund wenn die Netze überlastet werden, sondern die seit 2010 wieder den EE unangepasste Produktion von Kohlestrom überlastet die Netze, wie an Realität unschwer zu erkennen ist..
Während vor 2010 – ganz im Sinne der Energiewende – EEG Strom Priorität hatte, und Kohlestrom, den zunehmenden EE kontinuierlich angepasst werden musste, kann Kohlestrom seit 2010 wieder – den EE unangepasst – drauf los produziert werden. Und genau das soll nun noch verfestigt werden, in dem man gesetzlich dem EEG Strom Einhalt gebietet.
Mit anderen Worten, dem Kohlestrom wird unter dem Vorwand Netzsicherheit die lästige EEG Konkurrenz vom Leibe gehalten.
Bin mal gespannt, ob es den Lobbyisten abermals gelingt die Politik über den Tisch zu ziehen.
Der Gesetzgeber sollte sich darüber Gedanken machen, ob man die lokalen Verteilnetze von der „Relativierung des Einspeisevorrangs“ nicht generell ausklammern sollte.
Konsequent wäre dabei die Berücksichtigung der externen Kosten der konventionellen Stromerzeuger einzubeziehen.
https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/2030_V19/SR/Szenariorahmen_2019-2030_Genehmigung.pdf?__blob=publicationFile
Echo der Zukunft sagt.
Der Gesetzgeber sollte sich darüber Gedanken machen, ob man die lokalen Verteilnetze von der „Relativierung des Einspeisevorrangs“ nicht generell ausklammern sollte.
@ Echo d. Zukunft.
Die einzigen Gedanken die sich der Gesetzgeber machen sollte sind die, warum im Sinne der Energiewende die Relativierung überhaupt auf Seiten der EE stattfinden soll. Kohlekraftwerke sollen anscheinend, den ihnen seit 2010 gewährten Artenschutz behalten.
Windräder können doch von den Netzbetreibern gegenwärtig schon abgeschaltet, sprich relativiert werden, allerdings gegen finanzielle Entschädigung. Das soll wohl nun gesetzlich geändert werden, um Geld zu sparen.
Großstrukturen wie neue (offshore) Windparks und in wenigen Jahren auch große Freiflächenphotovoltaikanlagen können konkurrenzfähige Stromgestehungskosten anbieten und sich ungefördert am Terminmarkt etablieren. Neuerliche moderate Förderansätze für windparknahe Speicherkonzepte dürften langfristig ein geeigneteres Konzept für verstetigte Leistungsglättung darstellen. Damit hat man auch gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern Gegenargumente für gemäßigtere Netzausbaupläne, mindestens für die Auslegungserfordernisse in Spitzenlastzeiten oder auch zur Regelleistungsverlängerung.
Den Schutz der vorrangigen Einspeisung der Erneuerbaren Energien in den dezentralen Verteilnetzstrukturen lässt man unangetastet, bis dieser innerhalb der nächsten 1-2 Jahrzehnte durch Elektrofahrzeuge und stationäre Stromspeicher weitreichend, sachlich obsolet wird.
Das bliebe Zugeständnis und konsensfähige Minimalforderung gegenüber beispielsweise der FDP-Fraktion. Gewollte Veränderungen würde die Regierungskoalition jedoch geeignet begründen. Das könnte dann relativ interessant werden für die EEG-vergüteten Wähler.
MfG
Die ganzen Abschaltvorrichtungen für Windkraft-Anlagen sollten abgeschafft werden und dafür Anlagen zum Erzeugen von Wasserstoff gebaut werden. Genauso den überschüssigen PV – Strom direkt mit Heizstäben zur ( Warmwassererzeugung , Heizung ) verbraten. Eigener Zähler für PV ?, reicht der 2-Richtung-Zähler nicht aus?. Zusätzlich die EEG, alles nur noch abkassieren und Versklavung der Bürger zum Wohle der Regierenden.
Echo der Zukunft sagt.
Das bliebe Zugeständnis und konsensfähige Minimalforderung gegenüber beispielsweise der FDP-Fraktion. Gewollte Veränderungen würde die Regierungskoalition jedoch geeignet begründen. Das könnte dann relativ interessant werden für die EEG-vergüteten Wähler.
@ Echo
Seit ich die EEG Neuordnung 2010 mit deren fatalen Folgen für die gesamte EE Kostendebatte erlebt habe, halte ich jegliche, vermeintliche Minimalforderung oder Zugeständnis, gegenüber der konventionellen Seite für riskant.
Mir klingt heute noch der Referentenentwurf zu diesem neuen Wälzmechanismus 2010 im Ohr, wo es betont vordergründig hieß, der Vorrang der EE wird nicht angetastet, wenn sie zum Vermarkten an die Börse verschoben werden. Und die Netzbetreiber sind verpflichtet so viel wie möglich an Erlösen zu erzielen. Die EE Einspeiser waren beruhigt, sie bekommen ihren Strom „vorrangig“ abgenommen und vergütet.
Was der normal sterbliche, sprich auch die meisten Politiker dabei nicht erkennen konnten, hat das IWR im folgenden treffend beschrieben.
ZITAT IWR:
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Weil die Börsen-Strompreise durch den Verkauf des EEG-Stroms teilweise auf Rekordtiefs sinken, profitieren zwar die Großabnehmer und die Industrie, gleichzeitig steigen die Differenzkosten zu den Vergütungspreisen und letztendlich steigt dadurch die EEG-Umlage ZITAT Ende.
Vorrangig ist seit dem nach wie vor die Abnahme und die Vergütung. Aber nicht mehr der Verbrauch des EE Strom, wie dem IWR Zitat zu entnehmen ist.. Verbraucht wird der EE Strom nur noch wenn der Preis stimmt.. Und der Preis stimmt, weil die Kohlekraftwerke wieder unbeschadet produzieren, an der Börse für Überangebote sorgen, und in Folge dessen Niedrigstpreisen verursachen.
Dazu kommt, dass die EEG Umlage steigt. Denn seit 2010 gilt, das „Paradoxon“ je niedriger die Börsenpreise, desto höher die Umlage.
Fazit: Die Experten von der konventionellen Seite, oder genauer gesagt die Lobbyisten, haben den Bonus der Versorgungssicherheit im Rücken, womit sie die Politiker leicht beeinflussen können. Die Erfahrung aus 2010 sollte aber eine Lehre sein, um die so genannte Relativierung, im Sinne der Energiewende ausschließlich der konventionellen Seite zu überlassen.
ZU mal die Kosteneinsparung die als Grund für die Relativierung angegeben werden, nicht den Verbrauchern zugute kommt.
Oder hat schon mal jemand auf seiner Stromrechnung mitbekommen, dass die Strom Beschaffungskosten in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind.
Siehe hier:
http://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
„Seit ich die EEG Neuordnung 2010 mit deren fatalen Folgen für die gesamte EE Kostendebatte erlebt habe, halte ich jegliche, vermeintliche Minimalforderung oder Zugeständnis, gegenüber der konventionellen Seite für riskant.“
Ich verstehe die Enttäuschung. Jedoch wollen wir keine Hardliner werden.
Es sollte eine vernünftige Verhältnismäßigkeit zwischen Netznutzungsentgelt, Anteilen der Erneuerbaren Energien und konventioneller Reservekraftwerke, Verbraucherschutz und Bundesrechnungshof gefunden werden.
Ja, die konventionelle Seite wird den bisherigen Status wahren wollen. Damit wird die Problematik erklärbar.
Lesen sie in einer bekannten freien Enzyklopädie zum Strommix Deutschlands.
Die Weiterleitung zum Themenpunkt Stromkennzeichnung wird sie möglicherweise interessieren. Mit freundlichen Grüßen
Freundlichen Dank an http://www.pv-magazine.de