Der sichere Weg in eine gewerbliche Photovoltaik-Investition mit IAB

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Es ist jedes Jahr das Gleiche. Im vierten Quartal eines Jahres schwärmen die Kapitalanlagevermittler besonders intensiv aus, um Privatpersonen aus Steuerspargründen  von einer Investition in eine gewerbliche Photovoltaik-Anlage zu überzeugen. Mit der Nutzung des Investitionsabzugsbetrages (IAB) für die Photovoltaik-Investition – so verspricht das Prospekt und argumentieren die Vermittler – wird die Investition erstens besonders rentabel, und die Spitzenverdiener senken zweitens gleichzeitig ihre aktuelle Steuerlast.

In der Regel vertrauen die Investoren ihren langjährigen Kapitalanlagevermittlern und investieren quasi „blind“ in zum Teil hochkomplexe PV-Direktvermarktungsmodelle. Bietet der eigene Berater nichts Adäquates an, suchen Investoren im Internet nach Anbietern und bestellen schnell die Newsletter von unbekannten PV-Direktvermarktungsmodellenanbietern. Den unbekannten Kapitalanlagevermittlern wird überraschenderweise auch viel Vertrauensvorschuß gegeben, wo doch eigentlich Vorsicht walten sollte.

Üblicherweise wird den Investoren zur Entscheidung nur ein einseitiges Prospekt über das Photovoltaik-Projekt, eine Kalkulation mit der steuerlichen Ersparnis und eine Vorschau der jährlich zu erwartenden Cash-Flows aus dem Projekt vorlegt. Dem Investor wird versichert, dass sich der Verkäufer um alles Vertragliche und Abwicklungstechnische kümmert, so dass der Investor ein gefühltes „Sorglos-Paket“ kauft. Typischerweise wird dem Investor noch eine lange Liste von erfolgreich realisierten Photovoltaik-Projekten aus der eigenen Unternehmensgeschichte präsentiert, um letzte Zweifel über seine 100.000 Euro-Investition zu zerstreuen.

Doch welcher Investor bittet nun in einer stressigen Jahresendsituation seinen Vermittler um alle wichtigen Projektdokumente?  Wer liest diese Dokumente oder legt sie gar einem Experten zur Prüfung vor, wenn doch der Verkäufer schon so viele PV-Projekte erfolgreich realisiert hat?  Schnell wird ohne tiefergehende Prüfung eher ein hoher Anzahlungsbetrag zur vermeintlichen Sicherung des IAB und des Kaufvertrages überwiesen. Das Geld ist erstmal einmal weg.

Die im Exposé versprochenen Renditen aus den PV-Projekten werden im Regelfall nur realisiert, wenn alle Projektpartner reibungslos zusammenarbeiten, ihre versprochenen Leistungen tatsächlich ohne Abstriche abliefern, und die Versprechungen des Prospektes gehalten werden. Die Realität sieht – häufig – anders aus.

Folgende Beispiele stehen für typische Abweichungen:

Im Exposé versprach der Verkäufer den Einbau von Hochleistungsmodulen  und hochwertigen Wechselrichtern. Dann wurden aber Module und Wechselrichter von ganz anderen, vielleicht auch gänzlich unbekannten Herstellern verbaut.  Ob diese Änderung zum Vorteil oder Nachteil ist, kann nur von Experten beurteilt werden.

Im Exposé versprach der Verkäufer ein Direktvermarktungsmodell mit Kunden in der Region. Bei der Abnahme präsentiert der Verkäufer aber nur einen EEG-Einspeisevertrag, der üblicherweise niedrigere Vergütungen mit sich bringt.

Im Exposé versprach der Verkäufer, dass die Gebäude die rechtlichen und technischen Anforderungen für die PV-Dachanlage erfüllen. Bei der Abnahme legt der Verkäufer keine geprüfte Dachstatik, keinen Dachnutzungsvertrag mit dem Verpächter und keine eingetragene Grunddienstbarkeit für die 30 Jahre Projektlaufzeit vor. Unter Umständen drohen der Abbau der Dachanlage, weil das Gebäude die Last nicht tragen kann, oder die Räumung des Daches, weil der Verpächter auf entsprechende Pachtverträge besteht.

Schnell geht jetzt der juristische Streit los und mündet meist in langjährige gerichtliche Verfahren. Das „Rundum-Sorglos-Paket“ wird zum Sorgen-Paket.

Anstatt alle projektrelevanten Unterlagen erst nach einem gescheiterten Projekt für ein Gerichtsverfahren zusammenzustellen, sollte sich der Investor von Beginn an solide einem solchen Projekt nähern und die relevanten Unterlagen im Vorfeld der Entscheidung analysieren. Da reicht es nicht, nur den Kaufvertrag für die PV-Anlage in allen Details zu lesen. Zum prüfenden Umfeld gehören auch der Auszug aus dem Grundbuch, die Eintragung der Grunddienstbarkeit, der Pacht- oder Nutzungsvertrag für das Land/Dach, Bau- und Statikgutachten, behördliche Baugenehmigungen, die abgeschlossenen Stromlieferverträge, die Betriebsführungsverträge für die Projektlaufzeit, alle Verträge mit den Lieferanten und Firmen, die die Anlage errichten, unabhängige Ertragsgutachten und neben einer nachvollziehbaren technischen Auslegung der PV-Anlage auch noch viele weitere standortabhängige Dokumente.

Der Investor sollte zudem mit allen Projektbeteiligten nach Möglichkeit ebenso direkten Kontakt aufnehmen, um nach möglichen Leistungsstörungen zwischen dem Verkäufer und den Lieferanten aus den bestehenden Verträgen zu fragen. Der Investor sollte in Erfahrung bringen, ob seitens des Verkäufers alle Rechnungen bezahlt wurden und ob die Bauleistung von einer kompetenten Stelle abgenommen wurde. Des weiteren sollte der Investor recherchieren, ob es Anhaltspunkte für Misstrauen auch aus frühreren Geschäftsgebahren gibt.

Für die Entscheidung, in eine PV-Anlage zu investieren, gehört somit deutlich mehr als einseitiges Prospekt und eine Kalkulation eines Kapitalanlagevermittlers.

Auf der Informationsveranstaltung „Wie sicher ist meine Geldanlage bei den Erneuerbaren Energien“ informieren die Utility Consultants und Rechtsanwaltkanzlei Seimetz&Kollegen am 24.02.2018 in München über alle relevanten Aspekte, um eine erfolgreiche Investition oder Geldanlage in Erneuerbare Energien zu tätigen. Weitere Information zur Veranstaltung finden Sie auf der folgenden Internetseite: https://www.eventbrite.de/e/wie-sicher-ist-meine-geldanlage-bei-den-erneuerbaren-energien-tickets-41304327355.

Der Autor Kai-Wilfrid Schröder war jahrelang Dozent für externe Bilanzanalyse und hat jahrelange Erfahrung in der kaufmännischen Analyse von Unternehmen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Mit einem auf erneuerbare Energien spezialisierten Ingenieurteam hat er die Beratungsfirma Utility Consultants gegründet, die technische und kaufmännische Analysen für Geldanleger und Investoren in den erneuerbaren Energien anbietet. Der fachkundige Rat soll den privaten Investor vor Fehlentscheidungen in eine Investition oder eine Geldanlage schützen. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.utility-consultant.de/

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

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