Die Bundesnetzagentur hat am Montag die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land eröffnet. Insgesamt werden Zuschläge für Projekte mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt vergeben. Gebote dafür könnten bis zum 3. April abgegeben werden. Das Höchstgebot für beide Technologien betrage 8,84 Cent pro Kilowattstunde, hieß es von der Bonner Behörde. Für die Windparks an Land sei zudem eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. März erforderlich.
Es ist das erste Mal, dass zwei Erneuerbaren-Technologien bei Ausschreibungen direkt konkurrieren. Die technologieoffenen Auktionen sind eine Vorgabe der EU-Kommission, die diese von den Mitgliedsstaaten fordert. Die Regeln aus den technologiespezifischen Ausschreibungen gelten grundsätzlich, sind jedoch in einigen Punkten nochmal etwas von der Bundesnetzagentur angepasst worden.
Während es bei Windparks an Land keine Größenbeschränkungen für die Projekte gibt, gilt bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Begrenzung der Anlagen auf zehn Megawatt. In bestimmten, vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen könnten auch Gebote für Photovoltaik-Projekte bis 20 Megawatt abgegeben werden, wie die Bundesnetzagentur weiter veröffentlichte. Auch Gebote für Photovoltaik-Kraftwerke auf baulichen Anlagen, die nach dem EEG 2017 keiner Größenbegrenzung unterliegen, dürfen in den technologieoffenen Ausschreibungen abgegeben werden, wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine erklärte. Gebote können in beiden Technologien für Anlagen ab 750 Kilowatt abgegeben werden.
Erstmals gibt es bei Ausschreibungen eine sogenannte Verteilernetzausbaukomponente. Damit sollen die Kosten für die Netz- und Systemintegration durch den Bau neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen in den Verteilnetzen stärker berücksichtigt werden. Bereits im Dezember hatte die Bundesnetzagentur die Komponenten für die einzelnen Verteilnetzkreise veröffentlicht. Der Aufschlag wird für die Reihung der Gebote auf den gebotenen Preis addiert. Die Verteilernetzkomponente bei den Photovoltaik-Anlagen bewegt sich demnach zwischen 0,08 und 0,88 Cent pro Kilowattstunde. Für Windkraftanlagen liegt der Gebotsaufschlag in diesen Gebieten zwischen 0,07 und 0,58 Cent pro Kilowattstunde. Nach den Ausschreibungsregeln wird die Verteilernetzkomponente nicht bei der späteren Vergütung berücksichtigt. Hier erhalten die erfolgreichen Bieter die ursprünglich gebotenen Preise.
Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) stoßen die gemeinsamen Ausschreibungen auf wenig Gegenliebe. „Windkraft und Solarenergie müssen für eine erfolgreiche Energiewende einander ergänzen und in Augenhöhe zueinander jeweils kraftvoll ausgebaut werden“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Mit gemeinsamen Ausschreibungen ist dies nicht zu erreichen. Sie führen zu einer gefährlichen Kannibalisierung und Unwucht im Energiesystem.“
Zum Stichtag 1. November wird es eine weitere technologieoffene Ausschreibung zwischen Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land geben. Das Volumen beträgt dann erneut 200 Megawatt.
Die Ergebnisse der ersten Photovoltaik-Ausschreibung des Jahres – die den Stichtag 1. Februar hatte – sind bislang von der Bundesnetzagentur nicht veröffentlicht worden. Diese sollten „in nächster Zeit“ eingestellt werden, so ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage von pv magazine am vergangenen Freitag.
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