bne kritisiert Diskriminierung beim Smart-Meter-Rollout

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Angesichts des bevorstehenden Rollouts von Smart Metern fordert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) neue Regelungen für die Beziehung zwischen Stromkunden, Messstellenbetreibern und Lieferanten. „Aktuell werden Stromlieferanten von Netzbetreiberseite zur Unterzeichnung eines inakzeptablen und juristisch mangelhaften Vertrags gedrängt“, kritisiert bne-Geschäftsführer Robert Busch: „Für Stromkunden droht hier ein Chaos, da sie bei Nichtunterzeichnung des Vertrages durch den Stromlieferanten befürchten müssen, mit zusätzlichen Geldforderungen durch die Netzbetreiber belangt zu werden.“

Hintergrund ist der geplante Rollout intelligenter Messsysteme ab dem kommenden Jahr. Wie der bne mitteilt, sind die Entgelte für die Messstellen bisher Teil der Stromrechnung, und der Stromlieferant erhebt die Kosten im Auftrag des jeweiligen Messstellenbetreibers beziehungsweise Netzbetreibers. Mit dem Smart-Meter-Rollout könnten Kunden nun wählen, ob sie den Betrieb der Messestelle durch einen separaten Anbieter beauftragen wollen. In diesen Fällen könne ein zweiter, von der Stromlieferung unabhängiger Vertrag geschlossen werden, und die für Einbau und Betrieb des Stromzählers beziehungsweise des intelligenten Messsystems anfallenden Kosten könnten dann separat abgerechnet werden.

„Viele Netzbetreiber verlangen nun kurzfristig von den Lieferanten einen nicht abgestimmten Rahmenvertrag zu unterschreiben, der die Lieferanten und Verbraucher schlechter stellt, als es Gesetz und bestehende Festlegungen vorsehen“, beschreibt der bne das Problem. Der bne habe den Vertrag geprüft und darin schwere juristische sowie handwerkliche Mängel festgestellt. Beispielsweise verstoße der Vertrag gegen das Einfachheitsgebot (§41 EnWG), weil er Regelungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie zwischen Unternehmen untereinander in einem Vertrag regeln will. Zudem würden in dem Vertrag unklare Begrifflichkeiten für die verschieden Rollen verwandt, an mehreren Stellen weiche er zudem von dem seitens der Bundesnetzagentur zur Konsultationen gestellten Lieferantenrahmenvertrag ab. Außerdem siehe der Rahmenvertrag die dem Gesetz widersprechende Möglichkeit vor, Stromzähler des Kunden bei Nichtzahlung vollständig zu entfernen.

Laut bne müssen jetzt in einem gemeinsamen Dialogprozess schnell standardisierte und rechtlich verbindliche Lösungen gefunden werden, wie das Verhältnis zwischen Verbraucher, Stromlieferant und Messstellenbetreiber auszugestalten ist sowie wer welche Verträge und zu welchen Kosten schließt. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende habe diese Fragen nicht bis in Detail geregelt. Und die Bundesnetzagentur habe zwar zwei Festlegungsverfahren gestartet, aber gerade bei der Frage, wie künftig abgerechnet wird, wenn der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt, solle keine Festlegung erfolgen. „Für die Energiewende ist die Digitalisierung des Messwesens ein sehr wichtiges Projekt, bei dem wir uns keinen Fehlstart erlauben dürfen“, betont bne-Geschäftsführer Busch. „Aus unserer Sicht muss dabei stets vom Verbraucher aus gedacht werden, denn er ist derjenige, der entscheidet, ob er etwa einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt, oder beides von seinem Lieferanten erledigen lässt.“ Ein bne-Entwurf für einen Rahmenvertrag kann über die bne-Geschäftsstelle bezogen werden.

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