Bundesregierung will Netzentgelte senken

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Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromentgeltverordung ändern, um die Netzentgelte zu senken. Einer der Kernpunkte des Entwurfs der Koalitionspartner von Union und SPD  ist, dass die vermiedenen Netznutzungsentgelte für volatile Erzeugungsanlagen, also für Wind- und Photovoltaik-Anlagen abgeschafft werden sollen. Die Auszahlung vermiedener Netznutzungsentgelte von den Verteilnetzbetreibern an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen war ursprünglich eingeführt worden, um den Standortvorteil, das heißt die lastnahe Erzeugung, der dezentralen Anlagen zu honorieren. Dadurch, dass diese Anlagen im Gegensatz zu Großkraftwerken weder die Übertragungsnetze und oft auch nicht die Mittelspannungsnetze belasten, entsteht den Verteilnetzbetreibern ein Kostenvorteil, den er dem Betreiber des dezentralen Kraftwerks vergütet. Im Falle von EEG-Anlagen werden diese Entgelte jedoch auf das EEG-Konto eingezahlt.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf sollten diese Entgelte für volatile Erzeugungsanlagen ab 2027 entfallen, da bei zunehmendem Ausbau erneuerbarer Erzeuger unabhängig von den angeschlossenen Lasten in der Region, die Netzausbaukosten steigen. Nach Kritik durch Verbände, vor allem des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wird die Einzahlung nun schon ab dem ersten Januar 2020 gestoppt. Es sei davon auszugehen, dass diese Maßnahme zwar die Verbraucher bei der Zahlung von Netzentgelten entlastet, gleichzeitig aber die EEG-Umlage erhöht. Auch für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die künftig aus der EEG-Förderung fallen, werde diese Einnahmequelle somit versiegen. Neue Photovoltaik-Kraftwerke, die ab 2018 ohne EEG-Vergütung errichtet werden, erhalten ebenfalls keine vermiedenen Netzentgelte mehr. Bestehende steuerbare dezentrale Erzeugungsanlagen, wie KWK-Anlagen oder Pumpspeicherwerke, erhalten die vermiedenen Netzentgelte dagegen weiterhin ausgezahlt, wenn auch eingefroren auf dem Niveau von 2016. Nur neue Anlagen werden ab 2023 davon ausgenommen. Die Bundesnetzagentur hatte sich zuvor für eine vollständige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte eingesetzt.

In der EEG-Mittelfristprognose  der Übertragungsnetzbetreiber war ein Volumen von 876 Millionen Euro in 2017 für vermiedene Netzentgelte der EEG-Anlagen ermittelt worden, davon etwa 206 Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen. Die Prognose rechnete mit einem weiteren Anstieg in den nächsten Jahren auf 232 Millionen bis 2021. Hinzu kommen noch vermiedene Netzentgelte für Photovoltaik-Anlagen ohne EEG-Förderung, denen vermiedene Netzentgelte direkt ausgezahlt werden.

Angleichung der Netzentgelte ab 2019 in vier Schritten

Hauptaufgabe des Modernisierungsgesetzes soll aber die bundeseinheitliche Angleichung der Netzentgelte sein. Thüringen und Schleswig-Holstein hatten eine Bundesrat-Initiative gestartet, da sie sich durch den derzeitigen Umlagemechanismus benachteiligt sahen. In Regionen mit neueren Netzen, mehr Integrationskosten durch erneuerbare Energien und eher ländlicher Struktur müssen Haushalte unter Umständen mehr als fünf Cent höhere Netzgebühren zahlen als Kunden in Industrieregionen in den alten Bundesländern. Ab 2019 sollen die Entgelte nun in vier Schritten bis 2023 angeglichen werden. Außerdem werden Anschlusskosten für Offshore-Windenergie-Anlagen aus den Netzkosten herausgenommen und breiter auf alle Stromkunden umgelegt.
Eine weitere Änderung des Gesetzes betrifft die Möglichkeit von Übertragungsnetzbetreibern, zur Netzstabilisierung eigene Betriebsmittel einzusetzen. Hier schreibt der Entwurf vor, dass Dritte zu beauftragen sind. Am Freitag soll das Gesetz mit den Änderungen im Bundestag beschlossen werden.

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