Die Zuschläge der vierten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden zu 99,9 Prozent umgesetzt. Damit seien sämtliche Zuschläge realisiert worden, schreibt die Bundesnetzagentur am Donnerstag. „Das ist deutlich mehr als viele erwartet hatten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Damit verstetige sich der erfreuliche Trend sehr guter Realisierungsraten in den Photovoltaik-Ausschreibungen. „Der Erfolg der Ausschreibungen bei der Photovoltaik beruht auf dem richtigen Verhältnis zwischen Realisierungsfrist und Höhe der Sicherheiten“, sagt Homann.
Die Projektierer haben zwei Jahre Zeit, die Anlagen zu realisieren. Nach 18 Monaten gibt es einen Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde bei der Vergütung – ebenso, wenn die Anlagen auf anderen Flächen als im Gebot angegeben realisiert werden. Auch in der dritten Runde sind mehr als 90 Prozent der bezuschlagten Photovoltaik-Projekte fristgerecht realisiert worden.
125 Megawatt wurden der Netzbehörde zufolge bei der vierten Solarausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2016 ausgeschrieben, den Zuschlag erhielten 21 Projekte mit insgesamt rund 128 Megawatt Leistung und bei einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 7,41 Cent pro Kilowattstunde. Erstmals mussten bei keinem Zuschlag Strafzahlungen erhoben werden, da sämtliche Zuschlagsmengen zu mindestens 95 Prozent realisiert wurden, schreibt die Bundesnetzagentur. Bei größeren Abweichungen müssen Bieter an die Übertragungsnetzbetreiber Strafe zahlen, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird.
2015 und 2016 hat die Bundesnetzagentur insgesamt sechs Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Bislang wurde jede Ausschreibungsrunde der Behörde zufolge zu mindestens 89,9 Prozent umgesetzt.
Das hohe Wettbewerbsniveau der Freiflächen-Ausschreibungsrunden habe sich in den Ausschreibungen der 2017 und 2018 fortgesetzt: Die Zuschlagspreise sanken von 9,17 Cent pro Kilowattstunde in der ersten Runde auf aktuell 4,33 Cent pro Kilowattstunde in der Runde zum Gebotstermin 1. Februar 2018. Die nächste Photovoltaik-Ausschreibung findet am 1. Juni 2018 statt. Dabei können Gebote für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und baulichen Anlagen sowie Dachanlagen ab 750 Kilowatt abgegeben werden.
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Abstimmung mit den Füßen- während die Granden des BSW und BWE weiter mit den Ausschreibungen hadern und versuchen ihren Widerstand blumig zu umschreiben, machen die Firmen einfach.
Mal angemerkt:
Die größten Spieler im Ausschreibungssegment sind alle nicht im BSW Solar organisiert. Kann ein solcher Verband dann überhaupt nochwas dazu sagen?
Wenn man 2003 (Verabschiedung des EEG) schon mit Ausschreibungen angefangen hätte, dann wären wir bis heute nicht vorangekommen. Um die Akteure aus ihren Trägheitslöchern zu holen, muss es extra einfach und klar sein.
Natürlich jammern die jetzt, aber sie sind Opfer des eigenen Erfolgs: Weil die Erneuerbaren inzwischen eine marktbestimmende Größe sind, müssen sie in die Marktregulierung einbezogen werden. Es wäre zu wünschen, dass die Regulierung so intelligent erfolgt, dass eine gewisse Stetigkeit gegeben ist, nicht hier ein Sonderkontingent, dort ein Sonderhindernis. Und etwas mehr Voraussicht täte dem staatlichen Handeln auch gut: Mehr EE im Netz werden zu einer überproportionalen Steigerung der Redispatch-Kosten führen. Netzausbau kann das nur geringfügig dämpfen. Auch Batteriespeicher bei den Erzeugern können einen Teil des Überschusses auffangen. Die einzige zukunftsweisende Lösung sind aber Langzeitspeicher, weil sie verhindern, dass Erzeuger in größerem Umfang abgeregelt werden müssen. Es sollte also nicht überlegt werden, wie man Redispatchkosten gerecht verteilt, sondern wie man sie verhindert.
Was den Verbänden