Im April 2015 fand die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte, wurden 96 Prozent der bei dieser ersten Ausschreibung bezuschlagten Projekte realisiert. „Die hohe Realisierungsrate zeigt, dass die Ausschreibungen funktionieren“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das stimme die Behörde auch im Hinblick auf die Realisierung der 145 Projekte aus den fünf folgenden Runden optimistisch. Auch die Flexibilität des Verfahrens habe die hohe Realisierungsrate begünstig: Viele Projektentwickler hätten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant. „Das Ergebnis ist hervorragend“, kommentiert Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Auswertung der Bundesnetzagentur. Die Fördersätze seien wettbewerblich ermittelt worden, „und jetzt steht fest, dass die Akteure ihre Projekte zu diesen Konditionen auch realisieren.“
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungsrunden durchgeführt. Für die erste dieser sechs Runden ist am 6. Mai 2017 die Frist für die Stellung eines Antrages auf Förderberechtigung der bezuschlagten Gebote abgelaufen. Der Bundesnetzagentur zufolge wurden für 24 der 25 bezuschlagten Gebote – zum größten Teil Konversionsflächen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt – nun Förderberechtigungen mit einem Volumen von 151 Megawatt erteilt. Insgesamt seien 35 Förderberechtigungen ausgestellt worden, da einige Zuschläge auf mehrere Projekte aufgeteilt wurden. Lediglich für einen Zuschlag habe kein Projekt realisiert werden können, für dieses werde nun eine Strafzahlung fällig, die dem EEG-Konto gutgeschrieben werden. Hintergrund ist, dass Bieter zur Sicherstellung einer hohen Realisierungsrate bei der Gebotsabgabe als materielle Präqualifikation ihren Planungsstand nachweisen müssen – wenn für einen Zuschlag keine Anlage realisiert wird, fällt eine Strafzahlung an.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, hat das hohe Wettbewerbsniveau zu stetig sinkenden Zuschlagspreisen geführt: von 9,17 Cent pro Kilowattstunde in der ersten Runde bis zu aktuell 6,58 Cent pro Kilowattstunde in der Runde vom Februar 2017.
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