Hemlock will keine erneute Anhörung im Rechtsstreit mit Solarworld

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Hemlock Semiconductor Operations LLC forderte das US-Berufungsgericht auf, sein Urteil gegen die Solarworld-Tochter Deutsche Solar zu bestätigen. Dies berichtet das Portal „Law 360“. Mitte August hatte das Berufungsgericht das erstinstanzliche Einzelrichter-Urteil bestätigt, wonach die Solarworld-Tochter einen Schadenersatz von 793 Millionen US-Dollar plus weitere Anwaltskosten wegen des Bruches eines Liefervertrags an den US-Polysiliziumhersteller zahlen soll.

Das deutsche Unternehmen, das in Solarworld Industries Sachsen GmbH umfirmiert wurde und im Mai Insolvenz anmelden musste, hat offenbar eine neuerliche Anhörung in dem Fall verlangt. Nach dem Bericht des Portals bezeichnete Hemlock  diese Forderung als „unbegründet“. Die Solarworld-Tochter habe die erneute Anhörung nur gefordert, um die Entscheidung des Berufungsgerichts weiter zu verzögern. Es sei nur ein Spiel auf Zeit, da keine bestimmten Gesetze oder Punkte benannte wurden, die die Richter bei ihrer Entscheidung übersehen hätten, so Hemlocks Argumentation. „In der Petition werden nur die gleichen Argumente wiederholt, die das Richtergremium schon gründlich untersucht und ausdrücklich abgelehnt hat“, zitiert „Law 360“ aus der Argumentation des US-Siliziumherstellers. Die Richter dürften nicht zulassen, dass die Solarworld-Tochter die Erholung von Hemlock weiter hinauszögere.

Das US-Unternehmen hatte im März 2013 die Deutsche Solar verklagt, weil diese die Vereinbarungen eines langfristigen Liefervertrags gebrochen hatte. Nach dem Verfall der Siliziumpreise weigerte sich das deutsche Unternehmen die in dem Langfristvertrag vereinbarten Mengen zu den Kosten noch abzunehmen. Nachverhandlungen des Vertrags scheiterten. In erster Instanz urteilte ein Einzelrichter im Juli 2016 zugunsten Hemlocks. Er verurteilte die Solarworld-Tochter zu einer Zahlung von 585 Millionen US-Dollar Schadenersatz plus 208 Millionen US-Dollar Zinsen wegen des Vertragsbruchs. Mitte August diesen Jahres bestätigte das Berufungsgericht dieses Urteil.

Solarworld argumentierte zuvor stets, dass der Liefervertrag gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Hemlock werde daher seine Forderungen vor einem deutschen Gericht nicht durchsetzen können. Mitte Mai meldeten die Solarworld AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften Insolvenz an. Im August übernahm Frank Asbeck mit seiner neu gegründeten Solarworld Industries GmbH die deutschen Produktionsstätten. Zuvor stimmte eine außerordentliche Gläubigerversammlung dem Verkauf zu. Dabei war ein Vertreter Hemlocks nicht zugelassen worden, weil es noch kein rechtskräftiges Urteil in dem Fall gab.

Inwiefern Hemlock auf die Zahlung seines Schadenersatzes hoffen kann, bleibt mehr als ungewiss. Als Gläubiger kann der US-Siliziumhersteller seine rund 800 Millionen US-Dollar beim Insolvenzverwalter als Forderung anmelden und würde dann aus der Insolvenzmasse bedient. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters konnte sich auf Anfrage von pv magazine kurzfristig nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens mit Hemlock äußern, wollte dies aber nachreichen.

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