Der Bundesrat hat sich am Freitag für eine Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte im Zuge der EEG-Reform 2016 ausgesprochen. Die Länderkammer fordert in der verabschiedeten Entschließung „einen Vorrang für kleine und regional verwurzelte Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen“. Dies sei notwendig, da Strom aus Photovoltaik und Windkraft künftig weitgehend über Ausschreibungen und nicht mehr über gesetzlich festgelegte Einspeisevergütungen gefördert werden soll. Bürgerenergieprojekte sollten sich nach Auffassung der Länderkammer ohne Angabe eines Gebotspreises an den Ausschreibungsrunden beteiligen können. Sie sollten dabei eine Garantie für einen Zuschlag erhalten. Die Förderhöhe für die Bürgersolar- und –windparks sollte sich dann an dem höchsten noch bezuschlagten Gebot richten, heißt es in der Entschließung.
Die Länderkammer fordert weiter, dass dieses Modell bei allen Ausschreibungen vorgesehen sein sollte. Eine Differenzierung nach Technologien dürfe nicht erfolgen. Die Länderkammer wolle damit die Akteursvielfalt im Energiesektor sichern. Die Entschließung werde nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den kommenden Wochen damit befassen werde, hieß es weiter.
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. „Die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagenen Sonderregeln sind aber nicht akzeptabel. Der Bund riskiert, dass Bürgerenergie verdrängt wird und die Akzeptanz der Energiewende leidet", erklärte der Grünen-Energiewendeminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck, zu dem Antrag. Der EEG-Entwurf von Gabriel berücksichtige die erhöhten Risiken nicht und die Akteursvielfalt könne damit nicht bewahrt werden. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.