Mit der Shenzhen Topray Solar Co. Ltd. (Topray Solar) und der Yuhuan BLD Solar Technology Co. Ltd (BLD Solar) hat die EU-Kommission zwei weitere chinesische Photovoltaik-Hersteller aus dem Undertaking ausgeschlossen. Sie haben jeweils mehrfach gegen die geltende Vereinbarung zu Mindestimportpreisen und Einfuhrvolumen verstoßen, wie aus der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hervorgeht. Im Zuge der Anfang März eingeleiteten Untersuchung hätten die beiden chinesischen Photovoltaik-Hersteller die Vorwürfe gegenüber der EU-Kommission nicht pausibel entkräften können.
BLD Solar soll unter anderem von vier angeblich „unabhängigen Kunden“ teilweise seit mehr als einem Jahr für seine Solarmodul-Lieferungen nicht bezahlt worden sein. Diese ausstehenden Zahlungen wertet die EU-Kommission als „unbegrenzte Kredite“ zum Vorteil der Kunden, was nicht mit dem Undertaking vereinbar sei. Zudem hegte sie ernsthafte Zweifel, dass es sich um unabhängige Unternehmen handelt. Brüssel verweist auf die Ähnlichkeit der Websiten von BLD Solar und einem der Kunden, die zudem die selben sprachlichen Fehler enthielten. Zudem tauchten gemeinsame Kundenkonten des chinesischen Photovoltaik-Herstellers mit zwei der Gesellschaften auf. Auch soll BLD Solar beträchtliche Beträge an eine Gesellschaft zurückgezahlt haben, was die EU-Kommission als Kompensationszahlung zur Umgehung des Mindestimportpreises wertete.
Topray Solar hingegen soll in großer Zahl sogenannte Consumer-Produkte verkauft habe. Diese seien mit den Solarmodulen den Kunden in Rechnung gestellt haben. Topray Solar habe dabei einseitig – also ohne die EU-Kommission zu konsultieren – auch die Zusatzprodukte wie Ladegeräte oder Solarbrunnen – als Produkte deklariert, die unter das Undertaking fallen. Zudem habe der chinesische Hersteller noch weitere Produkte an die gleichen Kunden verkauft, ohne dies der EU-Kommission zu melden. Brüssel wertete auch dies als Kompensationsgeschäfte, um den Mindestimportpreis zu umgehen. Ähnlich zu Topray Solar sei auch festgestellt worden, dass die Verkäufe an zwei Importeure unter einem gemeinsamen Kundenkonto geführt worden seien.
Etwa 80 Rechnungen – aus den Jahren 2013 bis 2016 – von Topray Solar erklärte die EU-Kommission mit der Veröffentlichung der Entscheidung für ungültig. Sie forderte die Behörden der Mitgliedsstaaten auf, die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für diese Transaktionen bei den Kunden einzuziehen.
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