Lichtblick hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen großen Erfolg erzielt. In einem wegweisenden Urteil hätten die Karlsruher Richter des Kartellsenats den Einsatz von intelligenten Stromzählern im Sinne der dezentralen Energiewende gestärkt, teilte der Hamburger Ökostromanbieter nun mit. Künftig könnten Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen – wie etwa Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Photovoltaik-Batterien – preiswerter und einfacher in den Strommarkt eingebunden werden.
Die BGH-Richter hatten in einer mündlichen Verhandlung am 14. April verkündet, dass bei Mess- und Steuerungseinrichtungen dem Netzbetreiber „kein Vorrang bei der Auswahl zwischen mehreren technisch unbedenklichen Anordnungsmöglichkeiten“ zukomme. Hintergrund ist, dass die Netzgesellschaft des Energieversorgers EWE, die EWE Netz, versucht hatte, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs „Zuhause Kraftwerk“ in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Die Begründung dafür: der fernauslesbare Stromzähler – die Schnittstelle des Mini-Kraftwerks zum Stromnetz – sei nicht am sogenannten „zentralen Zählerplatz“ und damit an der falschen Stelle installiert. Der jahrelange Rechtsstreit ist nun durch das jetzt veröffentlichte Urteil beendet.
Zum Hintergrund erklärt Lichtblick, dass bislang Stromzähler am zentralen Zählerplatz eingebaut werden, dass sie auch vom Netzbetreiber vor Ort abgelesen werden könnten. Der Hamburger Ökostromanbieter integrierte in seine Blockheizkraftwerke aber fernauslesbare Zähler, um Kosten zu sparen. Die Daten seien im Viertelstundentakt ausgewertet und übertragen worden. EWE Netz habe allerdings auf die Vor-Ort-Ablesung bestanden und Lichtblick gezwungen einen zusätzlichen Zähler am zentralen Zählerplatz zu installieren. Mit seinem Leitsatzurteil hat das BGH einen solchen weiteren Zähler nun für überflüssig erklärt. Die Zähler könnten künftig preiswert in dezentrale Energieanlagen integriert werden.
„Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft. Was EWE und BDEW uns vorschreiben wollten, ist ungefähr so, als hätte die Post vor 20 Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens“, erklärte Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft von Lichtblick. Von den sinkenden Kosten profitierten vor allem die Verbraucher.
Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit sei EWE Netz in seiner Auffassung vom BDEW unterstützt worden. Dagegen habe die Bundesnetzagentur bereits 2012 die Rechtsauffassung bestätigt, die nun auch von den BGH-Richtern geteilt wurde. (Sandra Enkhardt)
Das vollständige Urteil zum Nachlesen:BGH EnVR 45/13
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