In den vergangenen Jahren haben einige europäische Länder finanzielle Belastungen für den Photovoltaik-Eigenverbrauch eingeführt, darunter auch Deutschland. Dies könnte sich bald ändern. Im Zuge des Trilogs zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament wird derzeit über die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie verhandelt. Am Mittwoch verständigten sich die Verhandler darauf, dass dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf. Nach der Neufassung der Richtlinie soll dies speziell für Erneuerbaren-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten.
Mit der neuen Direktive soll ein klarer und stabiler Rahmen für den privaten Eigenverbrauch geschaffen werden, wie es auf der Website des EU-Rats heißt. Nur wenn der Eigenverbrauch „exzessiv zunimmt“, dürften EU-Mitgliedsstaaten Gebühren erheben. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht nach dieser Einigung die Bundesregierung am Zug. Sie sollte nun zeitnah bestehende Hürden für Eigenverbrauch und Quartierskonzepte abbauen. „Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz“, sagte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
In Deutschland fallen für den Photovoltaik-Eigenverbrauch bei Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung und einer Erzeugung von mehr als 10 Megawattstunden jährlich, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, 40 Prozent EEG-Umlage an. Bei Direktlieferung oder der Versorgung von Mietern mit Solarstrom muss sogar die volle EEG-Umlage von derzeit 6,792 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden.
Die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauch hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte. „Die Belastung des Eigenverbrauchs hat zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Markts beigetragen. Fällt diese Marktbarriere, könnte auf Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden noch deutlich mehr Solarpotenzial gehoben und die Klimabilanz Deutschlands erheblich verbessert werden“, ist Körnig sicher.
Bereits zuvor hatten sich die Teilnehmer am Trilog auf ein ambitioniertes Erneuerbaren-Ausbauziel bis 2030 verständigt. So sollen nun verbindlich 32 Prozent am europäischen Energiemix erreicht werden. Die Vertreter der Erneuerbaren hätten sich noch mehr gewünscht, immerhin liegt es aber über dem von der Bundesregierung präfierten Zielsetzung von 27 Prozent. „Wir haben uns zwar einen Anteil von 35 Prozent Erneuerbare Energie gewünscht, doch selbst dieses niedrigere Ziel werden wir nur mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Solarenergie im Strom- Wärme- und Mobilitätsbereich erreichen können“, so Körnig.
Auch bei der Speichernutzung zeichnet sich eine Verbesserung gegenüber dem geltenden EEG ab. So ist in der Richtlinie vorgesehen, dass es keine Doppelbesteuerung etwa bei Netzentgelten für gespeicherten Strom geben darf, der im Haushalt später verbraucht wird. „Nach einem massiven Preisrückgang stehen Solarenergie und Speicher nun bereit, eine deutlich größere Rolle für eine sichere und preiswerte Energieversorgung zu leisten“, sagt Körnig weiter.
Die neue Richtlinie muss in einer der kommenden EU-Ratssitzungen bestätigt und formell auch noch vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, wie es beim BSW-Solar heißt. Dann erfolgt die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Mitgliedsstaaten haben danach 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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Das wurde allerhöchste Zeit !!!
Es ist zu unterstellen, das diese Regelung KWK ebendso betrifft und der gesamten Branche einen enormen Schub geben wird… 👏🏾👍🤗
Bleibt offen, wie die bisherige Verfahrensweise (rückwirkend) gehandhabt wird – das prall gefüllte EEG-Umlage-Konto ließe da Erstattungen durchaus zu !
Ich schätze Ihre Artikel seit langem, aber hier haben Sie die Arbeitsleitung von Altmaier anscheinend nicht mitbekommen.
Er hat bei der EU durchgedrückt, dass die Bundesregierung die Befreiung von Auflagen, Veralurngsaufwand und Gebühren erst im Jahr 2026 umsetzen muss.
Hallo Herr Arpke,
danke für den Hinweis. In der Tat habe ich das nicht mitbekommen. Ich werde dem mal nachgehen, obwohl das Bundeswirtschaftsministerium härter als Granit ist, wenn es um Antworten geht.
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt
Das Altmaier in dieser Angelegenheit seine.. „bremsende“ ..Hände im Spiel hatte, habe ich auch an mehereren Stellen gelesen, z.B hier.
https://www.erneuerbareenergien.de/2030-eu-will-32-prozent-anteil-bei-erneuerbaren/150/437/108383/
Bis zuletzt hatte Altmaier eine Eigenverbrauchs-freundliche Regelung zu verhindern versucht. In Deutschland ist der Eigenverbrauch seit 2014 laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) anders als vorher nur noch teilweise von der EEG-Umlage befreit: der Umlage, mit der die Netzbetreiber ihre gesetzlich durch das EEG vorgeschriebenen Aufzahlungen zu den meist sehr niedrigen Strombörseneinnahmen der Grünstromerzeuger refinanzieren. Während das EEG beispielsweise bisher nur für Eigenverbraucher mit kleinen Photovoltaik-Dachanlagen von höchstens 10 Kilowatt (kW) eine Entlastung von der EEG-Umlage vorsieht, soll laut dem Trilog-Kompromiss künftig eine gänzliche Entgeltbefreiung für Eigenstromanlagen bis 25 kW gelten. Allerdings wird diese Vorschrift wohl erst 2026 wirksam. Marcel Keiffenheim, der Leiter Politik beim Energieversorger Greenpeace Energy, lobte, dass die EU nun ihre Ziele bereits 2023 erneut überprüfen will, um sie eventuell aufgrund klimapolitischer Entscheidungen noch nach oben korrigieren zu können. Grünen-Politikerin Verlinden hob hervor: „Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel für die dezentrale Energiewende und die Beteiligung der Menschen am Umbau ihrer Energieversorgung.“
Die neuen Stromzähler haben ja auch eine AnzeigeAufzeichnung der eingespeisten Strom Menge, die aber leider nur mit 12 Cent berechnet wird. Wenn hier endlich eine höhere Vergütung beschlossen würde, dann könnte ich mich auch für eine Voltaikanlage entscheiden.
Es geht hier um Eigenverbrauch und nicht um Einspeisung. Sie sind um Jahre zu spät!
Schmidt, Michael sagt:
Bleibt offen, wie die bisherige Verfahrensweise (rückwirkend) gehandhabt wird – das prall gefüllte EEG-Umlage-Konto ließe da Erstattungen durchaus zu !
@ Schmidt, Michael.
Das Konto ließ nicht nur Erstattungen zu.
Das prall gefüllten EEG Konto zeit, dass die gesamte EEG Umlage zu hoch ist.
Man darf gespannt sein was am Umlagen relevanten Stichtag dem 30.09 geschieht.
Ob sie gesenkt wird, und wie viel sie gesenkt wird, oder ob man weiterhin Strafzinsen in Kauf nimmt, auf Kosten der Verbraucher.
Siehe hier:
http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/oekostrom-umlage-stromkunden-zahlen-strafzinsen-fuer-netzbetreiber-a-1158290.html
https://www.iwr.de/news.php?id=31921
Der Öffentlichkeit wird gerne erzählt der Überschuss wäre eine Liquiditätsreserve, für die unregelmäßigen Zahlungsflüsse.
Ist es aber nicht, denn die so genannte Liquiditätsreserve – z.B. 1,5 Mrd für 2018 – ist bereits in den Prognosen für die Höhe der jeweils, jährlichen Umlagen enthalten. Das Plus auf dem Konto resultiert aus einer zu hohen Umlage.
Ich bleibe bei meiner schon an anderen Stellen verbreiteten Meinung, das EEG Konto ist eine monetäre Spielwiese der Netzbetreiber..
Eine Umsetzung der EG-Richtlinie soll ja 18 Monate dauern; das wäre dann zum Januar 2020. Wie ich die Politik einschätze braucht Deutschland auch so lange. Die Politik der letzten Jahren zeigt ja leider die Tendenz, das es nicht so sehr gewünscht ist das (fast) jeder Hausbesitzer zu 50% Energieautonom ist. Es ist darauf hinzuarbeiten, das dann nicht nur Neuanlagen sondern auch Bestandsanlagen von der EEG-Umlage befreit werden.
Es gibt viel zu tun – wir packen das!
Heinz Joachim Roth
LauterStrom eG