Es fing damit an, dass die Versicherung den Schutz für alle Schäden aufkündigte, die mit den Steckverbindungen zusammenhängen, bei denen die Module mit MC-4-Steckerverbindern angeschlossen wurden. Die Betreiber wollten eine Lösung, die den Versicherungsschutz wieder herstellt. Doch das war nicht so einfach. Inzwischen ist es auch schon zu einer Handvoll Bränden gekommen. Es sind ungefähr zwei Megawatt Anlagenleistung betroffen, die 2011 in Betrieb gegangen sind. So die Geschichte aus Sicht der Betreiber.
Der Grund für die Aufkündigung des Versicherungsschutzes ist, so die Betreiber, dass die modulseitigen Steckverbinder nicht original Multi Contact Steckverbinder sind, sondern nach Aussage des Modulherstellers nur mehr oder weniger kompatibel dazu. Die genaue Terminologie und die genauen Absprachen zwischen EPC- und Modulhersteller lassen sich nicht mehr rekonstruieren, denn der EPC ist inzwischen insolvent – das macht den Fall deutlich komplizierter. An den Stellen, an denen die Modulkabel nicht lang genug sind und an den Enden der Strings hat der EPC die modulseitigen Steckverbinder mit Multi-Contact-Steckverbindern angeschlossen. Dort treten jetzt die Probleme auf.
Die Betreiber wollten im Frühjahr, vier Jahre nach Inbetriebnahme, so ihre Schilderung, eigentlich nur die passenden Steckverbinder beim Modulhersteller kaufen und die Multi-Contact Steckverbinder an den kritischen Stellen ersetzen. Die passenden Steckverbinder, die der Modulhersteller verwendete, konnte oder wollte der Modulhersteller aber nicht beschaffen. Stattdessen bot er Adapterkabel an, die aus Sicht der Betreiber „überteuert“ waren.
Daraufhin haben die Betreiber eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die sie darauf hingewiesen hat, dass es doch eigentlich ein Garantiefall sei. Das sieht der Modulhersteller anders. In einer ersten Antwort teilt er pv magazine mit, dass jeder Kunde die Möglichkeit habe und gehabt hätte, also auch der EPC im Jahr 2011, die Module mit original Multi-Contact-Steckern zu kaufen. Wenn er sich dagegen entscheide, weil das geringfügig teurer ist, müsse der Kunde selber darauf achten „dass der von ihm verwendete Strangstecker kompatibel mit dem erworbenen Modulstecker ist“. Da der EPC insolvent ist, lässt sich nicht mehr klären, warum er sich bei den Steckern so entschieden hat.
Wer hat Recht und was könnte eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung sein?
Noch bestehen bei diesem Fall etliche Fragen. Wir sind in Kontakt mit beiden Parteien und werden weiter darüber berichten.
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Probleme mit Hotspot belasteten Modulen, die nicht ersetzt werden
Lesen Sie hier unseren ersten Fall der Aktion „schwarze Schafe“.
Aktion „schwarze Schafe“: Haben Sie interessante Fälle, die Sie uns einreichen wollen?
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– Delamination von Modulen
– Mängeln an Rückseitenfolien
– Mängeln an Anschlussdosen
– starke Degradation
– Andere Mängel, unter denen Betreiber leiden
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Roundtable zum Austausch über Qualitätsprobleme
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