Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei seinen Eckpunkten für die EEG-Novelle im kommenden Jahr nochmals nachgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigt sich auch von dem überarbeiteten Eckpunktepapier wenig erfreut. „Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums macht aus dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz, das den Ausbau de facto begrenzt“, erklärt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima wird die von der Bundesregierung proklamierte Energiewende durch EEG-Reformen schrittweise ausgehebelt: 2012 wurde die Photovoltaik, 2014 die Bioenergie ausgebremst. Mit dem EEG 2016 droht nun der Windenergie eine drastische Drosselung“, so Falk weiter.
Mit der EEG-Reform 2016 will die Bundesregierung die Förderung von Photovoltaik, Windkraft an Land und auf See großflächig auf Ausschreibungen umstellen. Die Bagatellgrenze für die Ausschreibungen soll bei einem Megawatt liegen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass 80 Prozent des Zubaus somit künftig über Ausschreibungen gefördert würden. Das Bundeswirtschaftsministerium betont drei Leitgedanken hinter dem Konzept der Novelle. So solle künftig der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien eingehalten, dies bedeute auch weder unter- noch überschritten werden. Zudem solle der künftige Ausbau kosteneffizient erfolgen und die Akteursvielfalt gewahrt bleiben.
Das sich diese Punkte teilweise widersprechen, scheint die Politik aber nicht zu erkennen. Beim BEE kritisiert man scharf, dass die Bundesregierung damit den Anteil von Erneuerbaren im Stromsektor bis 2025 auf maximal 45 Prozent deckeln wolle. „Würden die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt, hieße das nichts anderes, als den Anteil schmutziger fossiler Energieträger bei 55 Prozent im Jahr 2025 zu zementieren. Das steht im diametralen Widerspruch unserer Klimaschutzziele und aller Beteuerungen auf der UN-Klimakonferenz in Paris“, sagt Falk. „Die Technologien und die Modelle für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien sind vorhanden – und sie werden immer günstiger. Erneuerbare Energien sind der einzige Weg für Klimaschutz bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum.“
Für die Photovoltaik plant das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsame Ausschreibungen für Freiflächen- und Dachanlagen. Die Grenze soll dabei bei einem Megawatt liegen. Ob es bei dieser hohen Grenze wirklich bleibt, muss der Gesetzesprozess zeigen. Zweifel daran gibt es bereits jetzt. Die Photovoltaik-Ausschreibungen sollen nach der Novelle ein jährliches Volumen von 500 Megawatt haben. Der Zielkorridor der Bundesregierung für den jährlichen Photovoltaik-Ausbau liegt zwischen 2400 und 2600 Megawatt. Im vergangenen und diesem Jahr wird er deutlich verfehlt werden. Ob er im kommenden Jahr erreicht wird, darf stark bezweifelt werden.
Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gab es in diesem Jahr bereits drei Pilotausschreibungen. Erste Ergebnisse zur dritten Runde, deren Stichtag der 1. Dezember war, sollte die Bundesnetzagentur in Kürze veröffentlichen. (Sandra Enkhardt)
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