Ein EPC verbindet die Steckverbinder, die mit dem Modul geliefert werden, mit denen eines anderen Fabrikats. Später schreibt der Modulhersteller in einer Email an den Betreiber „der TÜV Rheinland hat die Kompatibilität der Steckersysteme bestätigt“ (zur Fallbeschreibung in unserer Serie „schwarze Schafe“). Dazu nimmt der TÜV Rheinland nun Stellung.
Mit welcher Qualifikation der Steckverbinder am Modul in dem konkreten Fall verkauft wurde, lässt sich nicht mehr rekonstruieren, da der EPC insolvent ist. Doch man hört immer wieder, wie Modulhersteller mit der Grauzone einer „Kompatibilität“ zu bestimmten Steckverbindern spielen (siehe „Passt nicht“, pv magazine November 2013).
Auf jedes Wort achten
Dabei muss man auf jedes Wort achten. Wenn Steckverbinder verschiedener Hersteller überhaupt mechanisch zusammen gesteckt werden können, spricht der TÜV Rheinland von „Kompatibilität“. Bezüglich seiner Prüfungen thematisiert er die Konformität. Er führe in seinen Laboren zwar Teilprüfungen an solchen Verbindungen durch, die Prüfberichte beinhalteten „aber weder eine Konformitätserklärung noch führen sie zu einer Zertifizierung“.
Insgesamt raten die Experten aber klar davon ab, soche Steckverbinder unterschiedlicher Hersteller miteinander zu verbinden, auch wenn es nicht ausbleibe, dass sie manchmal „zwangsläufig miteinander verbunden werden“ (müssten). Sie begründen auch, warum es nicht rasch zu einer Standardisierung kommt, die solche Verbindungen möglich machen würden. (Michael Fuhs)
Lesen Sie die Stellungnahme in Gänze:
Stellungnahme des TÜV Rheinland zu Interoperabilität von Photovoltaik- (PV)-Steckverbindern unterschiedlicher Typen und/oder Hersteller
In vielen Photovoltaikkraftwerken werden Photovoltaikmodule verbaut, die oftmals vom gleichen Typ, jedoch mit Steckverbindern unterschiedlicher Typen – zum Teil auch von verschiedenen Herstellern – ausgestattet sind. Es bleibt dadurch nicht aus, dass diese Steckverbinder zwangsläufig miteinander verbunden werden.
Warum ist es möglich, die Steckverbinder unterschiedlicher Typen zusammen zustecken?
Im Gegensatz zu Steckvorrichtungen und Steckverbindern aus dem Haushalts- oder Industriebereich, deren Maße mit Angabe von Toleranzen normativ festgelegt sind, gibt es solche festgelegten Maße (Steckgesicht) im Bereich Photovoltaik-Steckverbinder nicht.
Es gibt Hersteller von Steckverbindern, die die Maße ihrer Produkte denen der Steckverbinder eines führenden Photovoltaik-Steckverbinder-Herstellers angepasst haben. Diese können miteinander verbunden werden. Das wird oftmals als Kompatibilität bezeichnet.
Ist es erlaubt, die Steckverbinder unterschiedlicher Typen zusammen zustecken?
Das ist noch nicht einheitlich geregelt. In einigen Ländern – beispielsweise in Frankreich – besteht die Anforderung, in Photovoltaik-Strings nur Steckverbinder eines Herstellers zu verbauen. Zurzeit entstehen weitere Standards für Photovoltaik-Installationen und Photovoltaik-Arrays, die ebenfalls verbieten werden, Steckverbinder unterschiedlicher Hersteller miteinander zu kombinieren.
Wie beurteilt TÜV Rheinland das Zusammenstecken von Steckverbinder unterschiedlicher Typen?
Sowohl aus normativer Sicht, als auch aus Erfahrung aus dem Feld rät TÜV Rheinland dazu, ausschließlich Steckverbinder des gleichen Typs und Herstellers miteinander zu verbinden. Abgesehen von der versicherungsrechtlichen Seite, gibt es hierfür einige sicherheitsrelevante Gründe.
Es kann zu erheblichen Problemen kommen, wenn einer der Hersteller seine Maße beziehungsweise Toleranzen ändert. Die Verbindung bekommt Probleme mit der Dichtigkeit. Probleme können ebenfalls auftreten, wenn die Materialeigenschaften des Dichtungsmaterials durch Ausgasungen anderer Materialien verändert werden – mitunter soweit, dass dieses komplett zerstört wird. Das gilt natürlich auch für andere Materialien wie die Isolationsmaterialien.
In seltenen Fällen kann es zur Korrosion der stromführenden Metallteile kommen und dies kann wiederum zu hohen Übergangswiderständen führen. Ein Verlust des Energieertrages ist dann das geringste Übel. Oftmals entstehen sehr hohe Temperaturen, die die Materialien verformen oder gar schmelzen lassen.
Woher kommt diese Beurteilung des TÜV Rheinland?
Die Sachverständigen von TÜV Rheinland haben bei Inspektionen von Photovoltaik-Anlagen zahlreiche Defekte rund um die Steckverbindungen aufgenommen. Des Weiteren melden Betreiber oftmals Probleme in dem Bereich.
Aufgrund der detektierten Defekte wurden seitens TÜV Rheinland Prüfungen zur Ursachenforschung durchgeführt. Hierbei wurden Steckverbinder unterschiedlicher Typen miteinander verbunden und teilweise auch Langzeitprüfungen unterzogen. Das Ergebnis zeigt klar: Das Zusammenstecken von Steckverbindern unterschiedlicher Hersteller führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Ertragsverlusten und kann Defekte hervorrufen.
Macht TÜV Rheinland Kompatibilitätsprüfungen?
Der TÜV Rheinland führt neben Typprüfungen auch Teil-Prüfungen in Absprache mit den Kunden durch. In der Vergangenheit hat TÜV Rheinland auch Teilprüfungen an Kombinationen von Steckverbindern in Absprache mit den Kunden durchgeführt. Diese Prüfberichte beinhalten aber weder eine Konformitätserklärung noch führen sie zu einer Zertifizierung.
Wird es zukünftig standardisierte Steckverbinder geben, die das Zusammenstecken von Steckverbinder unterschiedlicher Typen erlauben?
Es spricht theoretisch nichts dagegen, die Entwicklung eines Standards für Steckverbindungen, ähnlich dem im Haushaltsbereich oder in der Industrie, mit gleichen Abmaßen anzugehen. Ziel der Standardisierung der Haushalts- und Industrieverbinder ist der flexible Einsatz der Geräte.
Die Photovoltaik-Steckverbindungen werden unterschiedlichen Umweltbedingungen ausgesetzt. Die Entwicklung eines Standards beinhaltet somit eine große Bandbreite an Anforderungen, die die Steckverbindung wahrscheinlich deutlich verteuern würde. Nichtsdestotrotz gab es in den letzten Jahren bereits mehrere Anläufe, solch einen Standard zu erstellen. Bisher ohne Ergebnis.
Wie kann ein PV-Anlagenbetreiber sicher sein, dass er keine Probleme durch die Steckverbinder bekommt?
Das Risiko eines Ertragsverlustes oder eines Schadens wird erheblich reduziert, wenn zertifizierte Steckverbinder in den Anlagen eingesetzt werden. Ein Steckverbinder gilt jedoch nur dann als zertifiziert, wenn er mit dem entsprechenden Gegenstück geprüft wurde. TÜV Rheinland empfiehlt bereits im Planungsstadium einer PV-Anlage die Frage des geeigneten Steckverbinders zu klären.
Neben den bereits genannten Kriterien muss ebenfalls betrachtet werden, ob es weitere Umgebungsbedingungen gibt, die nicht durch ein Zertifikat nach aktuell gültigem Produktstandard abgedeckt sind. Zwei Beispiele: Ist der Einsatz der Steckverbindung in landwirtschaftlicher Umgebung geplant, wird diese einer erhöhten Ammoniakbelastung ausgesetzt. In der Wüste hingegen sorgen hohe Temperaturen für ganz andere Anforderungen an die Steckverbindung. Deshalb bietet TÜV Rheinland bereits in der Planungsphase für Anlagen entsprechende Unterstützung an.
Zur Aktion „Her mit den schwarzen Schafen“
Zur Videoaufzeichnung der Diskussionsveranstaltung
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Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Steckverbinder. Meine Onkel möchte eine Photovoltaikanlage anschließen und nutzt dazu Steckverbinder für die Industrie. Gut zu wissen, dass die Steckverbinder aus dem Photovoltaik-Bereich keinen festen Maßen unterliegen.