Die Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft und zur klimaschützenden Zivilgesellschaft waren jetzt Inhalt einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Hintergrund ist unter anderem das Klimaschutzabkommen von Paris vom Dezember 2015, das Deutschland zu einem angemessenen und fairen Beitrag zum internationalen Klimaschutzziel verpflichte, die globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. „Ein wichtiger Teil dieses Beitrages ist die Umstellung der Energieproduktion von fossil auf erneuerbar“, schreiben die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage: „Widerstand gegen die notwendige Energiewende kommt aus der fossilen Energiewirtschaft und der Großindustrie, beide Sektoren sind bekannt für ihre professionelle Lobbyarbeit.“
Die von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingebrachten Novellen, so die Abgeordneten weiter, hätten in der 18. Legislaturperiode zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geführt – weg von staatlich festgelegten Ökostromvergütungen für Produzenten hin zu einem marktbasierten Ausschreibungsmechanismus. Der zunächst mit starken und konkreten Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitete unverbindliche Klimaschutzplan 2050 aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sei nach starker Einflussnahme aus anderen Bundesministerien und Kanzleramt sowie Wirtschaftsverbänden stark abgeschwächt worden. Insgesamt sei die Energiepolitik „weiterhin strukturell vorteilhaft für Großindustrie, fossile Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreiber“, benachteilige jedoch den Klimaschutz und die Förderung dezentraler Bürgerenergie. Daher forderten die Abgeordneten Auskunft über die Kontakte zwischen Regierung und Energiewirtschaft seit 2014.
„Die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, steht grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem energiepolitischen, energiewirtschaftlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich im regelmäßigen Austausch“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/12216). Aufgrund der Kleinen Anfrage habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Ressortabfrage durchgeführt und – soweit es die Unterlagen und andere Faktoren wie beispielsweise die informationelle Selbstbestimmung der Beteiligten ermöglichen – eine Liste der Kontakte zusammengestellt. „Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien in jeder Wahlperiode Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren“, heißt es weiter. Eine lückenlose Aufstellung der seit Juli 2014 stattgefundenen Termine nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern könne daher nicht gewährleistet werden. Auch unterhalb der Leitungsebene habe es aufgabenbedingt seit Juli 2014 vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft und Industrie sowie zu Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren gegeben. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiere nicht und könne auch nicht recherchiert werden.
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