Bislang galt in Deutschland für viele: Photovoltaik-Projekte dürfen eine maximale Größe von zehn Megawatt haben. Bei Freiflächenanlagen stimmt das auch. Auf baulichen Anlagen ist allerdings noch viel mehr möglich, wie das am Mittwoch veröffentlichte Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur zur Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im Oktober zeigt.
So sei das größte erfolgreiche Gebot für ein Photovoltaik-Projekt auf einer baulichen Anlage mit 69 Megawatt abgegeben worden. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur vier Gebote auf baulichen Anlagen bezuschlagt. Die Projekte haben ein Gesamtvolumen von knapp 165,4 Megawatt. Aus der Auswertung der Bonner Behörde lässt sich auch ablesen, dass sich diese Projekte wohl in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen befinden. Das Bundesland im Norden hat gerade einmal zwei Zuschläge in der Runde erhalten – die beiden Anlagen sollen aber eine Gesamtleistung von 134 Megawatt haben. Das entspricht fast zwei Drittel der Gesamtmenge. Allerdings hatten nach der Auswertung der Behörde nur drei Gebote für Photovoltaik-Projekte mit mehr als zehn Megawatt Leistung geboten. Diese drei geplanten Anlagen haben eine Gesamtleistung von 157 Megawatt.
Insgesamt hatte die Bundesnetzagentur 20 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit 222,2 Megawatt Leistung verteilt. Damit ist auch klar, dass eines der großen Projekte auf den baulichen Anlagen mit dem Höchstwert der Runde von 5,06 Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt worden ist. Der durchschnittliche Zuschlagswert war mit 4,91 erstmals unter 5 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Das niedrigste erfolgreiche Gebot lag bei 4,29 Cent pro Kilowattstunde. Alle erfolgreichen Bieter haben die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von pv magazine bestätigte.
Die meisten Zuschläge in der Runde im Oktober waren wieder nach Bayern gegangen – wie schon im Juni. Der Freistaat kam auf 12 Zuschläge. Die Gesamtleistung der geplanten Projekte in Bayern liegt bei 44,8 Megawatt. Die Projekte befinden sich allesamt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Insgesamt 30 solcher Flächen hat die bayerische Staatsregierung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen pro Jahr freigegeben. Neben den genannten Bundesländern gingen noch zwei weitere Zuschläge nach Sachsen-Anhalt sowie jeweils einer nach Baden-Württemberg und Hessen.
Die Photovoltaik-Ausschreibung im Oktober war wieder einmal massiv überzeichnet. Für die 200 Megawatt ausgeschriebene Menge erhielt die Bundesnetzagentur 110 Gebote mit einem Gesamtvolumen von mehr als 750 Megawatt. Lediglich sechs Gebote seien wegen Fehlern ausgeschlossen worden. Die Gebotswerte lagen zwischen 4,29 und 7,20 Cent pro Kilowattstunde, wie es weiter hieß. Der mengengewichtete Zuschlagswert über alle eingereichten Gebote habe bei 5,23 Cent pro Kilowattstunde gelegen.
Bis Ende April 2019 müssen die erfolgreichen Bieter ihre Photovoltaik-Anlagen nun ans Netz bringen, wenn sie keinen Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde auf die Vergütung hinnehmen wollen. Mit der Reduktion der Förderung haben sie bis Ende Oktober 2019 Zeit, die Anlagen zu realisieren.
Mehr zum Thema Ausschreibungen und Marktentwicklung in Deutschland finden Sie auch in unserer aktuellen November-Ausgabe.
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Es zeigt sich deutlich, dass das Auschreiben erst bei 18 MW starten könnte, wie es auch die EU-Regelung vorsieht. Wozu werden bürgersolare Projekte schon ab 750 kW in eine Auschreibung mit Anlagen mit 69 MW Leistung gezwungen. Das ist doch offenbarer Unsinn!
Ausschreibungen erst ab 10 MW und darunter Vergütungen berechnet von unabhängig fachlichem Ort bei Fraunhofer ISE ist schnell von der neuen Regierung zu ändern für die (Bürgerenergiewende) .
Die 750 kW Grenze wure nie sachlich begründet und ist auch nicht glatt, wie die zunächst geplante 1 MW für Marktprämie. Ebenso wurde der feste PV-Deckel auf unbegründete 52 GW festgelegt, wi die Spitzenforschung seit 2012 etwa 150-200 GW berechnete, die mit Speichern ergänzt erheblich steigerbar wäre. Bei Anlagen über 10 MW offenbar auch ohne Marktprämie kalkulierbar.
Ausschreibungen beschränken offenbar sinnlos für Klima, Umwelt wie Gesundheit belastenden Kohlestromabsatz. Seht zuletzt den Gerichtszerstörungsentscheid zum Hambacher Forst umgeben von einer ungeheuren Braunkohlemondlandschaft!
http://www.sunon.org
Und es zeigt sich zudem auch, dass bestimmte schlecht nutzbare Ackerflächen sehr wohl hätten vergütet auch mit Ernteerträgen kombiniert hätten vor 2009 aufgebaut worden sein können. Die CSU Bayern zerstörte es, weil damit angeblich die Bodenpreise zu teuer würden. Wie lächerlich, wo die CSU sich versagte entsprechende Preisvorgaben für Lebensmittelanbau oder und PV-Energienutzung vorzugeben.
Mit den Ausschreibungen für Großkonzerne ist es alles plötzlich kein Problem mehr. Für wen steht sie also?