Die EU-Kommission hat nun ein Anti-Circumvention-Verfahren gegen Photovoltaik-Importe aus Taiwan und Malaysia eingeleitet. Es geht dabei um mögliche Umgehungen der bestehenden Importbeschränkungen und –zölle für chinesische Photovoltaik-Produkte. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte laut Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union am Donnerstag, da erhebliche Beweise für mögliche Verstöße vorliegen würden. Solarworld hatte Mitte April eine entsprechende Beschwerde eingereicht, um prüfen zu lassen, ob Teile der Importe aus Malaysia und Taiwan nicht ursprünglich aus chinesischer Produktion stammten und somit die Hersteller die bestehenden Mindestimportpreise oder Einfuhrzölle umgingen.
Mit der Eröffnung des Verfahrens würden nun alle importierten Solarzellen und Solarmodule aus Taiwan und Malaysia bei der Einfuhr in EU-Staaten registriert, hieß es bei EU Prosun. Damit könnten auch nachträglich noch Zölle von rund 50 Prozent auf die Photovoltaik-Produkte erhoben werden. Die von Solarworld initiierte Vereinigung begrüßte die Eröffnung des Verfahrens. „Chinesische Solarhersteller umgehen die Antidumpingmaßnahmen der EU, indem sie ihre Waren vor dem Transport nach Europa in andere Länder bringen und damit die Angabe des Herkunftslandes fälschen. Das ist Zollbetrug und muss gestoppt werden“ , erklärte EU Prosun-Präsident Milan Nitzschke. Er schätzt allein die durch Zollumgehung verursachte Schadenssumme auf rund 500 Millionen Euro. Nach Medienberichten laufen auch bereits Ermittlungen, in die neben dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie deutsche und europäische Zollbehörden. "Die europäischen Behörden haben sehr viele Unternehmen benannt, die verdächtigt werden, an der Umgehung von Abgaben beteiligt zu sein", bestätigte das Bundesfinanzministerium der „Süddeutschen Zeitung“. Auch deutsche Staatsanwaltschaften sollen sich bereits mit möglichen Verstößen befassen.
Mit seiner Anti-Umgehungsklage will EU Prosun nach eigenen Angaben nicht die Hersteller aus Taiwan und Malaysia treffen. Vielmehr gehe es darum, mögliche Schlupflöcher der chinesischen Hersteller zu schließen. „Es geht ausdrücklich um chinesische Dumpingimporte, deren Zollumgehung über Taiwan und Malaysia gestoppt werden soll, nicht um Produkte, die tatsächlich in Taiwan und Malaysia hergestellt worden sind. Diese sollen weiterhin zollfrei eingeführt werden“, erklärte Nitzschke weiter. Hersteller, die in Taiwan und Malaysia produzierten, seien daher aufgefordert, bei der EU-Kommission eine Befreiung von den Zollmaßnahmen zu beantragen. Die Frist der EU laufe dafür bis Anfang Juli.
Das Anti-Umgehungsverfahren muss nach EU-Richtlinien innerhalb von neun Monaten, also bis zum 29. Februar 2016 abgeschlossen sein. Für die großen chinesischen Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte gilt derzeit in der EU das sogenannte Undertaking, darin sind Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen festgelegt. Das Undertaking läuft offiziell am 7. Dezember aus. EU Prosun hat aber bereits für den Herbst einen Antrag auf Überprüfung der Verpflichtungsvereinbarung angekündigt. Damit würde sich das Undertaking und auch die für die übrigen Hersteller geltenden Importzölle zumindest für den Zeitraum der Prüfung verlängern. (Sandra Enkhardt)
Mehr zum Thema lesen Sie auch in unserer Juni-Ausgabe. Sie erscheint am 8. Juni.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.