Aufschub der Inbetriebnahme neuer PV-Anlagen bis 2016 kann sich lohnen

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Der Verein Sonnenkraft Freising empfiehlt allen Investoren in Photovoltaik-Anlagen, die eine Einspeisevergütung für ihren Solarstrom erhalten, die Inbetriebnahme und den Netzanschluss auf das kommende Jahr zu verschieben, selbst wenn die Anlage jetzt schon betriebsbereit ist. Hintergrund ist, dass angesichts des derzeit geringen Photovoltaik-Zubaus in Deutschland die Einspeisetarife auch zu Jahresbeginn nicht weiter sinken werden. Bei Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung liegt die Vergütung derzeit bei 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisetarife werden nach dem EEG über 20 Jahre sowie das Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlagen gezahlt. Damit ergebe sich bei einer Inbetriebnahme der neuen Photovoltaik-Anlage im Januar 2015, statt noch in diesem Jahr, ein fünf Prozent höherer Vergütungsanspruch, so der Verein Sonnenkraft Freising.

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen könnten diesen wirtschaftlichen Vorteil einer verzögerten Inbetriebnahme auch mit dem Berechnungstool des Vereins „PV ohne Finanzamt“ nachrechnen. Für eine Dachanlage mit sechs Kilowatt Leistung ergebe sich ein Vergütungsvorteil von mehreren hundert Euro. Generell gelte aber auch, dass nicht nur die längere Vergütung des Überschussstroms einen wirtschaftlichen Vorteil für den Betreiber der Photovoltaik-Anlage bringe, sondern auch der Eigenverbrauch des Solarstroms. Hier könnten Hausbesitzer mittlerweile etwa acht Cent pro Kilowattstunde sparen, indem sie den Strombezug vom Energieversorger vermeiden, wie es weiter heißt. Ein weiterer Vorteil sei: Da mit dem Verkauf des Überschussstroms dann oftmals keine gewerblichen Gewinne erzielt würden, gelte die Photovoltaik-Anlage in steuerlicher Hinsicht als „Liebhaberei“ und müsse nicht ertragssteuerlich berücksichtigt werden.

Davon unabhängig sei aber die Zahlung der Umsatzsteuer. Da meist dauerhaft, also über 20 Jahre, der Solarstrom „gewerblich“ an den Netzbetreiber verkauft werde, sei es trotz fehlender steuerlicher Gewinnerzielungsabsicht auch für Kleinunternehmer möglich, die Mehrwertsteuer für die Photovoltaik-Investition vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Im Gegenzug müsse für den privat verbrauchten Solarstrom aber Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden, so der Verein Sonnenkraft Freising. (Sandra Enkhardt)
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