Bundesnetzagentur reduziert Bedarf an Netzstabilitätsanlagen

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Anlagen zur Netzstabilisierung in Süddeutschland mit 1,2 Gigawatt Leistung hält die Bundesnetzagentur für erforderlich. Diesen Bedarf hat die Behörde jetzt auf ihrer Homepage veröffentlicht. Hintergrund ist ein Bericht über den Bedarf an Netzstabilitätsanlagen nach Paragraf 13k Energiewirtschaftsgesetz, den 50Hertz, TenneT, Amprion und TransnetBW im Februar der Bundesnetzagentur vorgelegt hatten. Darin hielten es die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber für erforderlich, an den süddeutschen Netzknotenpunkten schnell hochfahrbare Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt rund zwei Gigawatt zu betreiben, damit es von 2020 bis 2025 im Zuge des Atomausstiegs nicht zu gravierenden Störungen der deutschen und europäischen Stromversorgung komme. Die Anlagen sollen als Betriebsmittel der Übertragungsnetzbetreiber das Netz nach Ausfällen schnellstmöglich wieder in einen sicheren Zustand bringen.

Diesen Bericht hat die Bundesnetzagentur nun geprüft und den Bedarf auf 1,2 Gigawatt reduziert. In diesem Umfang sind jedoch Anlagen zur Netzstabilisierung auch nach Einschätzung der Behörde erforderlich, „um den besonderen Herausforderungen vor Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen“. Laut Bundesnetzagentur dürfen die Anlagen nicht am Strommarkt eingesetzt werden, sie dienen nicht dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage. „Die quantitativen Unterschiede zu den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber beruhen nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen“ heißt es auf der Homepage. Über den Standort der Anlagen enthält der Bericht der Bundesnetzagentur keine Aussagen. Im Grundsatz seien aus Sicht des Stromnetzes alle auf süddeutsche Netzknoten wirkende Anlagen geeignet. Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, stehen die Regelung des Paragrafen 13k EnWG unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission, daraus könne sich ein allerdings geringer gesetzgeberischer Anpassungs- bzw. Konkretisierungsbedarf ergeben.

„Die Bestätigung des zusätzlichen Reservebedarfs zeigt, wie sehr wir beim dringend notwendigen Netzausbau hinterherhinken“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dass laut Bundesnetzagentur ein hohes Sicherheitsniveau der Stromversorgung nur mit einer weiteren Reserve gewährleistet sei, illustrierr in übergroßer Deutlichkeit, wie dringend die neuen Nord-Süd-Stromtrassen gebraucht würden. Der Bau der erforderlichen Netzstabilitätsanlagen sollte laut Kapferer über ein technologieoffen ausgestaltetes Ausschreibungsverfahren organisiert werden, der Einsatz dieser Anlagen dürfe nur eine absolute Notfallmaßnahme sein.

Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks zufolge ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur ein Rückschlag für die Bayerische Staatsregierung, die stets auf diese Gas-Reservekraftwerke gedrängt habe, um auch nach dem Ende der Atomkraft einen Teil der Stromerzeugung und Wertschöpfung im Land zu halten. Vor diesem Hintergrund habe Bayerns Wirtschaftministerin Ilse Aigner (CSU) in einer Mitteilung „methodische Schwächen“ im Bericht der Bundesnetzagentur kritisiert.

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