BEE lehnt Zwangseinbau von Smart Metern aus Kostengründen ab

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Der Entwurf „Digitalisierung für die Energiewende“ ist nach Ansicht des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) ein „Gesetz ohne Sinn und Ziel“. Bei der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sprach sich der Verband daher auch klar gegen eine zwangsweise Einführung von Smart Metern bei neuen und bestehenden Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus. „Das Gesetz führt zu einer überflüssigen Kostenlawine, der Nutzen ist nicht ersichtlich“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk.

Der verpflichtende Einbau von intelligenten Zählern würde bereits Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung ab sieben Kilowatt betreffen. Nach Auffassung des BEE regelt aber bereits das EEG, wie Netze hinreichend entlastet werden könnten. So seien Windkraftanlagen bereits heutzutage regelbar, könnten dynamisch angesteuert werden und beispielsweise Blindstrom einspeisen. Die nun im Gesetz vorgesehene Smart-Meter-Technologie sei hingegen der bereits jetzt genutzten Technik zur Anlagensteuerung deutlich unterlegen.

„Auch die Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Gesetzentwurf vorlegt, ist nicht nachvollziehbar“, so Falk weiter. Die absehbaren Kosten für Verbraucher und Photovoltaik-Anlagenbetreiber wären viel zu hoch. Die Kostenobergrenzen, die im Gesetzentwurf vorgesehen seien, seien zudem intransparent. Es sei unklar, wer verschiedene Nachrüstungs- und Umbaukosten trage, etwa für den notwendigen Austausch eines Wechselrichters oder Zählerschranks, kritisiert der BEE. Entsprechende Anfragen des Verbands beim Bundeswirtschaftsministerium und im Bundestag seien bislang unbeantwortet geblieben. Wahrscheinlich sei, dass entweder die Anlagenbetreiber die überflüssigen Kosten tragen müssten oder die Stromkunden über die Netzentgelte. „Verbraucher und Produzenten Erneuerbarer Energien sollen höhere Kosten aufgebürdet werden. Auch ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung werden eingeschränkt, ohne dass ihnen oder der Energiewende ein messbarer Nutzen entsteht. Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden“, erklärte Falk zur Position des BEE. (Sandra Enkhardt)

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