Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen verabschiedet. „Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende“, verspricht Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), aus deren Haus der Gesetzentwurf stammt. Darin vorgesehen ist die Einführung eines Mieterstrom-Zuschlags. Je nach Größe der Photovoltaik-Anlage soll er zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Der von den Mieter nicht direkt verbrauchte Solarstrom werde ins Netz eingespeist und vergütet, heißt es dazu. Gleichzeitig stelle der Entwurf sicher, dass die Mieter auch künftig ihren Stromanbieter frei wählen könnten und von der Förderung tatsächlich profitierten. Er enthalte Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.
Nach einem Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es ein Potenzial für Mieterstrom bei bis zu 3,8 Millionen Wohnungen. Bislang rechneten sich Mieterstrommodelle aufgrund der rechtlichen Vorgaben für die meisten Vermieter aber nicht. „Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen. Das wird das Angebot für Mieterstrom beleben, Mieter profitieren davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt“, so Zypries weiter. Voraussichtlich noch in diesem Jahr sollen Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem neuen Gesetz förderfähig werden. Mieterstrom umfasse dabei Strom, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher – insbesondere Mieter – in diesem Wohngebäude geliefert werde, heißt es aus dem Ministerium.
Einen Schub für Photovoltaik-Mieterstrom erhoffen sich auch jene Unternehmen, die bereits erste Projekte umgesetzt haben. „Die Direktförderung wird der Mieterstrom-Nachfrage noch einmal einen ordentlichen Impuls bringen“, sagt etwa Florian Henle, Geschäftsführer des Mieterstrom-Dienstleisters Polarstern. Allein die Aussicht auf eine Förderung habe seit Ende vergangenen Jahres die Nachfrage spürbar angeschoben. Polarstern habe mehr als 60 Projekte in der Planung, sagt Henle weiter. Dabei gehe es um Modelle, von denen zwischen 20 bis hin zu mehreren hundert Mietern profitieren sollen.
Ähnlich sind die Hoffnungen bei IBC Solar mit Blick auf den verabschiedeten Gesetzentwurf. „Er ist ein guter erster Schritt. Wenn das Mieterstromgesetz jetzt auch vom Bundestag verabschiedet wird, können endlich auch Mieter in breitem Umfang vom attraktiven und sauberen Sonnenstrom profitieren. Dann würde die Photovoltaik auch endlich flächendeckend in die Städte kommen“, sagte Vorstandschef Udo Möhrstedt. Sein Unternehmen hat in Kooperation mit Stadtwerken bereits verschiedene Mieterstrom-Anlagen realisiert. Nach Ansicht von IBC Solar sollte die Bundesregierung jedoch auf die jährliche Deckelung der Förderung von Photovoltaik-Mieterstromanlagen von 500 Megawatt verzichten.
BSW-Solar und Grüne fordern Nachbesserungen
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die Entscheidung aus Berlin. „Der Kabinettsbeschluss bestärkt unsere Hoffnung, dass noch in dieser Legislaturperiode wichtige Hemmnisse für solare Mieterstromangebote fallen. Dann könnten endlich auch Mieter vom preiswerten Solarstrom direkt profitieren. Das wäre ein wichtiger Schub für die Energiewende in den Ballungsräumen und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Verband hofft darauf, dass mit dem neuen Gesetz viele Stadtwerke und Wohnungsunternehmen verstärkt Dachflächen in Innenstädten für Photovoltaik erschließen und attraktive Mieterstromtarife anbieten würden.
Derzeit sei der größte Hemmschuh für Photovoltaik-Mieterstrommodelle, dass diese mit der vollen EEG-Umlage von 6,88 Cent pro Kilowattstunde belastet würden. Mit dem geplanten Mieterstrom-Zuschlag werde dies zumindest teilweise kompensiert. Nach Ansicht des BSW-Solar müssten allerdings noch einige Nachbesserungen vorgenommen werden, damit Photovoltaik-Mieterstrom „tatsächlich zum Standard im Neubau und Bestand“ werde. Der Verband erneuerte seine bereits zuvor geäußerte Forderung, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, wenn sie etwa Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen, wie es beim BSW-Solar als Begründung hieß.
Zudem müsse in der geplanten Regelung auch die Definition des „räumlichen Zusammenhangs“ eingearbeitet werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum solarer Mieterstrom nur förderwürdig werden solle, wenn er auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, in dem der belieferte Mieter wohnt oder arbeitet. Es müsse auch die Möglichkeit bestehen, dass Vermieter Dächer „eines benachbarten Gebäudeensembles“ für die Solarstrom-Versorgung nutzten.
Genau an diesen Punkten setzt auch die Kritik der Grünen am Gesetzentwurf an, die hinter dem Entwurf auch ein wahltaktisches Manöver der Bundesregierung vermuten. Mit dem geplanten Mieterstromgesetz springe diese wie so oft zu kurz, kommentierte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen, die Verabschiedung des Entwurfs. „Die Bundesregierung will eine Förderung von Mieterstrom nur innerhalb eines Hauses ermöglichen. Die Versorgung eines ganzen Häuserblocks ist hingegen nicht vorgesehen. Damit schauen die Bewohner von Häusern ohne geeignete Dachfläche weiter in die Röhre. Zudem verweigert die Regierung Gewerbebetrieben die Teilhabe am Mieterstrom“, sagt Verlinden. Für die Öffnung des Mieterstrommodells auf diese Bereiche wollten sich die Grünen nun im parlamentarischen Verfahren einsetzen. Zudem müssten die „vorgesehenen steuerlichen und bürokratischen Hürden für Kleinanlagen und Wohnungsbaugenossenschaften“ aus dem Gesetz gestrichen werden.
BDEW fürchtet steigende Netzentgelte
Kritik an dem geplanten Photovoltaik-Mieterstromgesetz kommt dagegen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dieser fürchtet eine stärkere finanzielle Belastung für viele Haushalte durch die Befreiung von Photovoltaik-Mieterstrom von den Netzentgelten. „Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen. Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Nach Berechnungen des Verbands wäre vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Angesichts der Einsparmöglichkeiten bei Netzentgelten und den weiter geplanten Befreiungen von Konzessionsabgaben, Stromsteuern und KWKG-Umlage wäre das Mieterstrommodell dort besonders attraktiv. Am Beispiel Berlin rechnet der BDEW vor, dass im Fall der Nutzung von 20 Prozent der geeigneten Wohngebäude für Mieterstrommodelle ein Anstieg des Netzentgeltgrundpreises von mehr als 13 Prozent drohe. In Hamburg oder Schwerin wäre dagegen mit einem etwas moderateren Anstieg zu rechnen. Auf dieser Grundlage kommt der BDEW zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Mieter nicht von dem Gesetz profitieren würden, sondern Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren müssten.“ Das Ziel ‚Akzeptanzsteigerung‘ wird die Politik mit diesem Konzept beim Gros der Bevölkerung gewiss nicht erreichen. Ganz abgesehen davon, dass es sich nicht in eine konsistente Energiepolitik eingliedert“, so Kapferer weiter.
Als Alternative zum Entwurf schlägt der BDEW vor, dass der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Mietwohngebäuden ausschließlich über das EEG gefördert werden sollte. Dazu könnte ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren organisiert werden.
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Viel Mogelei im Mieterstromgesetz – BDEW-Kritik läuft fehl
Ein grundlegender Kritikpunkt am geplanten Mieterstromgesetz wurde anscheinend weder vom BSW, noch von den Grünen bisher erkannt:
Rechnet man die vorgesehenen Regelungen einmal durch, so stellt sich heraus, dass unter der Annahme, dass die PV-Ausbaudeckelung von 2500 MW erreicht wird, die Mieterstromförderung aufgrund der eingebauten Degression nach 2 Jahren bei Null ankommt. Denn auch die erheblichen bei der Installation der Mieterstromeinrichtungen (Zählerwechsel, ggf. Umbau der kompletten Hauselektrik) anfallenden Kosten müssen berücksichtigt werden.
Der BDEW übt eine Grundsatzkritik am Mieterstrom überhaupt: Je mehr Strombedarf durch die Solaranlage auf dem bewohnten Haus, also ohne Netznutzung und Netzgebühr, gedeckt wird, umso mehr würden die Netzgebühren für Menschen ohne Solaranlage steigen (in Berlin z.B. um 13%). Hierbei wird allerdings unterschlagen, dass auch die mit einer Solaranlage gesegneten Mieter – solange sie nicht zu 100% durch den Solarstrom vom Dach versorgt werden – weiterhin auf das Netz angewiesen und folglich auch von dem tendentiellen Anstieg der Netzgebühren betroffen sind. Die logische Konsequenz der BDEW-Kritik wäre, dass der Eigenverbrauch insgesamt eingestellt werden müsste. Denn nicht nur durch die Eigenversorgung von Mietshäusern, sondern auch durch privaten Eigenverbrauch vermindert sich die Strommenge, die noch durch das Netz fließt und erhöht mithin die spezifischen Netzkosten, da diese unabhängig von der durchgeleiteten Strommenge sind.
Es ist natürlich richtig dass ein Teil der Netzkosten verbrauchsunabhängig
anfallen, ein anderer Teil fällt allerdings verbrauchsabhängig an. Verbrauchsabhängig ist nicht ganz richtig denn dei PV anlage die einspeist sorgt natürlich auch dafür dass Strom in die umgekehrte Richtung fließt und das Netz belastet… Aber auch das ist nicht ganz richtig denn Stromleitungen sind Einbahnstraßen……. PV Strom fließt also rechnerisch dem konventionellen Strom entgegen und gleitet wird nur die Differenz. Erkennbar wird das am einfachsten an der „Trafoschiene eines Ortstransformators, denn der PV Strom der an den Ortstransformator geliefert wird wird nur in so weit „nach oben“ in das Mittelspannungsnetz geliefert, als er nicht von den anderen an der Trafoschiene hängenden Verbrauchern benötigt wird. Selbstverständlich entlastet der PV Strom oberhalb des Ortstransformators die Netze, zumindest solange bis es zu euer umkehr der Stromrichtung kommt. Eine dezentrale Einspeisung von PV führt folglich zu einer Netzentlastung und einer Reduktion von Netzverlusten. Rechnet man nun ganz genau nach, bedeutet das dass sich die ökonomischen Bedingungen für das Netz ändern denn unabhängig von der maximalen Belastbarkeit die technisch gegeben ist , wird man der Verluste wegen ökonomisch optimal, also reichlicher auslegen…. Fallen aber die Verlustkosten pro Jahr geringer aus verschiebt sich das Optimum der Auslegung hin zu einer etwas sparsameren Auslegung, was die Fixkosten ebenfalls reduziert….. Die Zusammenhänge sind nicht linear, und man kann auch nicht so einfach rechnen, aber der Ansatz der den Zusammenhang ausdrückt ist der, darüber nachzudenken wie weit der Strom vom Erzeuger zum Verbraucher im Durchschnitt fließen muss.. Offensichtlich wird das Netz weniger belastet, wenn der Verbraucher auf dem selben Grundstück ist, wie der Erzeuger! es wird auch wenige belastet wen Verbraucher und Erzeuger an der selben Ortstrafoschiene verbunden sind und natürlich wird auch die Lieferung von Strom in eine Stadt geringer wenn die Stadt als ganzes mehr PV Strom erzeugt. weil dsa so ist sind die dezentralen Anlagen bis zu einem erheblichen Ausbauzustand recht positiv für eine Entlastung der netze, auch wenn zum beispiel Stromrichtungsumkehr am Ortstrafo nicht vorgesehen ist und Spannungsregelungsysteme auf diese Betriebszustände nicht ausgelegt sind, mit anderen Worten Anpassungen erforderlich werden… Erst wenn der PV Ausbau dafür sorgt dass Städte als ganzes trotz dezentraler Speicher häufig und viele stunden im Jahr zu Stromlieferanten werden muss man darüber nachdenken weitere PV Anlagen als spezifisch billigere große Anlagen in die Nähe von Pumpspeichern zu stellen, so dass es zu keinen Netzüberlastungen / mit hohen Verlusten verbundenen Netzbelastungen „rückwärts“ kommt. Auf längere Sicht benötigen wir in den sonnenreichen Gegenden vergleichsweise billige leistungsstarke zyklenfeste vergleichsweise zentrale Pumpspeicher, die im Gegensatz zu den dezentralen Speichern netzbedingt den Vorteil aufweisen dass sie erst den speichern wen insgesamt Überschüsse vorhanden sind nicht nur lokal auf dem Grundstück, so dass keine an für sich unnötigen Kapazitäten aufgebaut werden müssen und keine an für sich unnötigen Verluste anfallen…..
Dass denetzbetriber ihre einkommen maximieren wollen und natürlich auch wachsen wollen also regenerative als Argument für höhere Rechnungen nutzen wollen ist nicht weiter verwunderlich! Kug wäre eine ganz andere Strategie…. Netzbetreiber sorgen für die räumliche Verteilung von Strom, warum nicht für eine zeitliche Verteilung, warum ordnet man die Pumpspeicher nicht grundsätzlich den Netzen zu? sie produzieren keinen strom sondern Verluste! in der Technik sind es Wasserkraftwerke, in der Funktion sind es aber Speicher! Auch im falle der Speicher ist die Frage ob sie die netze be- oder entlasten interessant, denn wenn man in Bayern genügend Solarstrom hat und den auch in die Nacht speichern kann, dann braucht man nachts keine billigen Braunkohlestrom aus den Leitungen die derzeit für unsinnig teures Geld gebaut werden… Wenn der allgemeine Strombedarf hoch ist und kein Solarer strom zur Vefügung steht, dann wird der Braunkohlestrom ohnehin im Norden und in der Mitte verbraucht, so dass im Süden tendenziell mehr gas zum Einsatz kommt, die neuen Leitungen also nicht ausgelastet werden…. Selbstverständlich ist das Argument nur plakativ und man muss die Netzbelastungen über das Jahr als ganzes simulieren um genaue Aussagen machen zu können….
Derzeit dürfte in vielen fällen der innerstädtische ausbau der PV, und der hinkt weit hinterher, wen man die Pv leistung pro Einwohne betrachtet, eine Reduktion der Netzbelastung ergeben und eine Einsparung von Netzverlusten innerstädtisch aber natürlich auch in den übergeordeneten Netzen.
Sehen wir uns die Fragestellung der „Energiewende“ an finden wir zwei Felder die beackert werden müssen, zum einen der Atomausstieg. Diese Kraftwerke können derzeit nur durch fossile Kraftwerke gleicher Leistung ersetzt werden….. Kein technisches Problem aber ein CO2 Problem ! Folglich benötigen wir Wind und Solar und Pumpspeicher um diesen derzeit noch benötigten fossilen Kraftwerke Vollaststunden wegzunehmen…. einmal sozusagen zeitlich direkt, zum anderen über Pumpspeicher dann auch in “ windstillen Nächten“ Pumpspeicher und PV passen besser zusemmenals pupspeicher und wind, und darüber hinaus sind die PV vergütungen heute bei größeren anlagen ziemlich niedrig so dass mehr PV die für unter 10 Cent ins Netz eingespeist wird den Strompreis der bei 25 Cent liegen mag den der private für die Entnahme zahlt, letztlich nicht in die Höhe treiben kann….
Das Problem in der Sache ist letztlich das dass am Strompreis in Deutschland viele mitverdienen wollen, nicht zuletzt der staat und folglich Interessenwahrung und Verteilungskämpfe ausschlaggebend sind für die Entwicklung eines engen und komplexen Vorschriftenkorsetts was letztlich zu Ineffizienz führt…… Es wundert nicht dass Stromversorger versuchen die sich aus der Energiewende ergebenden veränderten Ansprüche der Verbraucher politisch zu bekämpfen statt den wandel mit zu tragen….. Selbstverständlich ist es ärgerlich wenn man gerade mittags wen die Sonne scheint seine Kunden verliert weil diese eigenen strom haben…. entweder man versucht diese alternative adminstrativ zu stören, oder man versucht Pumpspeicher zu bauen und Strom zu kaufen und nachts übereinen anderen Tarif teuer zu verkaufen, das bedeutet ein anders Geschäftsverständnis, bedeutet zunehmende Unsicherheit und Veränderung und das fällt den großen Gesellschaften die zum Beispiel als Netzbetreiber monopolistische Strukturen haben sehr schwer….
Auch die Argumentation dass derjenige der in PV investiert und damit für die Umwelt und die Gesellschaft gutes tut im Ergebnis auch einen persönlichen vorteil hat und der der es nicht tut eben diesen Vorteil nicht hat ist ziemlich neidbasiert und fortschrittsfeindlich! Ein Blick auf die Dächer der Städte, Google Earth ermöglicht das, zeigt, dass die Anreize für PV in den Städten nicht gerade ein Niveau erreicht haben, das Neidargumentationen hinsichtlich übermäßiger Gewinne zulässt!
Bei dem neuen Gesetz forder der BSW noch Nachbesserungen bzgl. der Lieferantenpflicht bei Kleinanlagen bis 10 KW.
Als Vermieter eines Zweifamilienhauses nwürde ich gerne meinem Mieter
günstigen Solarstrom geben. Bei der zur Zeit geltenden Rechtslage ist
mir das aber absolut zu bürokratisch.
Gerade im privaten ländlichen Bereich (bis 10 KW) würden wesentlich
mehr Hauseigentümer und Vermieter Ihre Wohnungen mit Solarstrom
ausstatten, wenn dieser Wust an Bürokratie nicht wäre.