Bundesverfassungsgericht lehnt Lichtblick-Beschwerde zur Prüfung der Netzentgelte ab

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Lichtblick ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht* gescheitert. Das Energieunternehmen hatte auf sein Grundrecht auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Netzentgelte in Karlsruhe geklagt. Die Richter hätten die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte Lichtblick mit. Das Unternehmen sieht durch den am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Rechte der Strom- und Gaskunden geschwächt.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine schlechte Nachricht für Deutschlands Stromkunden und die Energiewende. Die Finanzierung der Strom- und Gasleitungen bleibt auch in Zukunft eine Blackbox. Eine wirksame rechtliche Kontrolle der Netzkosten ist nicht möglich“, erklärte Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick.

Das Bundesverfassungsgericht lasse keine Bereitschaft erkennen, sich mit der unbefriedigenden Regulierungspraxis auseinanderzusetzen. Die Entgelte der 1500 Strom- und Gasnetzbetreiber würden von der Bundesnetzagentur und den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Bei Zweifeln an der Gebührenhöhe könne zwar eine gerichtliche Prüfung verlangt werden, doch die rechtlichen Hürden seien zuletzt von Bundesverfassungsgericht deutlich erhöht worden, hieß es bei Lichtblick weiter. Dagegen habe das Hamburger Unternehmen Verfassungsbeschwerde eingelegt. In dem konkreten Verfahren ging es Lichtblick in vier Fällen um eine Klage gegen überhöhte Netzentgelte der RWE-Töchter Westnetz und Mitnetz.

„Alle vorgesehenen Rechtsinstrumente zur Kontrolle der Netzentgelte durch die Netznutzer sind stumpfe Schwerter: Beiladungsersuche zu den behördlichen Genehmigungsverfahren werden regelmäßig abgelehnt“, so Lücking weiter. Genehmigungsbescheide würden ausschließlich geschwärzt veröffentlicht. Eine zivilrechtliche Kontrolle sei durch die Rechtsprechung massiv eingeschränkt. „Offenbar ist eine wirksame Kontrolle der Netzentgelte nicht erwünscht“, meint Lücking.

Seit dieser Woche ist auch klar, dass die Netzentgelte im kommenden Jahr höher sein werden als die EEG-Umlage. Die Übertragungsnetzbetreiber gaben am Montag bekannt, dass im kommenden Jahr die EEG-Umlage minimal auf 6,79 Cent pro Kilowattstunde sinken wird. Die Netzentgelte differieren deutschlandweit stark. Sie werden 2018 Lichtblick zufolge bei durchschnittlich 7,06 Cent pro Kilowattstunde liegen – was etwa ein Viertel des Strompreises ausmacht.

*Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag ist nachträglich geändert und korrigiert worden. Lichtblick ist nicht vor dem Bundesgerichtshof (BGH), sondern vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

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