Innovationsausschreibungen sollen neue Geschäftsmodelle für Erneuerbare fördern

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Auktionen für Photovoltaik und Windkraft gibt es bereits, an technologieoffenen Ausschreibungen, bei denen beide Technologien konkurrieren, wird gearbeitet und mit den Innovationsausschreibungen könnte 2018 noch eine dritte Form kommen. Letztere sind per Verordnungsermächtigung mit einem jährlichen Volumen von 150 Megawatt ab 2018 im aktuellen EEG vorgesehen. Allerdings muss das Bundeswirtschaftsministerium die Verordnung erst noch umsetzen. Nach Aussagen des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) war dies ursprünglich bis zur Sommerpause geplant, aber keineswegs sicher, dass der Zeitplan eingehalten wird. Die Innovationsausschreibungen seien aber eine EU-Vorgabe und von daher sei der Verband zuversichtlich, dass diese auch im kommenden Jahr stattfinden würden.

Der BEE und die Hannover Messe haben daher beim in London beheimateten Institut E4tech die Kurzstudie „Design von Innovationsausschreibungen im EEG 2017. Innovation Balancing für ein integriertes Energiesystem“ beauftragt, die ein mögliches Design für die Innovationsausschreibungen vorschlägt. Es sei ein Diskussionsvorschlag und das Bundeswirtschaftsministerium zeige sich derzeit offen dafür, hieß es bei der offiziellen Vorstellung am Mittwoch in Berlin. Kernelemente des konzipierten Ausschreibungsdesigns seien, eine Ausbalancierung von Technik und Vermarktung, um kosteneffiziente Lösungen zu erreichen, erklärte Studienautor Malte Jansen von E4tech. Zentral sei der Ansatz, dass eine Integration der erneuerbaren Energien ins Stromsystem erreicht werde. Dabei gelte das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“, um auf diesem Wege auch neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Der Vorschlag enthalte drei zentrale Elemente, so Jansen weiter. Als ersten Punkt nennt er die Festlegung einer Systemdienlichkeitsschwelle in den Innovationsausschreibungen. So sollten ein sogenannter Marginalpreis – als eine Art Basisvergütung zu verstehen – sowie Vergütungsanforderungen an Technik und Markt definiert werden, die die Bieter erfüllen müssten. In dem Vorschlag sei mit einer Systemdienlichkeitsschwelle von 500 Stunden im Jahr ausgegangen worden. In dieser Zeit müssten die Anlagen einen vorgeschriebenen Mindesteinspeisungsanteil erreichen, der ihre Systemdienlichkeit beweise. Dieses Element sei politisch steuerbar, sagt Jansen. Die Politik könne sich etwa an den negativen Strompreisen an der Börse orientieren, wenn sie diesen Wert festsetze.

Das zweite Element in dem Vorschlag sei, dass nicht jede Kilowattstunde erneuerbaren Stroms gleich vergütet werde. So könnten die erfolgreichen Bieter einen Anteil an Jahresstunden nominieren, in denen sie auf die Vergütung verzichteten und sich alternative Vermarktungslösungen suchten. Für bis zu 20 Prozent der Jahresstunden sei dies möglich und könne jährlich neu bestimmt werden, so Jansen. Eine Grundbedingung sei aber auch, dass die Erneuerbaren-Anlagen in diesen „nominierten“ Stunden nicht abgeschaltet werden dürften. Es gehe bei dieser Regelung darum, wirklich neue Geschäftsmodelle anzureizen. Dies führt auch direkt zum dritten zentralen Punkt des Vorschlags. So müsste es ein Recht auf Alternativvermarktungen für den nicht EEG-vergüteten Strom geben. Hierfür müsste das Doppelvermarktungsverbot von EEG-Strom beseitigt werden. Zudem sollten Abgaben und Umlagen auf diesen Strom entfallen, wenn er auf derselben Netzebene erzeugt und verbraucht werden. Andernfalls sollten auch nur reduzierte Umlagen und Abgaben gezahlt werden müssen. Ob dieser Strom dann für Systemdienstleistungen, in Power-to-X-Anwendungen oder noch anders vermarktet werde, solle dem Betreiber überlassen sein. Er müsse die alternative Nutzung allerdings auch nachweisen.

„Mit dem Modell haben wir bestehende Ausschreibungsmodelle konsequent weiterentwickelt“, sagt Jansen. Er und der BEE halten es für sinnvoll, wenn zunächst in kleineren Dimensionen getestet werde. Also wenn die Innovationsausschreibungen mit insgesamt 50 Megawatt 2018 auf drei verschiedene Konzepte verteilt würden mit einer maximalen Größe von 15 Megawatt. Eine Weiterentwicklung nach 2020 sei auch im Hinblick auf die Netze sinnvoll, so Jansen weiter. Allerdings werde die Evaluierung der bis dahin ausgeschriebenen Projekte wohl eher schwierig.

„Auf der Hannover Messe werden wir die Ergebnisse der Studie der interessierten Öffentlichkeit präsentieren und mit dem Ausstellungsbereich Integrated Energy Plaza zeigen, wie wichtig es für das Energiesystem der Zukunft ist, Stromerzeuger und –verbraucher intelligent und flexibel zu vernetzen, um so die Wertschöpfung rund um die Erneuerbaren Energien anzuheben“, so Benjamin Low, Global Director Energy der Hannover Messe. Die Messe, auf der seit 2013 integrated Energy eine zentrale Rolle spielt, findet in diesem Jahr vom 24. bis 28. April in der niedersächsischen Landeshauptstadt statt.

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