In der Schweiz wächst der Photovoltaik-Anteil nur langsam

Teilen

Das Schweizer Bundesamt für Energie hat am Montag die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2016 veröffentlicht. Demnach stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 62 Prozent aus erneuerbaren Energien, 2015 waren es rund vier Prozentpunkte weniger. Der Löwenanteil kam demnach aus der Großwasserkraftwerken, die 2016 etwa 56 Prozent des gesamten Stroms lieferte. Die restlichen sechs Prozent teilen sich unter Photovoltaik, Windkraft, Kleinwasserkraft und Biomasse auf, den sogenannten „neuen erneuerbaren Energien“.

Deren Anteil bei den Stromlieferungen stieg demnach von 4,9 im Jahr 2015 auf 5,9 Prozent 2016. Davon seien rund 95 Prozent in der Schweiz produziert und über drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung gefördert worden. Seit 2011 ist dem Bundesamt zufolge der Anteil der Photovoltaik von Jahr zu Jahr nur in kleinen Schritten gewachsen, von damals 0,19 Prozent auf 0,80 Prozent 2016.

Knapp 20 Prozent des gelieferten Stroms stammten 2016 aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser konstant hohe Anteil sei darauf zurückzuführen, dass stromintensive Unternehmen auf dem europäischen Markt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen beschaffen. Seit dem 1. Januar 2018 gelten das neue Energiegesetz und die zugehörige Energieverordnung, wonach die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern ab dem Tarifjahr 2018 nicht mehr zulässig ist.

In der Schweiz unterscheidet sich der Liefermix vom Produktionsmix. Die Kernkraftwerke lieferten demnach 2016 rund 17 Prozent des Schweizer Stroms, im Jahr zuvor waren es noch 21 Prozent. Damit liege der Anteil an den Stromlieferungen hier deutlich unter dem 33-Prozent-Anteil der Kernenergie am Produktionsmix.

Lange Wartelisten bei der Einmalvergütung

Die Schweiz fördert seit 2014 kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt mit einer Einmalvergütung. Bis dato sind dafür 414 Millionen Schweizer Franken für 34 500 Photovoltaik-Anlagen ausbezahlt worden, wie das Bundesamt vor wenigen Tagen mitteilte.

Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen neuen Energiegesetz gibt es die Einmalvergütung jetzt auch für größere Photovoltaik-Anlagen. Unterschieden wird von nun an zwischen kleinen Anlagen bis 100 Kilowatt und großen Anlagen zwischen 100 Kilowatt und 50 Megawatt. Auf der Warteliste befänden sich aktuell 12.400 kleine Photovoltaik-Anlagen, der Abbau der Warteliste erfolge nach dem Datum der Inbetriebnahmemeldung.

Dem Bundesamt für Energie zufolge werden dieses Jahr 6600 Einmalvergütungen für kleine Anlagen ausgezahlt, die bis Mitte September 2015 in Betrieb gegangen sind. 2019 soll die Vergütung dann für weitere 5800 Anlagen ausgezahlt werden, die bis Ende 2017 in Betrieb gegangen sind. Anlagen, die 2018 in Betrieb gehen, müssen rund zwei Jahre auf die Auszahlung warten.

Außerdem sollen dieses Jahr Einmalvergütungen für große Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 40 Megawatt Leistung ausbezahlt werden. Hier befänden sich derzeit 3000 Anlagen auf der Warteliste, die sich vor 2018 angemeldet haben. Jetzt gemeldete Anlagen müssen der Behörde zufolge voraussichtlich mindestens sechs Jahre auf die Auszahlung warten.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.