Eigentlich, so heißt es seit Jahren, sollte man Kunden von kleinen Dachanlagen nicht mehr versuchen, eine neue Installation darüber zu verkaufen, dass die Rendite sehr hoch ist. Doch hört man sich um, wird immer noch oft danach gefragt. Das ist eine umso größere Herausforderung, da sich anständige Renditen heute nur noch über Eigenverbrauch erwirtschaften lassen. Dabei spielt es eine sehr große Rolle, wie gut der Eigenverbrauchsanteil, die Stromkostensteigerung und die Kosten für Wartung und Betriebskosten prognostiziert wurden.
Das Beispiel einer Anlage mit fünf Kilowatt Leistung und einem Ertrag von 950 Kilowattstunden pro Kilowattpeak zeigt, was möglich ist. Kostete sie 2012 zum Beispiel 10.400 Euro netto, ergab das bei den gewählten Parametern und einer Einspeisevergütung von 24,43 Cent pro Kilowattstunde eine Rendite von 7,8 Prozent. Heute, Ende 2014 beziehungsweise Anfang 2015, kostet eine solche Anlage vielleicht noch 8.000 Euro netto, das sind 1.600 Euro pro Kilowattpeak, und die Einspeisevergütung liegt bei 12,59 Cent pro Kilowattstunde. Daraus folgt bei sonst gleichen Parametern heute nur noch eine Rendite von nur 0,1 Prozent.
4,8 Prozent mit Eigenverbrauch
Mit Eigenverbrauch wird es aber deutlich besser. Nimmt man jedoch eine Stromkostensteigerung von zwei Prozent und einen Eigenverbrauchsanteil von 26 Prozent an, was für etliche Haushalte bei einem Jahresstromverbrauch von 4.200 Kilowattstunden und einer 5-Kilowattpeak-Anlage ein sinnvoller Wert sein sollte, kommt man immerhin auf 4,8 Prozent (siehe Grafik 1).
Wie groß die Eigenverbrauchsquote in der Regel ist, berechnet zum Beispiel unser Speicherrechner nach den Analysen von Volker Quaschning, Professor an der HTW Berlin, und seinem Team auf etwa 5 bis 10 Prozentpunkte genau. Unsicherer ist es, die zukünftige Entwicklung des Strompreises abzuschätzen. Variiert man Strompreisentwicklung und Eigenvebrauchsquote in sinnvoll erscheindenden Bereichen, ergibt sich für das Beispiel der 5-Kliowattpeak-Anlage eine Renditespanne zwischen 2,3 und 5,4 Prozent (Siehe Grafik 2).
Die Rendite ist damit zwar kleiner als noch vor drei Jahren mit hoher garantierter Einspeisevergütung, aber immer noch konkurrenzfähig zu der anderer Geldanlagemöglichkeiten. Ob das ökonomisch attraktiv ist, hängt davon ab, wie hoch man das Risiko einschätzt, dass die Anlage nicht so läuft wie vorgesehen.
Eine genauere Diskussion der Varianten finden Sie in der Novemberausgabe („Photovoltaik lohnt sich immer noch“, Seite 37). Eine genauere Beschreibung der Renditeberechnung und Diskussion von einigen Parametern anhan des Beispiels der 5-Kilowattpeak-Anlage finden Sie hier, Abonennten können das Excelformular zur Berechnung hier herunterladen. Unser Online-Speicherrechner rechnet auch die Wirtschaftlichkeit von Anlagen ohne Batteriespeicher, im konservativen Szenario allerdings mit einer noch zurückhaltenderen Strompreisentwicklung, im optimistischen Szenario mit einer noch größeren Steigerung.
Mit Batteriespeicher
Mit einem Batteriespeicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote erhöhen. Hat er zum Beispiel eine Speicherkapazität von 4.600 Kilowattstunden steigt der Eigenverbrauchsanteil nach den Analysen von der HTW-Berlin auf 53 Prozent. Kostet er 7.429 Euro netto, das ist der Wert für ein günstiges Modell aus unserer Produktübersicht Batteriespeicher) und nimmt man die Speicherförderung in Anspruch, ergibt sich eine Rendite von etwa 2 Prozent. Ob man die Vorsteuer zurück bekommt und mit Nettopreisen rechnen darf, hängt jedoch unter Umständen vom Speichersystem ab (siehe hier, Infobox am Ende).
Man kann auch umgekehrt rechnen. Soll die Rendite mindestens vier Prozent betragen darf der Speicher mit Förderung 4.900 Euro kosten, wenn er 20 Jahre durchhält, ohne Förderung nur 3.400 Euro (siehe Grafik 3).
Egal wie man rechnet, ein Batteriespeicher muss ziemlich günstig sein, damit er die Rendite im Vergleich zu einer Solaranlage ohne Batteriespeicher nicht verschlechtert, oder man muss mit einer hohen Strompreissteigerung rechnen. Die Rendite mit Batteriespeicher ist aber trotzdem meist noch hoch genug, so dass man insgesamt keinen Verlust macht, wenn man die Investition mit anderen Geldanlagemöglichkeiten für Privatanleger vergleicht. Außerdem erhöht ein Batteriespeicher die Autarkie und verringert die Abhängigkeit der Eigenverbrauchsquote vom individuellen Verbrauchsverhalten.
Rendite ist aber wirklich nicht mehr so wichtig
Insgesamt sollte man aber sowieso die Kirche im Dorf lassen, was die Wirtschaftlichkeitsberechnungen angeht. Photovoltaikanlagen sind heute so günstig, dass bei der fünf-Kilowatt-Peak-Anlage mit der Investitionssumme von 8.000 Euro der Unterschied zwischen den beiden Fällen mit 3,2 und 4,8 Prozent Rendite gerade mal 50 Euro im Jahr ausmacht. Insofern ist es doch sinnvoll, wenn Anbieter als Verkaufsargument die Autarkie, die für viele ihren Reiz hat, oder den Klimaschutz anführen. (Michael Fuhs)
In der ersten Version des Artikel haben wir einen Fehler bei der umsatzsteuerlichen Behandlung gemacht. Vielen Dank an die Leser, die uns darauf hingewiesen haben.
Wir informieren auf zwei Themenseiten, die in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden, über die Themen:
Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen
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Der Vorteil von eigenem PV-Strom selbst bei einer Rendite von jetzt 0%:
„Man friert seinen eigenen Strompreis auf den Preis von JETZT, für die Dauer von 20 Jahren Abschreibung ein, danach bekommt man Ihn sogar umsonst = 0 ct/kWh!“
Mit eigenproduziertem PV-Strom der inkl. aller Produktionskosten für ca. 11 ct/kWh netto im Haus bereit steht + den notwendigen Steuerabgaben von 8-10 ct/kWh auf den Eigenverbrauch (s.u. Link zum Steuer-PDF, darin ab Abs. 7 ff.), bekommt man als eigener Endkunde seinen eigenen Strom also für ca. 20 ct/kWh brutto. Das ist damit im Vergleich zu Öko-Kaufstrom von min. 25 ct/kWh damit 5 ct/kWh und immerhin 20% günstiger!
Aber es kommt noch besser:
„Man zahlt auch noch in 20 Jahren 20 ct/kWh!“,
wenn also (unter der Annahme von nur 4% Preissteigerung/Jahr) der Strom in 20 Jahren von derzeit 25 auf satte 54,8 ct/kWh gestiegen sein wird, zahlt man bis dahin immer noch nur 20 ct/kWh, und …
es kommt noch viel besser:
„Ab Vollendung des 20zigsten Jahres (dem Ende der Abschreibung),
bekommt man seinen Strom umsonst, für 0 ct/kWh, während alle nicht PV-ler 55 ct/kWh und mehr bezahlen !!!
… da ist es dann auch nicht mehr schlimm, wenn man dann nicht mehr Einspeisen kann, … oder?
… bzw. in 20 Jahen werden wohl auch die Stromautos fortentwickelter sein, und man wird sein Auto umsonst tanken können.
Geht es noch besser? … Photovoltaik ist jetzt also noch belächelt von vielen da der Gewinn fast gleich Null ist (nur 5 ct/kWh Einsparung), ABER alle die keine PV-Anlage haben werden noch weinen in der Zukunft,
…. und Anlagen und Panelpreise fangen langsam wieder an zu steigen, d.h. jetzt ist der Preis noch tief den man „Einfrieren“ kann, aber nicht mehr lange
…. und wenn erstmal die Kosten für den Atomkraftwerksabbau das Vielfache des veranschlagten übersteigen (s. z.B. kosten des neuen Airports in Berlin), dann wird die EEG-Umlage explodieren und dann werden nicht 4%, sondern eher 8% Strompreissteigerung und mehr angesagt sein, denn die Atomkraftwerkssparten sind ja jetzt schon teilweise ausgelagert worden, damit die Firmenchefs einfach die Finger heben, Insolvens anmelden können, und dann werden alle Kleinsteomverbraucher den Atomausstieg bezahlen müssen, denn die Grossverbraucher (Firmen) müssen ja international konkurrenzfähi bleiben und dürfen (arbeitsplatzsichernd) nicht mit hohen Stromkosten belastet werden (so wie diese jetzt schon geringere oder keine EEG-Umlage zahlen müssen)!!! Die Atomkraftchefs sitzen dann schin langen mit Ihren Millionen an Euros auf Ihren Yachten in der Südsee!
… dann wehe dem der noch Strom einkaufen muß der MIT EEG-Umlage beaufschlagt ist! … Ich möchte die Lebenskosten der ehemaligen Atomkraftbetreiber nicht bezahlen müssen.
Nur als Denkanstoss.
Regenerative Grüße
Thomas
Link zu „Der Referenz“ die auf allen Finanzämtern bundesweit für PV – Speicher – Steuer verwendet wird:
Schlagwörter: Unentgeltliche Wertabgabe, Teilwert, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, interessant ab speziell Abs. 7 ff.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2015-02.pdf
Hallo,
danke für diese Informationen. Da ist aber min. ein Fehler drin. Ein Akku mit 4600 kWh Kapazität ist sicher nicht gemeint, wie im Text geschrieben (Mit Batteriespeicher).
Grüße
Jürgen B.