Verbraucherzentrale mahnt Photovoltaik-Pachtmodell von MEP Solar ab

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Die Verbraucherzentrale NRW hat den Photovoltaik-Pachtanbieter MEP abgemahnt. Der Grund: Das Unternehmen habe monatelang die Pacht für montierte Photovoltaik-Anlagen kassiert, die noch keinen Solarstrom lieferten. „MEP wirbt wörtlich mit einem ‚Rundum-sorglos Miet-Paket‘ und verspricht Begleitung von der Montage bis zum Betrieb. Tatsächlich aber lässt die Firma viele Kunden auf den letzten Metern im Stich – die haben dann eine Anlage auf dem Dach und zahlen Miete, bekommen aber keinen Strom“, erklärt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.

Die Kunden von MEP würden somit erstmal Verluste machen. In den der Verbraucherzentrale NRW vorliegenden Fällen fehle der letzte, mit den Netzbetreibern zu koordinierende Anschluss, heißt es weiter. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MEP in diesem Punkt nicht eindeutig genug seien. Daher hätten sie den Anbieter nun abgemahnt. Die Abmahnung beinhaltet eine Aufforderung an MEP, „eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, die Verwendung bestimmter AGB-Klauseln zu unterlassen“, erklärt Thomas Wennmacher, der das Thema bei der Verbraucherzentrale NRW inhaltlich betreut, auf Nachfrage von pv magazine. Zwischen Oktober 2017 und Januar 2018 seien Beschwerden von Verbrauchern im „niedrigen zweistelligen Bereich“ gegen den Anbieter bei den Verbraucherschützern in Düsseldorf gelandet. Es seien Fälle darunter, wo zwischen der Installation und dem Netzanschluss zwischen sechs und zwölf Monate vergangen seien. Wenn Verbraucher ähnliches wiederfahre, sollten sie sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wende, so Wennmachers Rat.

Die Verbraucherzentrale NRW spricht auch davon, dass MEP einen „richtig happigen Preis“ für den Service verlange, wenn man das mit anderen Anbietern vergleiche. Die monatliche Miete pro Kilowatt-Anlagenleistung sei sehr teuer. Für die wirtschaftliche Darstellung des Angebots nehme MEP hohe künftige Strompreissteigerungen an, die durch keine seriöse Prognose gedeckt seien. Auch der Anteil des Photovoltaik-Eigenverbrauchs der Haushalte, den MEP in seinen Angeboten zugrunde lege, sei unrealistisch hoch. Im Mittel kalkuliere MEP mit jährlichen Strompreissteigerungen von fünf Prozent und Eigenverbrauchsannahmen bis zu 83 Prozent, so Verbraucherschützer Wennmacher. „Geht man von realistischen Zahlen für Strompreise und Eigenverbrauch aus, steht für MEP- Kunden unterm Strich nach 20 Jahren Mietdauer ein dickes Minus“, sagt sein Kollege Sieverding weiter.

Dennoch betonen die Verbraucherschützer, dass die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen gerade im derzeitigen Niedrigzinsumfeld durchaus attraktiv sind. Daher begrüße man auch das „wachsende Segment der Pacht- und Mietmodelle“ bei Photovoltaik-Anlagen, was noch mehr Haushalten eine aktive Teilhabe an der Energiewende ermögliche, die sich den Kauf einer Anlage nicht leisten könnten, so Wennmacher.

MEP hat nach eigenen Angaben erst am Montag das Schreiben der Verbraucherzentrale NRW erhalten und bat sich einen Tag Zeit aus, um auf die Vorwürfe zu reagieren. pv magazine wird über die Stellungnahme von MEP berichten, sobald sie vorliegt. In einer ersten Äußerung aus dem Unternehmen hieß es, dass sich die Vorwürfe auf eine nicht mehr gültige Vertragsversion beziehen würden, sondern auf AGBs von 2016. Dies bestätigte die Verbraucherzentrale NRW und betonte, dass diese auch bei Verträgen im vergangenen Jahr noch verwendet worden seien.

Ende vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale NRW 13 Photovoltaik-Pachtangebote von Stadtwerken in Nordrhein-Westfalen untersucht. Nur drei davon bescheinigten sie eine finanzielle Attraktivität für die Endkunden. Bei den restlichen Angeboten ergab sich nach Analyse der Verbraucherzentrale ein Verlust für die Kunden über die Laufzeit von 18 Jahren. Für die Photovoltaik-Pachtangebote kooperierten die örtlichen Energieversorger mit der Vattenfall Smarter Living GmbH und Greenergetic. Nach Ansicht der Verbraucherschützer nahmen einige Stadtwerke zu hohe Quoten beim Eigenverbrauch an. Da diese nur schwer erreichbar sind, wirkt sich dies negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Angebote aus. Zudem kämen Zusatzkosten bei manchen Angeboten auf die Haushalte für Wartung, Instandhaltung und Versicherung für die Photovoltaik-Anlagen zu, die so nicht auf den ersten Blick für die Kunden erkennbar seien, da ihnen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ versprochen werde.

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