Nur einen Tag nach Bekanntwerden eines Erpressungsversuchs der chinesischen Handelskammer durch einen von Sunivas größten Gläubigern hat die Internationale Handelskommission der USA (US ITC) in den USA entschieden, die Untersuchungen zur Beschwerde des insolventen US-Photovoltaik-Herstellers fortzusetzen. Die Untersuchung Nr. TA-201-75, so die offizielle Nummer, die die ITC bei der Einreichung der Suniva-Beschwerde zuwies, wird „zeigen, ob kristalline Photovoltaik-Zellen (gleich ob teilweise oder vollständig integriert in andere Produkte), die in steigenden Mengen in die USA importiert werden, eine wesentliche Ursache für die schwere Verletzung und Bedrohung für die heimische Solarindustrie oder direkt wettbewerbsfähig mit importierten Produkten sind“.
Sunivas Gläubiger, SQN Capital, soll in einem Brief an die chinesische Handelskammer geschrieben haben, dass gegen die Zahlung von 55 Millionen US-Dollar die Vermögenswerte von Suniva liquidiert würden und das Unternehmen damit verschwinde, wie Anfang der Woche bekannt wurde. Dies sei dann gleichbedeutend damit, dass auch die Handelsbeschwerde vom Tisch sei.
Wenn die ITC die Ermittlungen in dem Fall als Routine angesehen hätte, müsste sie die Entscheidung bis zum 14. September treffen. Die Behörde hat die Untersuchung aber als „extrem kompliziert“ eingestuft, was bedeutet, dass sie zusätzlich 30 Tage hat, bevor sie Ergebnisse veröffentlichen muss. Momentan wird allerdings eine Entscheidung am 22. September erwartet, die in einem offiziellen Bericht bis zum 13. November an US-Präsidenten Donald Trump vorgelegt wird.
Suniva begrüßte die Entscheidung der ITC. Der US-Photovoltaik-Verband SEIA zeigte sich hingegen extrem enttäuscht. Die Entscheidung könnte eine schlechte Nachricht für tausende Arbeiter in der US-Solarindustrie sein und Milliarden-Investitionen im ganzen Land gefährden, sagte SEIA-Präsidentin Abigail Ross Hopper. Der Verband respektiere die Entscheidung der ITC, werde jedoch an der Spitze der Opposition gegen die Beschwerde stehen. „Unser Ziel mit diesem Vorgehen ist weiterhin darauf ausgerichtet, gerechte und nachhaltige Wege zu entwickeln, um die Photovoltaik-Produktion in den USA zu stärken und von denen viele anstatt nur wenige Unternehmen profitieren können sowie der gesamten Solarindustrie ein weiteres Wachstum beschert“, so die SEIA-Präsidentin weiter.
Vor etwas mehr als einem Monat hat Suniva einen Insolvenzantrag gestellt. Acht Tage später folgte die Einreichung der Handelsbeschwerde nach Section 201 und 202 nach dem Handelsgesetz von 1974 bei der ITC. Es handelt sich um ein sogenanntes „global safeguard“ Anliegen für kristalline Solarzellen- und Modulimporte – mit dem Schritt soll vor allem der Zugang der chinesischen Photovoltaik-Hersteller zum US-Markt begrenzt werden. Allerdings gehört Suniva mehrheitlich zum chinesischen Shunfeng-Konzern. Dieser hatte in der Vergangenheit mehrere insolvente Photovoltaik-Unternehmen übernommen, darunter den chinesischen Hersteller Suntech und den deutschen Projektierer SAG Solarstrom. Shunfeng stellte sich gegen die Suniva Beschwerde. Nach der jüngsten Analyse von IHS Markit droht dem US-Photovoltaik-Markt ein Einbruch um bis zu 60 Prozent, wenn die Suniva Beschwerde vollumfänglich umgesetzt wird. Darin wird die Einführung von Mindestimportpreisen von 78 US-Dollarcent pro Watt für Solarmodule und 40 US-Dollarcent pro Watt für Solarzellen für alle kristallinen Photovoltaik-Produkte gefordert, die in die USA eingeführt werden. Die Preise sollten in den Jahren nach der Einführung jeweils leicht reduziert werden.
Am Ende des Original-Artikels auf pv magazine USA finden Sie auch das vollständige ITC-Statement.
Übersetzt und bearbeitet von Sandra Enkhardt.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.