Am Donnerstag ist die Förderrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher 2018 offiziell in Kraft getreten. Damit steht nun fest, wie die erste bundesweite Speicherförderung in Österreich ausgestaltet wird. Die Förderung über einen Investitionszuschuss für Phtovoltaik-Anlagen und Stromspeicher startet offiziell am 12. März. Dann können bei der zuständigen Abwicklungsstelle OeMAG die Tickets gezogen werden. Während bei der letzten Runde der Solarförderung vor gut zwei Monaten, die Höhe des Eigenverbrauchs entscheidend für die Reihung war, ist diesmal wieder das Windhundprinzip gefragt. Also die Schnellsten werden in den Genuss der Förderung kommen.
Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung, wovon mindestens neun Millionen Euro in den Bau oder die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen und die restlichen sechs Millionen Euro in Photovoltaik-Speichersysteme fließen sollen. Die Anträge für die Förderung müssen vor Baubeginn der Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher über das Ticketsystem der Abwicklungsstelle OeMAG online gestellt werden, wie aus der Richtlinie hervorgeht. Der Investitionszuschuss wird für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung gewährt. Förderfähig seien auch Erweiterungen von bestehenden Photovoltaik-Anlagen um bis zu 500 Kilowatt. Die förderfähige Speicherkapazität kann zwischen 0,5 und 10,0 Kilowattstunden pro Kilowattpeak installierter Photovoltaik-Engpassleistung betragen, wie es weiter heißt. Eine Voraussetzung ist zudem, dass der Stromspeicher in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage installiert wird. In der Richtlinie wird zugleich betont, dass die maximale Anlagengröße bei der Investitionsförderung weder bei Photovoltaik-Anlagen noch bei Stromspeichern eingeschränkt ist. die Anlagen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Förderzusage errichtet werden.
Für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung liegt der Investitionszuschuss bei 250 Euro pro Kilowatt. Bei Anlagen zwischen 100 und 500 Kilowatt Leistung sind es 200 Euro pro Kilowatt. Allerdings ist festgelegt, dass maximal 30 Prozent der unmittelbaren Anschaffungskosten übernommen werden. Bei Unternehmen seien es abhängig von der Größe 45 bis 65 Prozent, wie der Verband Photovoltaic Austria veröffentlichte. Der Investitionszuschuss bei Stromspeichern beträgt demnach 500 Euro pro Kilowattstunde nutzbare Kapazitäten. Bei Unternehmen seien die förderfähigen Kosten – je nach Größe – auf 45 bis 65 Prozent gedeckelt.
Die neue Förderrichtlinie gilt bis Ende 2019. Auch im kommenden Jahr werden für den Investitionszuschuss von Photovoltaik-Anlagen und Speicher nochmals 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Abwicklungsstelle OeMAG hat die „Häufig gestellten Fragen“ zusammengetragen und Photovoltaic Austria hat sie veröffentlicht. Dort ist auch ein Leitfaden zur Antragstellung sowie die detaillierte Förderrichtlinie zu finden. Der Verband rechnet damit, dass mit dieser zusätzlichen Förderung Photovoltaik-Anlagen mit 40 Megawatt Gesamtleistung realisiert werden können.
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Mit den 40 MW werden ca. 0.06% des Stromverbrauchs bzw. 0.01% des Primärenergieverbrauchs abgedeckt.
Die „Energiewende“ in Österreich ist zum schämen.