OLG Düsseldorf verhandelt über staatlich garantierte Renditen für Netzbetreiber

Teilen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig staatlich garantierte Renditen, die Strom- und Gasnetzbetreiber für den Bau neuer Leitungen erhalten. Im Oktober 2016 entschloss sich die Bonner Behörde zu einer deutlichen Absenkung dieser Eigenkapitalverzinsung von 9,05 auf 6,91 Prozent, die bei Gasnetzbetreibern für die Jahre 2018 bis 2022 und für Stromnetzbetreiber von 2019 bis 2023 gilt. Grundlage für die Entscheidung war unter anderem das seit Jahren sinkende Zinsniveau an den Kapitalmärkten. Gegen die Entscheidung haben nun 1100 der etwa 1600 Netzbetreiber in Deutschland Klage eingereicht, über die am Mittwoch am Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wird.

„Das Verfahren hat erhebliche Auswirkungen auf die künftigen Stromkosten von Privatkunden und Industrie“, hieß es dazu am Dienstag bei Lichtblick. Als einziger netzunabhängiger Energieanbieter sei er am Verfahren beteiligt und unterstütze den Beschluss der Bundesnetzagentur. „Die Netze sind der Goldesel der Branche. Schuld daran sind staatlich garantierte Traumrenditen. Dabei sieht die Netz-Gesetzgebung keine Geschenke vor. Es ist ein Skandal, dass Konzernen und Stadtwerken in Zeiten von Niedrigzinsen Monopolgewinne zugebilligt werden sollen, die weit oberhalb dessen liegen, was im Markt zu erwirtschaften wäre“, so die Einschätzung von Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick. Nach seiner Ansicht geht es bei dem Verfahren um die Finanzierbarkeit der Energiewende und den Schutz der Verbraucher. Immerhin 22 bis 25 Milliarden Euro würden jährlich in den Ausbau und Betrieb der Stromnetze fließen.

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) halten das von der Bundesnetzagentur festgelegte Zinsniveau für mehr als ausreichend, um die Modernisierung der Energienetze sicherzustellen, wie sie am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten. „Die Klagen der Netzbetreiber sind nicht nachvollziehbar. Für Investoren sind Anlagen in Energienetze beim vorgesehenen Zinsniveau mehr als attraktiv, zumal es sich um ein Monopolgeschäft mit geringem Risiko handelt“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Vzbv-Vorstand Klaus Müller weist darauf hin, dass die Netzentgelte mittlerweile dem größten Kostenblock auf den privaten Stromrechnungen ausmachten. „Die Bundesnetzagentur hat 2016 die Möglichkeit nicht genutzt, die hohen Gewinne der Netzbetreiber auf ein angemessenes Niveau zu senken und damit die privaten Verbraucher fair zu entlasten“, kritisiert er.

Müller verweist zudem auf die Intransparenz. So weigerten sich die Verteilnetzbetreiber, Angaben zu veröffentlichen, wie sie mit den Entgelten umgingen. „Hohe Renditen zu fordern, aber nicht für Transparenz zu sorgen, das passt nicht zusammen“, so Müller weiter. Darüber hinaus werde durch die hohen staatlich garantierten Renditen auch der Wettbewerb auf dem Energiemarkt verzerrt. Nach Ansicht des bne ist auch die unzureichende Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb ein wesentlicher Grund dafür. „Durch diese Quersubventionierung können Sie andere Unternehmen aus dem Markt drängen. Dies schadet dem Wettbewerb und erhöht die Kosten für alle“, sagt Busch. Auch Lichtblick-Vorstand Lücking fordert für die Zukunft einen Wettbewerb um Netzkonzessionen. „Zielführender als behördlich festgelegte Renditen wären Ausschreibungen. Dieses Instrument hat sich bereits im EEG bewährt. Dann würden die Unternehmen, die den effizientesten Betrieb leisten und die geringste Rendite erwarten, den Zuschlag für das Netz erhalten“, so Lücking.

Lichtblick, bne und vzbv verweisen auf 2016 vorgelegte Fachgutachten, die ergaben, dass Versorgungssicherheit und Netzausbau bei Eigenkapitalverzinsungen von fünf Prozent nicht gefährdet wären. „Die Richter dürfen dem Druck von Konzernen und Stadtwerken nicht nachgeben“, fordert daher auch Lücking mit Blick auf die anstehende Verhandlung.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...