Zwei Gesetzentwürfe, die wichtig für die Entwicklung der Energiewirtschaft sind, hat das Bundeskabinett beschlossen und müssen im Bundestag beraten werden. Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes betrifft vor allem Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Reservekraftwerksverordnung. Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende enthält Regelungen zum Smart-Meter-Rollout, zum Datenschutz, den Sicherheitsvorkehrungen und dem Messstellenbetrieb.
Ebenfalls beschlossen wurde die "Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve". Sie soll die sicherheit der Stromversorgung sicher stellen und stellt vor allem die Betreiber der Braunkohlekraftwerke zufrieden, die aus Klimaschutzgründen vom Netz gehen müssen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bewertet die im Kabinett beschlossenen Reformen erwartungsgemäß positiv. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes sei die größte Reform seit der Liberalisierung des strommarktes in den 90er Jahren, schreibt er in einer Pressemitteilung. „Es schafft einen konsequent marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft“.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) vermisst in dem Gesetzentwurf einige Ansätze, die im Weißbuch noch verankert waren, darunter konkrete Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte und eine bessere Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. "Wir haben außerdem Zweifel daran, ob das Strommarktgesetz für die Flexibilisierung der Regelenergiemärkte genügend Wirkung entfalten kann", schreibt Geschäftsführer Herman Falk. Außerdem fordert der BEE auch einen funktionirenden Grünstrommarkt.
Wie viel Dezentralität?
Eine der wichtigen Fragen der neuen Energiewelt, die die Photovoltaik besonders betrifft, ist was Dezentralität bedeutet und welcher Grad der Dezentralität sinnvoll und mit Anreizen versehen wird. Das betrifft vor allem die Frage, wie sehr der Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch auf lokaler Ebene oder überregeional gesucht wird.
Das Weißbuch, aus dem der jetzige Gesetzentwurf hervorgegangen ist, setzt auf einen überregionalen Energiemarkt; lokale Komponenten sind darin nicht enthalten. „Es schließt sie nicht aus, macht aber auch keine Anstalten, diese zu befördern“, sagt Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie und Politik beim Bundesverband Erneuerbare Energie in der Septemberausgabe des pv magazine („Der Weg in die Dezentralität“, pv magazine September 2015).
Smart Meter Rollout
Für die Photovoltaikanlagenbetreiber ist der wohl relevanteste Punkt des Gesetzentwurfs zur Digitalisierung der Energiewende, dass er für Photovoltaikanlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung zum Einbau der Smart-Meter und der Smart-Meter-Gateways verpflichtet. Das gefährdet besonders dieWirtschaftlichkeit der kleinen Anlagen um sieben Kilowatt.
Der Smart-Meter-Rollout betrifft aber auch alle Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, wobei der Eigenverbrauch eingerechnet wird.
„Flankierend schaffen wir durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den nötigen innovativen Rahmen, damit der Stromsektor einer der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft wird“, schreibt Gabriel. Das sei wichtig, denn erst mithilfe der Digitalisierung ließen sich Stromerzeugung, Gebäude und Verkehr intelligent miteinander verknüpfen und effizienter machen." Es schaffe die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors, ohne die wichtige Elemente eines Strommarktes 2.0, wie zum Beispiel Lastmanagement oder die sichere Systemintegration einer Vielzahl dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen, nicht zu realisieren seinen.
Diese Aussage wird derzeit auf Seite der erneuerbaren Energien viel diskutiert, da es zum Beispiel auch dieMöglichkeit lokaler Regelungen gibt, die zumindest für die kleinen Anlagen keine so umfangreiche Kommunikationsinfrastruktur nötig machen würde.
"Anstatt immer neuer ungerechtfertigter Auflagen für den Einsatz der Photovoltaik zu schaffen, sollte die Politik Barrieren abbauen und den Ausbau der Solarenergie und Speichertechnologien konsequent fördern", erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. "Andernfalls wird die Bundesregierung ihre EE-Ausbau- und Klimaschutzziele krachend verfehlen.“
Bezüglich der Stromverbraucher schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen, „Smart Meter verursachen erhebliche Kosten, tragen aber nicht zum Energiesparen bei“.Der Einbau der Smart Meter müsse dagegen auf Freiwilligkeit beruhen. Er fordert die Bundesregierung auf, „den geplanten Eingriff in die Verbrauchersouveränität zu stoppen“.
Es stellt sich die Frage, ob der Rollout wirklich volkswirtschaftlich mehr nutzt als er kostet, wie es behauptet wird. Immerhin gibt es die ersten Rufe nach mehr Geld. Der BDEW hat in diesem Fall die Interessen der Messstellenbetreiber im Blick und fordert für diese eine Refinanzierung. Vor allem in der ersten Phase des Smart-Meter-Rollouts seien durch den Aufbau der notwendigen Informationstechnologie hohe Investitionen erforderlich. Das ist für den Verband eine zentrale Frage, die die Umsetzbarkeit bedroht.
Greenpeace kritisiert die Kapazitätsreserve
Mit der beschlossenen Verordnung gehen laut Greenpeace acht Braunkohleblöcke mit einer Gesamtkapazität von 2,7 Megawatt vom Markt in die Reserve. Die drei Betreiber der Kohlekraftwerke, RWE, Vattenfall und Mibrag würden dafür 1,6 Milliarden Euro erhalten. Die Umweltschützer wählen drastische Worte: "Es ist offensichtlich, dass die Reserve nicht genug Kohlekraftwerke vom Markt nimmt, um das 40 Prozent-Ziel zu erreichen", schreibt Greenpeace. "Die Reserve verlangt von den Kohlekonzernen lachhaft wenig Klimaschutz und zahlt ihnen dafür unverschämt viel Geld".
Der BDEW begrüßt die Regelung grundsätzlich. Er merkt aber an, dass das kein "Gesamtkonzept für die energiewirtschaftlichen Herausforderungen in den nächsten Jahrzehnten" sei. Es sei nötig, in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog eine "strukturverträglichen Lösung" zu finden. Sichtbar nicht glücklich ist er mit Gabriels Nein zu Kapazitätsmärkten, bei denenKraftwerksbetreiber grundsätzlich für die Bereitstellung der Kraftwerke belohnt werden. (Michael Fuhs)
In Kürze berichten wir weiter zu den Hintergründen des Gesetzentwurfes für die Digitalisierung der Energiewende.
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