In Österreich wird sich im kommenden Jahr einiges bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern ändern. Zum einen werden im kommenden Jahr wieder acht Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 5 und 200 Kilowatt Leistung mit Einspeisevergütungen zur Verfügung stehen, wie Vera Liebl vom Verband Photovoltaic Austria (PVA) pv magazine bestätigt. „Noch steht die genaue Höhe der Einspeisevergütung und der Investförderung noch nicht fest. Die Veröffentlichung wird aber wohl in den kommenden Tagen erfolgen“, sagt Liebl weiter.
Zumindest bis zum 9. Januar sollten die Tarife klar sein. Dann startet die Antragstellung für die Einspeisevergütung. „Diesmal wird allerdings nicht der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend sein. Ab 2018 erfolgt die Reihung nach der angegebenen Eigenverbrauchsquote“, so Liebl. Je höher der Eigenverbrauch, desto weiter vorne im Förderkontingent wird der Antrag gereiht. Bei der neu aufgesetzten Förderung wird dann PVA zufolge auch nur der angegebene Prozentsatz des eingespeisten Stroms vergütet. Also bei 80 Prozent solaren Eigenverbrauch, gibt es Vergütung für 20 Prozent. Sollten die Photovoltaik-Anlagenbetreiber mehr einspeisen, dann erhielten sie für das „Mehr“ den Marktpreis. Dieser lag im vierten Quartal bei 3,6 Cent pro Kilowattstunde in Österreich, wie Liebl erklärt. Betreiber die auf Investförderung und Einspeisetarif setzen, müssen ihre Photovoltaik-Anlagen nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von neun Monaten nach Förderzusage errichten.
Daneben gibt es in Österreich noch einen zweiten Fördertopf, der mit 15 Millionen Euro in nächsten Jahr gefüllt ist. Er beinhaltet einen Investzuschuss für Photovoltaik-Anlagen sowie für Stromspeicher. Nach Liebl Aussage sind sechs Millionen Euro für die Speicherförderung vorgesehen. Es ist die erste bundesweite Förderung für Stromspeicher in Österreich. Das Wirtschaftsministerium gehe derzeit von einem Start zum 12. März 2018 aus. Dabei ist keine Größenbeschränkung für die Speichersysteme vorgegeben. Es heißt lediglich, dass die förderfähige Speichergröße ein Verhältnis zwischen 0,5 und 10 Kilowattstunden pro Kilowattpeak zur installierten Photovoltaik-Leistung haben muss. PVA gibt als Beispiel an, dass bei einer Photovoltaik-Anlage mit 12 Kilowatt Leistung ein Speicher zwischen 6 und 120 Kilowattstunden förderfähig wäre. Mit dieser nach oben offene Grenze bei der Förderung – sowohl bei der Leistung als auch beim Zuschuss – sei der Verband nicht ganz glücklich. So könnte das Förderbudget durch einige wenige Großprojekte von Energieversorgern schnell erschöpft sein. Der Investitionszuschuss beträgt bei Stromspeichern 500 Euro pro Kilowattstunde.
Die Höhe des Investzuschusses für die Photovoltaik-Anlagen steht ebenfalls fest. Bis 100 Kilowatt Leistung gibt es 250 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Größere Anlagen erhalten 200 Euro pro Kilowatt. Allerdings ist der Zuschuss gedeckelt auf maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage. Die Anlage kann dabei eine Größe von bis zu 500 Kilowattpeak haben.
Die landesweite Speicherförderung soll auch 2019 mit weiteren sechs Millionen Euro ausgestattet sein. Ihre Einführung sowie die Änderungen bei der Solarförderung hat der Nationalrat in Wien im Zuge einer Ökostromnovelle im Sommer beschlossen. Mit den zusätzlichen 30 Millionen Euro für Photovoltaik und Stromspeicher geht PVA von einem Marktwachstum von 25 Prozent für 2018 bei der Photovoltaik aus – was immerhin 40 bis 50 Megawatt mehr wären. Auch mit der Berücksichtigung des Eigenverbrauchs bei der Förderung mit Einspeisetarifen sei zudem die Förderung von mehr Photovoltaik-Anlagen mit dem jährlichen Budget von acht Millionen Euro möglich. Auch diese Neuerung sollte dem österreichischen Photovoltaik-Markt im kommenden Jahr nochmals einen Schub von voraussichtlich 20 Megawatt verleihen.
Mehr Infos zur Förderung unter: http://www.pvaustria.at/novelle-oekostromgesetz/
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Ich finde die Deckelung einfach skandalös. Es kann und darf nicht sein, dass durch einige wenige Grossprojekte das Speicher-Budget-Volumen sofort ausgeschöpft ist. Immer und überall werden die Grossen bevorteilt. Das wird bei der kommenden Scheiss-Regierung wahrscheinlich noch schlimmer werden. Was kann ich tun, dass ich als 5 kWp-Erzeuger verlässlich zu meiner Speicherförderung am 12.3.18 komme. Wann kann ich frühestens den Förderantrag stellen? Bitte beantworten sie mir meine Fragen so schnell als möglich.