Smart-Meter-Rollout im Bundeskabinett

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Am Mittwoch berät und beschließt voraussichtlich das Bundeskabinett den umstrittenen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende, der auch das Smart-Meter-Rollout regelt. Er soll vermutlich Anfang 2016 im Bundestag beschlossen werden.

Das betrifft zum einen Stromverbraucher, da sie die Kosten teilweise selbst tragen müssen, teilweise werden sie umgelegt. Verpflichtend soll der Einbau der Smart Meter ab einem Verbrauch über 6.000 Kilowattstunden im Jahr sein. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht etwa 3.500 Kilowattstunden. Wer aber zum Beispiel eine Wärmepumpe nutzt, kommt leicht über die Grenze.
Photovoltaikanlagen betroffen
Der Gesetzentwurf betrifft aber auch besonders diejenigen, die in eine Photovoltaikanlage investieren wollen. Anlagen über sieben Kilowatt müssen nach dem Entwurf mit einem Smart Meter und einem Smart-Meter-Gateway ausgestattet werden.Die Betreiber kleiner Anlagen kostet das bis zu 80 Prozent des zu erwartetenden Gewinns.

Ein anderer Kritikpunkt ist die Art, wie in Zukunft die Steuerung der Anlagen stattfinden soll. Als verpflichtende Schnittstelle ist das Smart-Meter-Gateway vorgesehen. Die Kommunikation mit der Anlage soll über eine Steuerbox geregelt werden. Ein Kritikpunkt ist, so Bernd Engel, dass zur Steuerung der Leistung von Photovoltaikanlagen eine Steuerbox vorgesehen ist, die vier Relais enthält. „Das ist die Kombination des 19. mit dem 21. Jahrhundert“, sagt der Professor für nachhaltige Energiesysteme an der TU Braunschweig und Vorstandsbeauftragter Netzintegration bei SMA.

Mehr dazunach der Entscheidung des Kabinetts. (Michael Fuhs)

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