Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die nächsten Ausschreibungen eröffnet. Mit Gebotstermin 1. Februar wird es separate Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen und Windkraft an Land geben. Es handele sich um die jeweils vierte Ausschreibungsrunde nach dem EEG 2017. Für Photovoltaik-Anlagen gebe es keine Änderungen beim Verfahren, so die Bonner Behörde.
Bis zum 1. Februar können nun die Gebote abgegeben werden. Insgesamt werden bei der Photovoltaik 200 Megawatt Leistung ausgeschrieben. Das Höchstgebot liegt bei 8,84 Cent pro Kilowattstunde, wie es weiter hieß. Davon sind die Zuschläge allerdings weit entfernt. In der letzten Runde im Oktober war der durchschnittliche Zuschlagswert auf 4,91 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Das niedrigste erfolgreiche Gebot betrug 4,29 Cent pro Kilowattstunde. Während bei Freiflächenanlagen weiterhin die Höchstgrenze von zehn Megawatt Leistung pro Projekt besteht, gibt es bei baulichen Anlagen keine Begrenzung (siehe dazu Interview mit Rechtsanwältin Bettina Hennig).
Die Bundesnetzagentur kündigte zudem an, dass am 1. April erstmals eine technologieübergreifende Ausschreibung stattfinden wird. Dabei konkurrieren Windkraftanlagen an Land mit Photovoltaik-Anlagen. Nähere Einzelheiten zum genauen Verfahren gab die Behörde zunächst noch nicht bekannt.
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