Fünf Stellschrauben für eine rasche Wirtschaftlichkeit von Power-to-Gas

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Die Strategieplattform Power-to-Gas der Deutschen Energie-Agentur (Dena) hat fünf regulatorische Handlungsempfehlungen an die Politik weitergereicht, um die Technologie möglich rasch zur Marktreife zu bringen. Aus Sicher der Experten sei Power-to-Gas entscheidend für einen Erfolg der Energiewende. Die Technologie könne erneuerbare Energien in die verschiedenen Verbrauchsbereiche integrieren und dabei vorhandene Infrastrukturen wie Erdgasleitungen nutzen. „Die Power-to-Gas-Technologie ist ausgereift und steht zum Einsatz zur Verfügung. Unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich der Einsatz entsprechender Anlagen jedoch nicht. Und das verhindert weitere Investitionen in die vielseitige und zukunftsträchtige Technologie", erklärte Dena-Geschäftsführer Ulrich Benterbusch.

Als erstes fordern die Teilnehmer von der Politik, dass Wasserstoff und Methan aus erneuerbaren Energien als Biokraftstoffe anerkannt werde sollen. Wichtig sei bei einer Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes insbesondere die Erweiterung der Liste der Biokraftstoffe um erneuerbare Kraftstoffe, die nicht aus Biomasse, sondern mittels erneuerbaren Stroms hergestellt werden. Als zweite Stellschraube sollte die Politik, Anreize zur Flexibilisierung des Stromsystems schaffen. Diese würden mit dem derzeitigen EEG-Vergütungssystem nicht gegeben. Diese behindere vielmehr die Entwicklung und den Einsatz von Speicherlösungen. Daher sollte es speziell Anreize für die Stromspeicherung geben. Im dritten Punkt fordern die Dena-Experten, dass die Markteinführung von erneuerbarem Wasserstoff und Methan bis 2022 politisch flankiert sichergestellt werden müsse. Die flankierenden Maßnahmen seien notwendig, um eine breite Markteinführung von Power-to-Gas nach Erreichen der Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen. Aus Sicht der Dena soll bis dahin Power-to-Gas-Anlagen mit insgesamt 1000 Megawatt Leistung in Deutschland aufgebaut sein.

Die vierte Stellschraube sei, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff zu verlängern. Nach derzeitigem Stand soll diese Ende 2018 auslaufen. Als letzten Punkt fordern die Teilnehmer der Dena-Strategieplattform, dass Energiespeicher von Letztverbraucherabgaben befreit werden sollten. „Power-to-Gas-Anlagen sind keine Letztverbraucher und sollten zukünftig nicht mehr als solche eingestuft werden. Dadurch werden sie von nicht sachgerechten Abgaben und Umlagen für den Strombezug entlastet“, heißt es zur Begründung. (Sandra Enkhardt)

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