Wegen der zuletzt sehr hohen Arbeitspreise, die an die Anbieter von Regelenergie ausgezahlt wurden, hat die Bundesnetzagentur den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie geändert. „Ziel der neuen Regelung ist es, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen“, begründete Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. Wie die Bonner Behörde mitteilt, sieht die neue Regelung vor, dass der Zuschlag für ein Gebot für Sekundärregelung oder Minutenreserve künftig auf Basis eines Mischpreisverfahrens erfolgt, bei dem neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigt wird. Die Umsetzung soll zum Erbringungstag 12. Juli 2018 in Kraft treten.
Bislang erfolgte der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises. Wie die Bundesnetzagentur erläutert, wird ein Gewichtungsfaktor bestimmen, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Dieser Gewichtungsfaktor entspricht demnach der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart und wird quartalsweise auf Grundlage der vergangenen zwölf Monate neu berechnet. Bei Geboten mit gleichem Zuschlagswert soll der niedrigere Leistungspreis über den Zuschlag entscheiden – falls auch der Leistungspreis gleich ist, sollen die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden.
Dass bei der Beschaffung von Regelenergie zukünftig neben den Leistungspreisgeboten auch die Gebote für Regelarbeit wettbewerblich berücksichtigt werden, soll laut Bundesnetzagentur „unsachgemäß hohe Ausgleichsenergiepreise“ verhindern, die andernfalls von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen wären. Die Behörde geht davon aus, dass nach Einführung des neuen Zuschlagsmechanismus die von den Übertragungsnetzbetreibern temporär eingeführte vierstellige Preisgrenze nicht mehr gebraucht wird.
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