Solar-Fabrik beantragt Schutzschirmverfahren

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Jetzt ist es offiziell: Die Solar-Fabrik strebt ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an. Wie das Photovoltaik-Unternehmen mitteilt, wurde ein entsprechender Antrag am Montag beim Amtsgericht Freiburg eingereicht. Bereits am Freitag hatte die Solar-Fabrik über entsprechende Vorbereitungen informiert. Das Verfahren betrifft demnach auch die Tochtergesellschaft Solar-Fabrik Wismar GmbH; beide Gesellschaften sollen im sogenannten Schutzschirmverfahren restrukturiert werden. Die übrigen Tochtergesellschaften sind dem Unternehmen zufolge von dem Antrag des Freiburger Photovoltaik-Herstellers nicht betroffen.
Zur Begründung für den Insolvenzantrag gibt die Solar-Fabrik an, dass im vierten Quartal 2014 ein massiver Einbruch der Nachfrage und damit verbunden ein Preisverfall bei Solarmodulen eingetreten sei. Dieser allgemeine Trend im europäischen Photovoltaik-Markt wird sich nach Einschätzung des Unternehmen wahrscheinlich in den nächsten Monaten fortsetzen, daher sei ein weiterer erheblicher Kostendruck zu erwarten. „Derzeit ist die Solar-Fabrik AG weder überschuldet noch zahlungsunfähig“, so das Unternehmen. Allerdings befänden sich die Mitarbeiter aufgrund der sinkenden Nachfrage seit November 2014 in Kurzarbeit. Mit andauernder Kurzarbeit drohe nun ein weiterer Rückgang der liquiden Mittel sowie eine Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik im 2. Quartal.
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats habe sich der Vorstand am Donnerstag für einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung entschieden, um die Restrukturierung der Gesellschaften „möglichst frühzeitig anzugehen“. Zudem sei Rechtsanwalt Thomas Oberle zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt worden. Er sei ein erfahrener Insolvenzverwalter und Sanierungsberater und solle die Funktion des "Eigenverwalters" in der Gesellschaft erfüllen, sofern das Gericht den Antrag der Solar-Fabrik annehme. (Petra Hannen)

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