Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromentgeltverordung ändern, um die Netzentgelte zu senken. Einer der Kernpunkte des Entwurfs der Koalitionspartner von Union und SPD ist, dass die vermiedenen Netznutzungsentgelte für volatile Erzeugungsanlagen, also für Wind- und Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden sollen. Die Auszahlung vermiedener Netznutzungsentgelte von den Verteilnetzbetreibern an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen war ursprünglich eingeführt worden, um den Standortvorteil, das heißt die lastnahe Erzeugung, der dezentralen Anlagen zu honorieren. Dadurch, dass diese Anlagen im Gegensatz zu Großkraftwerken weder die Übertragungsnetze und oft auch nicht die Mittelspannungsnetze belasten, entsteht den Verteilnetzbetreibern ein Kostenvorteil, den er dem Betreiber des dezentralen Kraftwerks vergütet. Im Falle von EEG-Anlagen werden diese Entgelte jedoch auf das EEG-Konto eingezahlt.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf sollten diese Entgelte für volatile Erzeugungsanlagen ab 2027 entfallen, da bei zunehmendem Ausbau erneuerbarer Erzeuger unabhängig von den angeschlossenen Lasten in der Region, die Netzausbaukosten steigen. Nach Kritik durch Verbände, vor allem des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wird die Einzahlung nun schon ab dem ersten Januar 2020 gestoppt. Es sei davon auszugehen, dass diese Maßnahme zwar die Verbraucher bei der Zahlung von Netzentgelten entlastet, gleichzeitig aber die EEG-Umlage erhöht. Auch für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die künftig aus der EEG-Förderung fallen, werde diese Einnahmequelle somit versiegen. Neue Photovoltaik-Kraftwerke, die ab 2018 ohne EEG-Vergütung errichtet werden, erhalten ebenfalls keine vermiedenen Netzentgelte mehr. Bestehende steuerbare dezentrale Erzeugungsanlagen, wie KWK-Anlagen oder Pumpspeicherwerke, erhalten die vermiedenen Netzentgelte dagegen weiterhin ausgezahlt, wenn auch eingefroren auf dem Niveau von 2016. Nur neue Anlagen werden ab 2023 davon ausgenommen. Die Bundesnetzagentur hatte sich zuvor für eine vollständige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte eingesetzt.
Angleichung der Netzentgelte ab 2019 in vier Schritten
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Da haben die Lobbyisten wieder einen zu recht gezimmert.
Man beachte wer dahinter steckt
Siehe hier Zitat:
Nach Kritik durch Verbände, vor allem des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wird die Einzahlung nun schon ab dem ersten Januar 2020 gestoppt. Es sei davon auszugehen, dass diese Maßnahme zwar die Verbraucher bei der Zahlung von Netzentgelten entlastet, gleichzeitig aber die EEG-Umlage erhöht. Zitat Ende.
Wohl wissend, dass das EEG Konto überläuft, und eine Senkung der EEG Umlage künftig unumgänglich wäre, hat man sofort etwas Umlagen belastendes konstruiert.
Die industriellen Befreiungen, mit denen seither verhindert wurde, dass die Umlage sinkt, reichen alleine nicht mehr.
Man muss nur die folgende Passage genau lesen.
Zitat:
Die Auszahlung vermiedener Netznutzungsentgelte von den Verteilnetzbetreibern an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen war ursprünglich eingeführt worden, um den Standortvorteil, das heißt die lastnahe Erzeugung, der dezentralen Anlagen zu honorieren. Dadurch, dass diese Anlagen im Gegensatz zu Großkraftwerken weder die Übertragungsnetze und oft auch nicht die Mittelspannungsnetze belasten, entsteht den Verteilnetzbetreibern ein Kostenvorteil, den er dem Betreiber des dezentralen Kraftwerks vergütet. Im Falle von EEG-Anlagen werden diese Entgelte jedoch auf das EEG-Konto eingezahlt. Zitat Ende.
Die dezentralen Erzeugungsanlagen bringen den Verteilnetzbetreibern immer noch einen Kostenvorteil. Mit steigender Tendenz
Nur kommt das jetzt nicht mehr dem EEG Konto zugute, sondern belastet das EEG Konto.
Mit anderen Worten die Kostenvorteile die die EE verursachen schlagen bei anderen zu Buche. Die EE selbst werden teurer, weil die Umlage steigt.
Wer ist denn „Verteilnetzbetreiber“? Bitte nachlesen. Wenn diese Anlagen angeblich noch nicht einmal das Mittelspannungsnetz belasten, wo speisen sie denn ein? Über welche (kleine) Leistungen redet man dann, bei einer Einspeisung ins Niederspannungsnetz?
Man redet über 876 Millionen Euro, die alleine in 2017 dem EEG Konto verloren gingen, und die EEG Umlage nach oben treiben würde.