Am Mittwoch gab es eine öffentliche Anhörung zum Photovoltaik-Mieterstromgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Die geladenen Experten begrüßten nahezu einhellig das Vorhaben, äußerten jedoch auch verschiedene Kritikpunkte. In dem Entwurf ist ein Zuschlag von 2,75 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, wenn Vermieter den auf dem Dach erzeugten Solarstrom direkt ohne Netznutzung an die Mieter verkaufen. Das Gesetz soll noch vor der Anfang Juli beginnenden Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Andreas Horn von der Vereinigung Sonnenkraft Freising brauchte die Bedenken vieler Umwelt- und Erneuerbaren-Verbände auf den Punkt. Zwar sei das Ziel des Gesetzes, die Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen und so deren Akzeptanz zu steigern, „richtig und wichtig“. Doch werde das vorgeschlagene Gesetz „genau diese Ziele verfehlen“. „Neben einem zu geringen und kurzfristigen Förderanreiz behindern bislang Rechtsunsicherheiten und neue, aufwändige und teure Pflichten als Gesetzesfolgen die praktische Umsetzung von Mieterstromprojekten im gewünschten Umfang“, erklärte Horn. Michael Geißler von der Berliner Energieagentur (BEA) sieht „positive Ansätze in dem Entwurf. Doch es seien „eine Reihe von Bedingungen verankert, die die Inanspruchnahme vom Förderung bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten unnötig verkomplizieren und dadurch weiterhin wirtschaftlich erschweren“. Dies bezog er etwa auf die Verengung der Förderung auf einzelne Gebäude. Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte ebenfalls in der Anhörung, dass auch „Nachbarschaftslösungen“ in das Gesetz integriert werden müssten.
Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund und Hartmut Gaßner von der Kanzlei GGSC kritisierten, dass Mieterstrom gegenüber dem Photovoltaik-Eigenverbrauch immer noch benachteiligt sei. Gaßner bezeichnete den Entwurf in der Anhörung als „Energiewende in homöopathischen Dosen“. „Mit der grundsätzlichen Gleichstellung von Eigenverbrauch und Mieterstrom könnten die Ziele des Mieterstromgesetzes viel einfacher umgesetzt werden“, so Gaßner weiter. Siebenkotten sprach davon, dass der Entwurf „spürbar nachgebessert“ werden müsse. Dies könne allerdings auch in der kommenden Legislaturperiode erfolgen.
Marc Elxnat von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verwies darauf, dass jede Förderung Mehrkosten für die Allgemeinheit verursachten. Diese würden dann zumeist von jeden getragen, die nicht direkt profitierten. Er begrüßte daher die im Entwurf vorgesehene Deckelung der Photovoltaik-Mieterstrom-Zuschüsse auf ein Jahresvolumen von 500 Megawatt. Maren Petersen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stufte den Gesetzentwurf als „eher negativ“ ein. Es drohe nun eine „Drei-Klassen-Gesellschaft“ mit privilegierten Eigenheimbesitzer, Mietern, denen die Förderung zugutekommt, und „die weit überwiegende Mehrheit der Mieter, die nicht profitiert“ und am Ende mehr bezahlten. Dieser Kritik schloss sich auch Katherina Reiche vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an. „Die Förderung von Mieterstrom führt zwangsläufig dazu, dass Verbraucher, die an der Förderung nicht teilhaben, höhere Kosten tragen“. Sie forderte in der Anhörung zudem eine grundlegende Überarbeitung des Umlagen- und Entgeltsystems, um künftig eine faire Lastenverteilung sicherzustellen.
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Als ob sich der BDEW jemals Sorgen um die normalen Menschen gemacht hätte!
Um es nochmal deutlich zu machen: Der PV-Zubau insgesamt ist durch den „atmenden Deckel“ auf einen (viel zu niedrigen) Zielzubau von 2.500 MWp pro Jahr begrenzt. PV-Mieterstrom ist ein Teil dieses Gesamtzubaus: jede kWh Mieterstrom verdrängt daher eine kWh von PV-Strom aus Volleinspeisung. Da Mieterstrom nur mit einem Zuschlag von rund 3 Ct/kWh gefördert wird und dann die Einspeisevergütung von bis zu 12 Ct/kWh eingespart wird bedeutet die Förderung von Mieterstrom Senkung der EEG-Förderkosten und somit der EEG-Umlage für ALLE Verbraucher.
Wenn BDEW und VKU behaupten, dass andere Verbraucher „höhere Kosten tragen“ müssten, dass kann sich das nur auf die Netzentgelte beziehen, die nicht mit dem Mieterstromgesetz geregelt werden. Für eine neue Regelung zu den Netzentgelten ist ein entsprechendes Gesetz geplant, bei dem die Kosten vom Arbeitspreis auf Anschlussleistung umgelegt werden sollen. Das ist auch berechtigt, hat aber mit dem Mieterstromgesetz nichts zu tun.
Mieterstrom macht PV-Förderung billiger!