Schweiz: Neuer Schub für die Photovoltaik

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Der Schweizer Bundesrat hat am Donnerstag die Verordnungen zur Energiestrategie 2050 veröffentlicht, die in einer Volksabstimmung am 21. Mai beschlossen wurden. Die Gesetzesänderungen treten offiziell zum Jahresanfang 2018 in Kraft. Der Verband Swissolar erhofft sich davon einen neuen Schub für den Ausbau der Photovoltaik im Land. Grundlage seien die mit Spannung erwarteten Ausführungsbestimmungen zu den Gesetzänderungen, die der Bundesrat nun publizierte.

Für die Photovoltaik ergeben sich Swissolar zufolge wesentliche Änderungen. Von großer Bedeutung seien die vereinfachten Regelungen zur Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften. So sei nun der Zusammenschluss mehrerer Parzellen zur gemeinsamen Nutzung selbst erzeugten Solarstroms möglich. Dies erhöhe die Eigenverbrauchsquoten, was die Rentabilität steigere. Der Schweizer Photovoltaik-Verband geht davon aus, dass die Neuregelung von vielen Besitzern von Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebauten genutzt werde.

Bei optimierten Eigenverbrauch müsse ein Teil des Solarstroms ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Vergütung dieses Strom muss sich Swissolar zufolge nach den Kosten des Bezugs Dritter und den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlage richten. Dies sei eine Verbesserung der gegenwärtigen Regelung, bei der zur die Bezugskosten bei Dritten und damit zumeist der Spotmarktpreis entscheidend gewesen sei. Die neuen Tarife sollten dann bei etwa sieben bis acht Rappen pro Kilowattstunde liegen, was die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen wesentlich verbessere, so der Verband weiter.

Ebenfalls begrüßt wird die künftige Ausgestaltung der Solarförderung. So werde die bisherige Obergrenze für die Einmalvergütung von 30 Kilowatt aufgehoben. Sie stehe damit für alle Photovoltaik-Anlagen bis 50 Megawatt zur Verfügung. Die Einmalvergütung decke rund 30 Prozent der Investitionskosten der Anlagen. In Kombination mit dem optimierten Eigenverbrauch könnten mit dieser Förderung viele der knapp 38.000 Photovoltaik-Projekte auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) realisiert werden, wie Swissolar erwartet. Die KEV würde dann nur noch an Projekte ausbezahlt werden, die vor Mitte 2012 angemeldet worden seien.

Mit diesen neuen Maßnahmen erwartet der Verband, dass der Schweizer Photovoltaik-Markt im kommenden Jahr wieder die Schwelle von 300 Megawatt neu installierter Leistung überschreiten werde. 2016 sei der Markt aufgrund unsicherer Bedingungen um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Für das laufende Jahr geht Swissolar von einer leichten Erholung aus, ohne jedoch konkrete Zahlen zu benennen.

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