Mit der letzten EEG-Novelle sollten auch der privilegierte Letztverbrauch für die stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage eingeschränkt werden. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes war klar, dass dies nicht der Fall sein wird. Nun hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitgeteilt, dass das Entlastungsvolumen bei 4,8 Milliarden Euro liegt. Dies seien 300 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. „Dies unterstreicht die konsolidierende Wirkung der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zugleich stützt die Beibehaltung der Industrierabatte im stromintensiven Bereich die industrielle Produktion in Deutschland und hilft so, Abwanderungen zu verhindern", so die Sicht von Arnold Wallraff, Präsident des BAFA.
Der Finanzierungsbeitrag der Unternehmen zur EEG-Umlage werde voraussichtlich von 370 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 630 Millionen Euro in diesem Jahr ansteigen. Nach der aktuellen Liste des BAFA, die von Mitte März stammt, sind in diesem Jahr 2154 Unternehmen oder Unternehmensteile mit insgesamt 2854 Abnahmestellen bei der Zahlung der EEG-Umlage privilegiert. Dies ist nochmals eine Zunahme gegenüber 2014, als es 2779 Abnahmestellen von 2098 Unternehmen waren. Die EU-Kommission hatte wegen der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Am Ende einigten sich beide Seiten im Zuge der EEG-Reform im vergangenen Sommer. Als Konsequenz auf dem Beihilfeverfahren müssen 450 der privilegierten Unternehmen für die Jahren 2013 und 2014 eine Nachzahlung von etwa 40 Millionen Euro leisten müssen.
Die Bundesregierung hat zudem in der vergangenen Woche einen neuen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Liste der als stromintensiv eingestuften Branchen erweitert werden soll. Konkret soll sie um ie Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie der Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen erweitert werden, damit die Unternehmen aus diesem Bereich künftig auch einen Antrag zur Privilgierung ihres Letztverbrauchs stellen können. Neue wissenschaftliche Untersuchungen des Bundeswirtschaftsministeriums hätten gezeigt, dass diese Branchen ebenfalls die Kriterien der Europäischen Kommission für eine Begrenzung der EEG-Umlagezahlung durch die Besondere Ausgleichsregelung erfüllten, heißt es zur Begründung. (Sandra Enkhardt)
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