Die EU-Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung im Zuge ihre Zwischenprüfung des Undertakings erlassen. So werden ab Oktober die Mindestimportpreise vierteljährlich sinken, wie aus dem am Samstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. So wird es künftig eine Unterscheidung zwischen mono- und multikristallinen Solarzellen und Solarmodulen geben. Der Mindestimportpreis für die chinesischen Hersteller wird – nachdem er für die Zeit der Zwischenprüfung eingefroren war – zum 1. Oktober gesenkt. Er beträgt dann nach EU-Angaben 19 Cent pro Watt für multikristalline und 23 Cent pro Watt für monokristalline Solarzellen. Bei Solarmodulen wird er 37 respektive 42 Cent pro Watt ab Oktober betragen.
Quelle: Official Journal der EU-Kommission (Im Anhang des Dokuments der EU-Kommission ist eine Liste der chinesischen Photovoltaik-Hersteller enthalten, für die die Neuregelung des Mindestimportpreises gilt.)
Für die kommenden Quartale ist jeweils eine schrittweise Senkung des Minimumimportpreises vorgesehen. So soll er bis zum 3. Quartal 2018 auf das Niveau des Preises bei PVInsights aus dem ersten Quartal 2017 sinken und dann zwischen 18 und 21 Cent für Zellen und bei 30 bis 35 Cent pro Watt für Module liegen (siehe Tabelle). Bedenken gegen den taiwanesischen Index, dessen Preisangaben nach einer Beschwerde der heimischen Photovoltaik-Hersteller von den Behörden untersucht werden, wies die EU-Kommission zurück. Sie wollte aber den Fortgang der Ermittlungen der Taiwan Fair Trade Commission im Auge behalten. Zugleich wies Brüssel auch Beschwerden zurück, wonach die Absenkung des Mindestimportpreises zu langsam erfolge. Die EU-Kommission geht nach der Veröffentlichung angesichts des massiven Preisrückgangs in den vergangenen drei Jahren davon aus, dass die Preise für Solarzellen und Solarmodule bis September 2018 nicht deutlich unter dem Niveau des ersten Quartals liegen würden.
Der Mindestimportpreis gilt für alle Photovoltaik-Hersteller, die sich im Undertaking befinden, bei der Einfuhr in China gefertigter kristalliner Zellen und Module nach Europa. Eine Reihe von chinesischen Produzenten war seit der Einführung des Undertakings wegen Verstößen von der EU-Kommission ausgeschlossen worden oder zog sich freiwillig aus der Vereinbarung zurück. Für eine Vielzahl von großen Photovoltaik-Herstellern aus China, die nicht mehr im Undertaking vertreten waren, gilt künftig ein mit einem variablen Zoll gekoppelter Mindestimportpreis. Die Höhe der Anti-Dumpingzölle für chinesische Photovoltaik-Hersteller, die sich außerhalb des Undertakings befinden, belaufen sich derzeit auf 27,3 bis 64,9 Prozent. Dazu kommen noch Anti-Subventionszölle in Höhe von 11,5 Prozent. Die zu erhebenden Zölle dürften nicht höher liegen als die kombinierten Zölle mit 76,4 Prozent, heißt es in der Veröffentlichung.
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