Die Sektorenkopplung macht Mieterstrom für kleinere Wohngebäude mit weniger als 20 Wohneinheiten attraktiv. Zu dieser Einschätzung kommt Florian Henle, Geschäftsführer von Polarstern. Er begründet dies wie folgt: „Je höher der Anteil des vor Ort erzeugten und genutzten Stroms ist, umso mehr rechnet sich Mieterstrom sowohl für Immobilienbesitzer, als auch für Mieter.“ Daher sei es sinnvoll den erzeugten Solarstrom auch für die Wärmeversorgung der Gebäude zu nutzen. Die Rentabilität von Photovoltaik-Mieterstromprojekten sei damit nicht mehr nur vom Stromverbrauchsprofil der der Bewohner sowie den auf die Erzeugung angepassten Verbrauch und die Teilnahmequote abhängig. Mit der Integration der Wärmeversorgung in das Konzept werde für eine gewisse Grundlast gesorgt und der Eigenverbrauch erhöht, so Henle weiter.
Gerade bei Gebäuden mit Zentralheizungen könnte der in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugte Strom direkt genutzt werden. „Sie erhöhen damit nicht nur den Direktverbrauch, sondern senken auch den Primärenergiebedarf der Gebäude“, so Henle. Das sei ein wichtiges Argument für die Finanzierung solcher Mieterstromprojekte, deren Kosten aufgrund der benötigten Anlagen naturgemäß höher sind. Zugleich ließen sich damit Kriterien für höhere KfW-Förderungen erfüllen. Zusätzlich kann der Anlagenbesitzer die Mieterstrom-Direktförderung und oftmals weitere lokale Förderungen beantragen und so die Amortisationszeit der Investitionen verkürzen, wie Henle erklärt.
Die Umsetzung eines Mieterstromprojekts mit kombinierter Anlagentechnik erfordert Polarstern zufolge stets ein gesondertes Messkonzept, was mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber individuell abzustimmen ist. Bei den Abrechnungen müssten zudem die verschiedenen Vergütungsformen, etwa für den Strom aus der Photovoltaik-Anlage oder der Wärmepumpe berücksichtigt werden. „Der Vorteil integrierter Mieterstromkonzepte entfaltet sich erst, wenn beratende Planung, Anlagentechnik und Prozesse effizient ineinandergreifen und reibungslos funktionieren. Dann rechnen sich komplexe Mieterstromprojekte auch in kleineren Wohngebäuden“, erklärt Florian Henle.
Polarstern setzt derzeit in der Schwäbischen Alb ein solches Konzept um in einem Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen, die mit Mieterstrom versorgt werden, wird der Strom für die Stromversorgung und den Betrieb zweier Wärmepumpen zur Erzeugung von Brauchwasser (10 Kilowatt) und zum Heizen (22 Kilowatt) teilweise durch die Photovoltaik-Anlage mit 30 Kilowatt Leistung erzeugt. Der Direktverbrauch in dem Haus betrage rund 49 Prozent bei sinkenden Strom- und Wärmekosten. Ein zusätzlicher Speicher erhöhe den Direktverbrauch um elf auf 60 Prozent und die Autarkie auf 49 Prozent, so Polarstern weiter.
Das Münchner Unternehmen sei in diesem Projekt als Mieterstromanbieter tätig. „Wir realisieren das Mieterstromprojekt im Rahmen unseres Enabling-Modells“, so Henle. „Das bedeutet, der Immobilienbesitzer ist Anlagenbesitzer und -betreiber, während wir ihm seitens Polarstern den Strom zur Mieterstromversorgung abkaufen und als Energieversorger an die Mieter weiterreichen.“ Der Immobilienbesitzer könne damit vermeiden, gewerbesteuerpflichtig zu werden und erzielt eine Rendite, die Polarstern zufolge über der EEG-Einspeisevergütung liegt. „Für PV-Anlagen sind dies aktuell rund 15 Prozent inklusive der Förderung nach dem Mieterstromgesetz, bei BHKWs sind es mindestens 20 Prozent.“
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