Das Kabinett hat am Mittwoch den Erfahrungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen 2015 verabschiedet. Der Tenor des Papiers – Ausschreibungen sind erfolgreich und funktionieren gut. Das Bundeswirtschaftsministerium misst dies vor alle an der hohen Wettbewerbsintensität und den von Runde zu Runde gesunkenen Preisen. Aber auch viele verschiedene Akteure, darunter auch kleine Akteure hätten sich an den Photovoltaik-Ausschreibungen beteiligt. „Die Gebotsmenge war jeweils deutlich überzeichnet. Das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken (9,17 -> 8,49 -> 8,00 Cent pro Kilowattstunde). Dies ist ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens. Der jeweilige Zuschlagswert lag deutlich unter dem jeweiligen Höchstpreis und in der Regel niedriger als die staatlich festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014", so das Fazit des Ministeriums
„Das in der PV-Pilotausschreibung umgesetzte Ausschreibungsverfahren erscheint zum jetzigen Zeitpunkt für große Solaranlagen grundsätzlich gut geeignet“, heißt es im Erfahrungsbericht. Nur kleinere Anpassungen des Verfahrensablaufs würden daher empfohlen, um die Ausschreibungen noch zu vereinfachen. So wird empfohlen, auf das Nachrückverfahren zu verzichten und etwaige Zuschlagsmengen, für die keine Zweitsicherheit hinterlegt worden sei, auf die nächste Runde anzurechnen. Auch sollte eine Angleichung der Flächenkategorien mit dem EEG sowie der Vorschriften zur Anlagenzusammenfassung erfolgen. "Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sehr gut funktioniert. Sie wurden von den Markteilnehmern gut angenommen. Der Erfahrungsbericht zeigt das“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) anlässlich der Vorlage des Erfahrungsberichts.
Mit Blick auf das Erreichen der Ausbauziele gibt sich das Ministerium aber noch zurückhaltend. Dazu könnten nur „vorläufige Schlussfolgerungen“ gezogen werden, da dies von der Realisierungsrate der bezuschlagten Projekte abhängt. Bislang ist nach Kenntnisstand von pv magazine noch kein erfolgreiches Gebot umgesetzt worden. „Bis Anfang Dezember 2015 wurden noch keine Förderberechtigungsanträge gestellt, die Voraussetzung für den Betrieb der Anlagen sind“, heißt es auch im Erfahrungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Die erfolgreichen Bieter hätten gegenüber der Bundesnetzagentur aber bekräftigt, dass sie die Photovoltaik-Anlagen überwiegend innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuschlags realisieren wollten. Das Bundeswirtschaftsministerium betont in seinem Bericht, dass sich mit Ausschreibungen die Zubaumenge aus im Hinblick auf den gewollten Zubaukorridor steuern lasse.
Die Photovoltaik wird 2015 das zweite Mal in Folge den politisch gewünschten Zubaukorridor von rund 2500 Megawatt im Jahr deutlich verfehlen. Im vergangenen Jahr sind Photovoltaik-Anlagen mit etwa 1500 Megawatt neu installiert worden. Davon ein erheblicher Anteil an Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die noch vor dem Auslaufen der EEG-Vergütung Ende August ans Netz gegangen sind. Seither liegt der Freiflächenmarkt in Deutschland komplett brach.
Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen waren ursprünglich als Testlauf für eine weitgehende Umstellung der EEG-Förderung von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen gedacht. Allerdings drückt die Bundesregierung mittlerweile sehr aufs Tempo und für eine richtige Evaluation der Pilotausschreibungen bleibt keine Zeit. Die Reform des Gesetzes steht bereits in den kommenden Monaten an. „Wir wollen daher in einem zweiten Schritt mit dem EEG 2016 auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umstellen. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren noch besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher", erklärte Gabriel mit Blick auf den spätestens für 2017 geplanten Systemwechsel.
Der Erfahrungsbericht zeige, dass Ausschreibungen im Bereich erneuerbarer Energien funktionieren, wenn die Ausschreibungsregeln optimal auf die Charakteristik der teilnehmenden Branche und des Marktsegments angepasst werden, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium. “ Eine einfache 1:1 Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien wird nicht empfohlen. Gleichwohl können aus den Erfahrungen mit dem Verfahren der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen viele Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden.“
Die Grünen üben massive Kritik. „Es ist außerdem ein schlechter Witz, dass die Bundesregierung in der anstehenden EEG Novelle Ausschreibungen auf weitere Technologien ausweiten will, obwohl nicht einmal die Pilotausschreibungen bei der Photovoltaik abschließend bewertet werden können, geschweige denn eindeutige Vorteile nachgewiesen wurden“, erklärt Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bundestragsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. „Die Bundesregierung will somit weitere Technologien in Ausschreibungsverfahren zwingen, ohne dafür eigene Pilotverfahren zu entwickeln und die jeweiligen Ergebnisse abzuwarten. Damit bricht die Große Koalition ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und bedroht den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagt Verlinden weiter. Aus Sicht der Grünen bleibt die Akteursvielfalt mit Ausschreibungen keineswegs gewahrt. „Wenn von 100 Projekten, die einen Zuschlag erhalten haben, nicht einmal fünf Projekte eindeutig Bürgerenergie-Akteuren zugeordnet werden können, frage ich mich, was Sigmar Gabriel unter Akteursvielfalt versteht“, sagt Verlinden.
Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch auch ihreendgültige Auswertung für die dritte Ausschreibungsrunde veröffentlicht. (Sandra Enkhardt)
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