Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellte am Montag ein neues Drei-Säulen-Modell vor. Damit solle der Investitionsrahmen für den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co, in Deutschland weiterentwickelt werden. „Das Modell zeigt einen für Verbraucher und Investoren tragbaren Weg um die Ausbauziele der Bundesregierung auf volkswirtschaftlich kosteneffiziente Weise zu erreichen“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Dazu müsse der Markt gestärkt sowie die Innovationskraft der Energieversorger und Prosumer genutzt werden. Da es unter Beteiligung aller Wertschöpfungsstufen entwickelt worden sei, sei es „ein tragfähiger Vorschlag für die Ausgestaltung der nächsten Phase des Erneuerbare-Energien-Ausbaus“.
Die erste Säule „Absicherung der Refinanzierung über den Strommarkt“ des BDEW-Modells sieht vor, Anreize zu setzen, damit Erneuerbaren-Anlagen zunehmend ohne Förderung, also außerhalb des EEG realisiert würden. Chancen und Risiken der langfristigen Strompreisentwicklung sollten dabei an die Unternehmen übergehen, heißt es vom Verband. Der Markt und dessen Preissignale stellten die Basis für die Investitionsentscheidung dar. Der Wettbewerb sowie der Umgang mit den schwankenden Preisen würden Innovationen anreizen. Zu prüfen sei dabei, inwiefern Systemdienstleistungen, die von erneuerbaren Energien erbracht würden, einen Deckungsbeitrag liefern könnten. Genehmigungen, Meldepflichten, steuerliche und rechtliche Sonderregelungen aus der frühen Phasen der Energiewende müssen dem BDEW zufolge auf den Prüfstand. Er plädiert für „Entbürokratisierung und Vereinfachung von Regelungen“.
Die Säule zwei ist überschrieben mit „Flankierende wettbewerbliche Ausschreibung und Direktvermarkung zur Gewährleistung der Zielerreichung“. Demnach sollten „Restmengen“ zur Schließung der Lücke in Ausschreibungen vergeben würden. Dafür fordert der BDEW jedoch auch die Weiterentwicklung der Regeln für die Direktvermarktung. Die Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen sollten so nur noch gegen niedrige Strompreisphasen abgesichert sein. Anders als bisher will der BDEW sie verpflichten, dass sie Mehrerlöse, die sie in Phasen mit hohen Strompreisen erzielen, auf das EEG-Konto einzahlen und somit die Verbraucher entlasten.
Bei der dritten Säule hat der BDEW mit „Stabile und diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen für Teilhabe von flexiblen Letztverbrauchern und Prosumern“ überschrieben. Prosumer – worunter der Verband industrielle, gewerbliche und private Letztverbraucher versteht – seien von wachsender Bedeutung bei der Umsetzung der Energiewende. Ihre Innovationskraft will der Verband stärker nutzen. Dazu müssten ihre Rechte und Pflichten klar definiert und an das veränderte Marktumfeld angepasst werden.
„Von zentraler Bedeutung ist die Wechselwirkung der skizzierten Säulen. In dem Umfang, in dem weitere Kostensenkungen und steigende Marktpreise eine zunehmende Realisierung von Anlagen ohne Förderung erlauben und zum Ausbaupfad beitragen, lassen sich Ausschreibungsvolumina reduzieren beziehungsweise verbleiben nur als ‚Fall-Back-Option‘, heißt es weiter. Nach Ansicht des BDEW sollte ein Szenariorahmen erarbeitet werden. Je mehr Anlagen außerhalb der EEG finanziert würden, würde sich der Fördermechanismus sukzessive selbst abschaffen. Wenn die Risiken der Finanzierung am Markt als zu hoch eingeschätzt würden, würden umgekehrt mehr Ausschreibungsvolumina gebraucht. „Von zentraler Bedeutung ist, dass steigende Strompreise in Zusammenhang mit der Erneuerung des Kraftwerkparks kein Problem darstellen, sondern Voraussetzung für die Refinanzierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen und weiterer für die Energiewende benötigte Assets darstellen“, so die Einschätzung des BDEW.
BEE warnt vor Benachteiligung von Prosumer-Anlagen
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nahm „mit Interesse“ des BDEW-Modell wahr. „Leider sind darin keine Vorschläge enthalten, wie der Strommarkt zeitnah realistischere Preissignale senden könnte, die die CO2-Kosten berücksichtigen“, sagte BEE-Geschäftsführer Peter Röttgen. Beim Verband sieht man auch die Gefahr, dass gerade kleinere Photovoltaik-Anlagen, sogenannte Prosumer-Anlagen, aus dem EEG und damit aus der Förderung gedrängt werden sollen. „Im BDEW-Modell erhielten Prosumer-Anlagen, insbesondere PV, keine Vergütung oder Marktprämie mehr über das EEG“, so Röttgen weiter. Für eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen seien diese Anlagen zu klein. Die Benachteiligung der Prosumer lehne der BEE ab.
Der BDEW erzeugt nach Ansicht des BEE „eine künstliche Trennung: Auf der einen Seite stehen Anlagen, die über Ausschreibungen laufen, die wie heute neben dem reinen Marktpreis eine gleitende Marktprämie erhalten sollen, um ihre Kosten und Risiken abzusichern. Auf der anderen Seite gibt es Anlagen, die sich rein über den Markt refinanzieren sollen“. Die Finanzierung über den Markt sei bereits heutzutage möglich, wegen der unzureichend internalisierten Kosten nicht attraktiv.
„Eine Trennung zwischen reinen Marktanlagen und Marktprämienanlagen, wie sie der BDEW vorschlägt, stellt für den Markt keinen Vorteil gegenüber dem Status quo dar“, so Geschäftsführer Röttgen weiter. „Für den BEE ist es dabei wichtig, dass die weiterentwickelte Marktprämie den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin vor allem auch für kleinere und mittlere Akteure absichert.“ Zugleich gehe es dem Verband auch darum, mögliche Mitnahmeeffekte auszuschließen.
Aus dem Photovoltaik-Umfeld hieß es: „Es ist ein guter und wichtiger Schritt, dass der BDEW in der dritten Säule erstmals das Wachstumspotenzial des Photovoltaik-Eigenverbrauchs anerkennt.“ Allerdings müssten die Vorschläge nun „rasch mit Leben gefüllt werden“, so der Vertreter, der anonym bleiben wollte. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) äußerte sich zunächst nicht offiziell zu dem Papier des BDEW.
Dokument mit mehr Informationen zum Drei-Säulen-Modell des BDEW
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