Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag einenneuen Gesetzentwurf für die anstehende EEG-Novelle veröffentlicht. Es handelt sich dabei um einen Entwurf der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sei, dort aber derzeit fachlich diskutiert würden, heißt es in einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums, das pv magazine vorliegt. Als offene Punkte werden dabei neben der Einhaltung des im EEG 2014 festgelegten Ausbaukorridors auch die Ausschreibungsmodalitäten für die Photovoltaik genannt. Dabei gehe es vor allem um die Fragen, bis zu welcher Grenze Photovoltaik-Anlagen künftig ausgeschrieben werden sollten und welche Vergütung Anlagen unterhalb dieser Grenze erhalten sollten.
Damit greift das Bundeswirtschaftsministerium die Kritik aus der Unionsfraktion auf. Bereits im Januar hatten die CDU/CSU-Abgeordneten Michael Fuchs, Georg Nüßlein, Joachim Pfeiffer und Thomas Bareiß in einem Brief an den Chef des Bundeskanzleramts und ehemaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) gefordert, bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge für die erneuerbaren Energien „auf Sicht zu fahren“. Faktisch forderten sie dabei einen Ausbaustopp für die Erneuerbaren. Zudem sprachen sie sich gegen eine Aufhebung des Deckels von 52 Gigawatt bei der Solarförderung und einer Absenkung der Bagetellgrenze für Photovoltaik-Anlagen bei den Ausschreibungen aus. Sie bezeichneten die Grenze von einem Megawatt für Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen als zu hoch. Bezüglich eines Auslaufen der Solarförderung bei einem Zubau von 52 Gigawatt heißt es im Entwurf: „Im Rahmen der Ausschreibungen werden Zahlungsberechtigungen für 500 Megawatt PV Freiflächen und große Dachanlagen pro Jahr ausgeschrieben. Würde der Zielkorridor bei solarer Strahlungsenergie ab dem Jahr 2016 immer eingehalten, würde die 52 Gigawatt Obergrenze bereits im Jahr 2019 erreicht und das Gesamtausbauziel im Jahr 2025 und damit auch die deutschen Klimaschutzziele würden nicht erreicht werden. Aus heutiger Sicht erscheint es wenig wahrscheinlich, dass die notwendige Menge von 2.500 Megawatt jenseits der Obergrenze ohne Zahlungen durch das EEG zugebaut würde, weswegen eine moderate Förderung weiterhin notwendig erscheint.“
Noch ist im nun vorliegenden Gesetzentwurf die Bagatellgrenze von einem Megawatt für Photovoltaik-Anlagen enthalten. Auch die Erhöhung des jährlichen Ausschreibungsvolumens auf 500 Megawatt ist weiterhin vorgesehen. Dabei sollen künftig aber Freiflächen- und Dachanlagen ab einem Megawatt gemeinsam ausgeschrieben werden. Diese Neuregelung für die Photovoltaik-Anlagen ist dem Entwurf zufolge ab 2017 geplant. Daher solle die für die Pilotausschreibungen geltende Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) zum 1. Januar 2017 außer Kraft treten. Ursprünglich waren auch für das kommende Jahr weitere drei Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt nur 300 Megawatt Volumen vorgesehen. Die Flächenkulisse bleibt zu den derzeit vorgesehen Regeln gleich. Insgesamt will sich das Bundeswirtschaftsministerium eng an den Regelungen des Photovoltaik-Pilotverfahrens orientieren. Das Nachrückverfahren soll allerdings abgeschafft werden. Beim Preisbildungsverfahren setzt das Ministerium auf pay-as-bid. Dies bedeutet, die Bieter erhalten im Falle eines Zuschlags den gebotenen Betrag für ihren Solarstrom. Die Termine für die Photovoltaik-Ausschreibungen sollen leicht geändert werden und könnten ab 2018 dann jeweils am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober stattfinden. Die Höchstgrenze bleibt bei zehn Megawatt für neue Photovoltaik-Anlagen bestehen.
Nach Ansicht des Ministeriums haben die Pilotausschreibungen bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun auch gezeigt, dass mit der Umstellung auf Ausschreibungen keine Kostensteigerungen verbunden seien. Tatsächlich sei der Zuschlagswert sogar deutlich gesenkt werden. Zudem lasse sich die Mengensteuerung damit verbessern. „Überschießende Ausbauraten, die sich kostenerhöhend auf die EEG-Umlage auswirken könnten, werden dadurch effektiv ausgeschlossen“, heißt es im Entwurf. Allerdings geht das Ministerium in seinem Entwurf weiterhin von Realisierungsraten von 90 Prozent aus. Von den 2016 bezuschlagten gut 100 Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind allerdings erst eine Handvoll realisiert.
Heftige Kritik von BEE und BSW-Solar am Gesetzentwurf
Die Erneuerbaren Verbände zeigen sich wenig erfreut über den vorliegenden Entwurf. „Die EEG-Reform 2016 schneidet hart ins Herz der Energiewende“, heißt es etwa beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Er fordert in den kommenden Wochen deutliche Nachbesserungen. „Mit dem Gesetzentwurf will der Bundeswirtschaftsminister den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung auf maximal 45% bis 2025 deckeln. In der Branche der Erneuerbaren Energien stehen damit Zehntausende von Arbeitsplätzen vor allem in der Wind- und Solarbranche vor dem Aus“, erklärte BEE-Präsident Fritz Brickwedde. Nach Photovoltaik und Biomasse drohe mit der neuen Novelle nun auch noch die Windkraft an Land abgewürgt zu werden. Zudem tue die Bundesregierung nichts, um die heimische Photovoltaik-Nachfrage wieder zu beleben. „Obwohl bei der Photovoltaik die Ausbauziele der Bundesregierung bereits zwei Jahre in Folge deutlich verfehlt wurden, sieht der Gesetzesentwurf keine wirksamen Maßnahmen zur Wiederbelebung der Solarnachfrage vor. Dies obgleich die Solartechnik inzwischen preiswert geworden ist und neben der Windkraft zu den wichtigsten Stützen der Energiewende zählt“, heißt es beim BEE. Die geplanten Sonderregelungen für Bürgerenergie hält der Verband für reine „Symbol-Politik“.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisiert den nun vorgelegten EEG-Entwurf scharf. „Dieser Gesetzesentwurf steht in eklatantem Widerspruch zu den Klimaschutzzielen und muss dringend nachgebessert werden. Großverbraucher klimaschädlicher Energie werden weiter subventioniert. Energiebewussten Verbrauchern und Gewerbebetrieben werden hingegen bei der Investition in Solartechnik immer mehr Steine in den Weg gelegt. Solarenergie ist inzwischen preiswert, bei fairer Kostenbetrachtung sogar günstiger als Strom aus neuen Atom- oder Kohlekraftwerken. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, sie nicht endlich stärker zu nutzen. Solarstrom darf nicht länger der Stecker gezogen werden“, so Carsten Körnig, BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer. Der Verband fordert unter anderem, die Belastung von Eigenverbrauch und Direktversorgung mit Solarstrom abzuschaffen oder deutlich zu verringern. „Es stinkt zum Himmel, dass Mieter für Solarstrom vom eigenen Hausdach mit sechs Cent je Kilowattstunde zur Kasse gebeten we den, während die größten Energieverbraucher in der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden“, so Körnig weiter. Zudem sollten die Ausschreibungen bei der Photovoltaik auf große Freiflächenanlagen begrenzt bleiben und nicht auf Dachanlagen ausgeweitet werden.
Enger Zeitplan
Den Verbänden bleibt nun aber nur wenig Zeit, um Stellung zu nehmen. Die Verbände- und Länderanhörung läuft nur bis zum kommenden Donnerstag (21. April). Bis dahin müssen die Stellungnahmen schriftlich beim Ministerium eingereicht sein. Voraussichtlich am 27. April soll dann das Kabinett über den Gesetzentwurf abstimmen. Im Mai und Juni könnte dann der Bundestag über das Gesetz beraten. Am 8. Juli könnte sie dann im Bundesrat abgestimmt werden, sofern die Regierung die EEG-Novelle noch vor der Sommerpause durch den parlamentarischen Prozess bringen will. (Sandra Enkhardt)
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