Ende der Woche werden die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage 2018 verkünden. Im Vorfeld gewinnt die Diskussion um die Finanzierung der Energiewende traditionell an Schärfe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben nun ein gemeinsames Papier veröffentlicht, in dem sie die neue (noch zu bildende) Bundesregierung auffordern, die Kosten für die Energiewende gerechter zu verteilen.
Die Verbände schlagen konkret fünf Maßnahmen vor, die Handel und private Verbraucher jährlich um bis zu 5,2 Milliarden Euro entlasten würden. Die größte Entlastung in Höhe von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr bringt nach Berechnungen von vzbv und HDE die weitgehende Abschaffung der Stromsteuer. Die Abgabe sei nicht mehr zeitgemäß, behindere die Sektorenkopplung und verzerre zudem den Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern, argumentieren die Verbände. Sie HDE fordern, die Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz herabzusetzen.
Die zweitgrößte Entlastungsmöglichkeit sehen vzbv und HDE in einer stärkeren Belastung des industriellen Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage. Durch die Begrenzung der Privilegien könnten Handel und Verbraucher um weitere 825 Millionen Euro entlastet werden. Weitere 646 Millionen Euro ließen sich einsparen, wenn die Vergünstigungen für Industrieunternehmen bei den Netzentgelten gestrichen würden. Auf 352 Millionen Euro an Entlastungen für Handel und Verbraucher kommen die Verbände, wenn die Liquiditätsreserve von sechs auf drei Prozent gekürzt wird. Diese soll sicherstellen, dass das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber nicht ins Minus rutscht. Angesichts von fast vier Milliarden Euro Überschuss auf dem EEG-Konto Ende August sei eine geringere Liquiditätsreserve ausreichend. Nochmal neun Millionen Euro Einsparungen versprechen sich vzbv und HDE von der Abschaffung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten.
Zusätzlich zu diesem Maßnahmenkatalog schlagen die Verbände vor, die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Industrien in den Staatshaushalt zu verschieben. Sie sollte nicht weiter über die EEG-Umlage finanziert werden. Damit würden weitere 2,3 Milliarden Euro an Belastungen von den Verbrauchern und dem Handel genommen. Dies würde maßgeblich zur Kostengerechtigkeit beitragen, bedürfe jedoch einer Gegenfinanzierung, hieß es weiter.
Anlass für die Forderung an die neue Bundesregierung waren auch die Ergebnisse einer Umfrage. So befürworten 82 Prozent der Verbraucher den Ausstieg aus der Atomkraft und eine langfristige Energiewende. „Das könnte sich aber ändern, wenn die Stromkosten künftig weiter steigen. Die Politik muss Verbraucher deshalb entlasten, beispielsweise durch eine Senkung der Stromsteuer und durch Finanzierung von Teilen des Strompreises aus Steuermitteln“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. Die privaten Haushalte verbrauchten derzeit etwa 25 Prozent des Stroms, trugen aber mit 36 Prozent zur Finanzierung der EEG-Umlage bei. Der Handel wiederum zahle zehn Prozent und verbrauche sechs Prozent des Stroms. „Darüber hinaus verringert die unfaire Kostenverteilung die Kaufkraft der Verbraucher“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach der repräsentativen Umfrage stimmten 61 Prozent der Befragten dem Vorschlag zu, die Kosten für die Energiewende künftig aus Steuermitteln zu finanzieren.
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Im Prinzip geht es den Verbänden darum, die finanziellen Belastungen
umzuschichten, jedoch nicht darum die Energiewende voranzubringen.
Wenn ich jedoch daran denke, welche Möglichkeiten zB. durch die Nutzung der großen Dachflächen von Handelsunternehmen für PV bieten,
dann wären viele Handelsunternehmen besser beraten, dieses Potenial
zu nutzen, als einfach nur Forderungen an die Politik zu richten.
Denn es gibt wenige Anwendungen bei denen der mögliche Selbstverbrauch an Solarstrom so hoch ist wie bei Handelsunternehmen.
Dies bedeutet, nirgends ist Solarstrom so attraktiv wie dort !
Deshalb wäre es stimmiger sich für die Abschaffung der EEG Umlage
auf den Eigenverbrauch einzusetzen. Dies würde beiden nutzen,
der Energiewende und den Handelsunternehmen.
Die Stromsteuer ist ein Teil der in 1999 eingeführten Ökosteuern und Überschüsse daraus gehen in das Rentensystem. Daher wäre es sinnvoll, wenn man, bevor man für eine radikale Abschaffung plädiert, sich Gedanken über Alternativen machen würde, die auch weiterhin eine Entlastung der Arbeitnehmer im Bereich Renten mit sich bringt. Hier verstehe ich den vzbv auch nicht, da die ganze Aktion doch wieder mehr der Wirtschaft als den Verbrauchern nützt.
Für eine schnelle Abkehr von den Fossilen Energieträgern und einer damit einhergehenden Stärkung der Sektorkopplung wäre z.B. die Forderung nach einem Ersatz der Stromsteuer durch eine CO2-Steuer eine wirklich richtungsweisend Forderung gewesen. Die alleinige Abschaffung der Stromsteuer ist dies definitiv nicht!
Und ich ergänze noch, dass wir weitere unsinnige Kosten für Verbraucher und Betreiber nehmen müssen, um endlich einen unbehinderten solaren Neustart zu ermöglichen, der schon allein durch einen großen Anteil des Abbaus vieler Klima, Umwelt, und Gesundheit belastender Subventionen gegen zu finanzieren wären, UBA berechnete ca. 50 Mrd a.
Ca. 5-6 Mrd € der Solarvergütungen bis 2012, der 2018 ÜNB berechneten- ca. 9 Mrd € wirkten offenbar weltweit sehr innovativ und sehr preissenkend. Wären anerkennend aus einem steuervorfinanzierten Fonds zu bedienen. Das ist ein steuergerechter Energiewendebeitrag, der ab 2020 automatich mit den auslaufenden Vergütungsansprüchen immer geringer wird.
Die volle Ust auch auf die Umlage ist eine Art Doppelsteuer von ca. 4 Mrd €, die sich eigentlich verbietet und abermals sehr ungerecht wirkt.
Und ein Großteil der EEG-Umlagekosten ist der perversen Abwertung der FEE beim Zwangstagesbörsenstromverkauf geschuldet. Im Parlament vor der Sommerpause 2009 als angeblich strompreissenkendes Marktinstrument per VO bestimmt, führte es zu senkenden Börsenverkaufsstrompreisen von 6-7 auf nun 3 Cent/ kWh, den wiederum dort direkt einkaufende Enegiekonzerne für sich nutzen und zu einer verfünftfachten EEG-Umlage bei verdoppelten Vergütungskosten.
Schafft endlich Gerechtigkeit in dem der niedrige Verkaufspreis als FEE-Einsatz anerkant von der EEG-Umlage abgezogen wird, dann wären die rund 3 Cent/ kWh EEG-Umlage-Steigerung seit 2011 für alle durch den sinkenden Stromverkaufspreis kompensiert.
Und nehmt den tatsächlich sehr abwertend verteuernden Zwang zum Tagesbörsenverkauf weg zu Gunsten von neuer Direktwälzung und tatsächlicher börsenloser Direktvermarktung, wie ungekürztem Eigenverbrauch.
Auch die Terminbörse ist zudem Energiewende-fragwürdig, da dort nur atomar-fossiler Strom, genauer deren Energierohstoffe verkaufbar sind, die scheinbar auch noch über die zeitweise aufgezwungenen Negativpreise einspar sind, was abermals pervers als EEG-Umlage-Verteuerung zugerechnet wird.
Weiteres wäre noch zu ergänzen, wie zB die wieder ungerechte Finanzierung von Meereswindanschlussmangel-Kompensationskosten durch die Stromkunden statt durch die ihn verantwortenden Netzbetreiber.
Es gibt so viele Behinderungen mit Fehlkosten für Erneuerbare, dass sie in diesem Rahmen leider nicht darstellbar sind und ohnehin im Kommentarbereich kaum wahrgenommen werden.
Gerade anlässlich der EEG-Umlage-Veröffentlichung am 16.10.2017 wäre dazu ein Redaktionsartikel vonnöten!
Das mit der Umfinanzierung ist so eine Sache.
Schaut mal hier:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Zitat: Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle.
Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.
Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, sprach von einem „großen Tag für die erneuerbare Energie“. Der Versuch großer deutscher Energieversorger und der EU-Kommission, das alte deutsche Stromeinspeisungsgesetz und das neue Erneuerbare- Energie-Gesetz zu Fall zu bringen, sei gescheitert. Geklagt hatte der Stromversorger PreussenElektra, Zitat Ende.
Man sollte lieber Kosten von den Verbrauchern nehmen in dem man auch den Nutzen mit berücksichtigt.
Zum Beispiel die EEG Umlage wäre kein Thema, wenn die auf Kosten/Nutzen Basis ermittelt würde.
An anderer Stelle habe ich das schon mal deutlich gemacht, hier noch einmal.
Zitat:
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird die EEG Umlage als Parameter für die Kosten des EEG, und der gesamten Energiewende herangezogen.
Für die Energiewendekritiker ein willkommenes Instrument, um damit in der unbedarften Öffentlichkeit, Stimmung gegen die Energiewende zu machen.
Bei Lichte betrachtet sehen die Kosten wesentlich anders aus.
Die Umlage wird ermittelt und irreführend dargestellt, als Differenzkosten. Mit anderen Worten, als „Mehrkosten ( Vergütungen ) gegenüber den Konventionellen.
Tatsächlich wird aber nur eine Differenz, zwischen zwei Zahlen zu Grunde gelegt.
Dass eine Differenz zwischen zwei Zahlen, und Differenz „Kosten“ ein himmelweiter Unterschied ist bleibt mit Hilfe der „Nebelkerze“ EEG Konto, verborgen.
Es geht ja um nur etwa 30% relativ teuren EE Strom dessen „Mehrkosten“ im Verhältnis zu dem konventionellen Strom ausgeglichen werden sollen. So war es jedenfalls schon im Stromeinspeisegesetz von 1990 geschrieben.
Das Wesentliche das nicht berücksichtigt wird, ist die Tatsache dass diese 30% teurer Strom den Börsenpreis für die restlichen 70% unseres Strombedarfs halbiert haben.
Die Realität bestätigt eindeutig diese Tatsache. Auf der einen Seite heißt es, dass die EEG Umlage einen 4 Personenhaushalt jährlich mit etwa 300 Euro belastet, und auf der anderen Seite wird empfohlen zu den Anbietern zu wechseln, die die gesunkenen Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten, an ihre Kunden weiter geben, weil man da mehr als 300 Euro im Jahr sparen könnte.
Würde die Umlage auf der Grundlage von Kosten/Nutzen ermittelt, dürften die 100% unseres Strombedarfs nicht wesentlich teurer werden. Die Umlage wäre überhaupt kein Thema
Georg Candor der Begründer der Mengenlehre lässt grüßen.
Die Umlage ist in meinen Augen nur ein Konstrukt, als Angriffsfläche für die EEG Kritiker
Die Leute vom Polit Magazin Monitor haben so eine Kosten/Nutzen Analyse schon vor Jahren recherchiert.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
Etwa ab Minute 3.50 machen die deutlich, wie bei einer Kosten/Nutzen Betrachtung aus 64 Milliarden, 1,8 Milliarden werden.
Müsste die um Milliarden gesunkenen Börsenpreise nicht von den Förderkosten abgezogen werden, so die Frage der Monitor Leute im Video.
Mich wundert immer wieder, dass diese Frage den Experten, die die Umlage über Jahre im voraus analysieren, noch nicht eingefallen ist. Zitat Ende.
Fazit:
Gegenwärtig geht Geld unkontrolliert im Handel unter, das die Verbraucher zu viel an Umlage bezahlen.
Alleine in der Praxis müsste doch schon auffallen, dass da was faul ist.
Denn seit 2010 der EEG Neuordnung gilt, je billiger sich ein Versorger Strom beschaffen kann, desto höhere Umlage muss sein Kunde bezahlen.