DGS nimmt Stellung zu Warnhinweisen für Stecker-Solar-Geräte

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Die Eon-TöchterBayernwerk undAvacon warnen auf Basis von vier Jahre alten Veröffentlichungen vor Stecker-Solar-Geräten. Unklar bleibt, ob diese veralteten Informationen zur bewussten Verunsicherung der Nutzer oder aus Unwissenheit verbreitet werden. Marcus Vietzke, Koordinator der AG PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), nimmt im Namen seiner Organisation zu den verschiedenen Warnhinweisen Stellung und erklärt den aktuellen Stand der Technik von Photovoltaik-Steckermodulen.

Warnung Bayernwerk: Das Einstecken einer Erzeugungsanlage in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgeräts zu vergleichen und in Deutschland (nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551) derzeit unzulässig.
Vietzke: Derzeit ist nicht abschließend geklärt, ob die Aussage des Bayernwerks – „ist nicht mit einem Verbrauchsgerät zu vergleichen“ – so überhaupt richtig ist. Die zentralen Rechtsverweise der Widersacher dieser bürgernahen dezentralen Energieversorgung zielen darauf ab, dass es sich bei Stecker-Solar-Geräten um solche Energieanlagen handelt. Aus Sicht der Gutachter der Fraunhofer ISE Studie „Steckerfertige Kleinst-PV-Anlagen“ sprechen die Festlegungen bzw. Intentionen des Gesetzgebers […] allerdings für eine Einordnung von Kleinst-PV-Anlagen als „elektrische Betriebsmittel“. Nach dieser Klassifizierung unterliegen sie dann den gleichen Regeln wie Haushaltsgeräte, somit wäre § 49 EnWG auf Stecker-Solar-Geräte nicht anwendbar. Zusätzlich ist auch fraglich, ob sich Netzbetreiber überhaupt auf die technischen Regeln stützen können, soweit es sich lediglich um ein Stecker-Solar-Gerät handelt, da ja dadurch nicht die „elektrische Anlage“ (§ 13 NAV) betroffen ist.

Warnung Bayernwerk: Vorhandene Schutzeinrichtungen, wie Sicherungen, könnten dadurch nämlich in ihrer Funktion negativ beeinflusst werden. Eine herkömmliche Steckdose ist nicht in der Lage, rückgespeisten Strom zu erkennen und kann darauf deshalb nicht ordnungsgemäß reagieren. Dies kann zur Überlastung des Stromkreises und dadurch zum Brand führen.

Vietzke: Wie Untersuchungen der SGS, des TÜV Austria und der DGS zeigen, tritt keine Beeinflussung des FI-Schutzschalters auf. Der Auslösestrom des LS-Schutzschalters wird um den PV-Strom heraufgesetzt. Dabei kann die Temperatur der Leitung durch ein 630 Wattpeak Stecker-Solar-Gerät mit einem Maximalstrom von 2,6 Ampere kurzfristig um 6 °C gegenüber normativ zulässigen Temperaturen liegen. Ein Brandrisiko entsteht dadurch nicht. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass bei normkonformer Installation bei vier parallel verlegten Leitungen 105°C bei gleichzeitigem Verbrauch auftreten höher, als dass durch ein Stecker-Solar-Gerät 96°C auftreten.

Warnung Bayernwerk: Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erzeugungsanlagen stets auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen eines Endstromkreises angeschlossen werden müssen.

Vietzke: Diese Aussage greift zu kurz: Wenn die VDE-Regelwerke eingehalten werden, kann die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vermutet werden. Der Anschluss kann aber auch ohne Einhaltung der Regelwerke erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass der jeweilige Betrieb einer Erzeugungsanlage jedenfalls die gleiche Sicherheit bietet, als wären die Normen eingehalten. Da die Europäische HD 60364-5-551:2010 den Anschluss in Endstromkreisen vorsieht, kann hier die gleiche Sicherheit vermutet werden. Nachdem allein über die Webseite der DGS-Arbeitsgruppe „PVplug“ in der Woche vor Weihnachten über 300 Bürger Einsprüche zur DIN VDE 0100-551-1 eingereicht hatten, zeichnete sich bei der DKE-Sondersitzung am 31. Januar ab, dass sich die kommende Norm DIN VDE 0100-551-1 an der HD 60364-5-551:2010 orientieren könnte. Damit würde es in Deutschland normgerecht möglich werden, in Endstromkreise einzuspeisen.

Warnung Bayernwerk: Generell müssen sämtliche allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (§ 49 EnWG).
Vietzke: So wie bei vielen anderen Technologien, ist es auch Herstellern von Stecker-Solar-Geräten theoretisch möglich, nicht genormte Produkte anzubieten. Allerdings nutzen in diesem Sonderfall die Netzbetreiber die fehlende Norm dazu, um die Technologie, die sie offenbar als geschäftsschädigend ansehen, zu deformieren. Praktisch erhält jeder, der eine Anlage anmeldet, im besten Fall ein Schreiben vom Netzbetreiber, das die Nutzer verunsichern soll. Im schlimmsten Fall wird mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.

Warnung Bayernwerk: Der vertraute Schuko-Stecker vermittelt den Eindruck, dass diese Anlagen einfach an der Steckdose eingesteckt werden dürften. Dies trifft allerdings nicht zu.

Vietzke: Auch der sichere Einsatz von Schutzkontaktsteckern ist durch 200.000 Stecker-Solar-Geräte in den Niederlanden nachgewiesen. Spätestens seit dem Verfahren der Bundesnetzagentur zwischen einer Stecker-Solar-Aktivistin und Westnetz steht zudem fest, dass die Art des Steckverbinders außerhalb der Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt: Nur wenn es störende Rückwirkung auf das Elektrizitätsversorgungsnetz gibt, hat dieser nach Netzanschlussverordnung eine Handhabe – dies ist aber bei den auf PVplug.de/technik aufgeführten Wechselrichtern nicht der Fall. Diese Wechselrichter erfüllen die Anforderungen hinsichtlich NA-Schutz und Elektromagnetischer Verträglichkeit der VDE AR 4105 und erzeugen daher keine störenden Netzrückwirkungen. Wechselrichter mit NA-Schutz schließen außerdem schon nach 0,2 Sekunden aus, dass gefährliche Spannung am Stecker anliegt. Bei Staubsaugern wird hingegen die Spannungsfreiheit des Steckers erst nach einer Sekunde gefordert. Wird das Solar-Gerät mit Schukostecker ausgeliefert haftet übrigens der Hersteller für die Sicherheit der berührbaren Steckverbindung.

Warnung Bayernwerk: Darüber hinaus ist jede Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber ordnungsgemäß anzumelden.
Vietzke: Es ist unklar, ob es sich bei Stecker-Solar-Geräten überhaupt um Energieanlagen im Sinne des § 49 EnWG handelt. Unabhängig von der Auslegung der Rechtstexte, zeigt die Praxis, dass kein Betreiber von Stecker-Solar-Geräten (abgesehen von Schriftverkehr) Maßnahmen der Netzbetreiber zu befürchten hat. Steuer- und strafrechtliche Verstöße sind bei Zählern mit Rücklaufsperre ausgeschlossen. Sollte sich ein Netzbetreiber weigern oder es von erheblichen Hürden abhängig machen, einen Zähler durch einen rücklaufgehemmten Zähler auszutauschen, steht jedem der Wechsel des Messstellenbetreibers frei.

Warnung AVACON: Diese restriktive Ansicht hat die Versicherungswirtschaft im Rahmen der derzeit in der Überarbeitung befindlichen Norm DIN VDE 0100-551 („Errichten von Niederspannungsanlagen“) vertreten. Dieses hätte für den Verwender solcher "Steckermodule" zur Folge, dass im Schadensfall vermutlich kein Versicherungsschutz gewährt wird.
Vietzke: Wie die aufgeführten Untersuchungen und die Ergebnisse der Fraunhofer ISE Studie: „Steckerfertige, netzgekoppelte Kleinst-PV-Anlagen – Studie für E-Control“ zeigen, besteht durch Stecker-Solar-Geräte bis 2,6 Ampere praktisch kein erhöhtes Brandrisiko. Damit die Versicherung in einem Schadensfall nicht zahlt, müsste gutachterlich nachgewiesen werden, dass der Brand ohne Stecker-Solar-Gerät nicht ausgelöst worden wäre.

Warnung AVACON: Diesem Risiko setzt man sich auch aus, sollten die Solarmodule tatsächlich an Balkonbrüstungen oder Fassaden installiert werden, da diese und die Befestigung in der Regel nicht über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik für die Überkopfverglasung verfügen. Kommt es durch einen Absturz der Module zu einem Personenschaden, würden sich die Versicherer ebenfalls von der Leistung freistellen.

Vietzke:
Auch die DGS weist darauf hin, dass nur bis 4 Meter Einbauhöhe, wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, Glas-Folien-Module eingesetzt werden können: "Nicht heißgelagertes ESG (Einscheiben-Sicherheits-Glas) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 Meter über Verkehrsflachen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können." In allen anderen Fällen sollten Glas-Glas-Module mit AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder Folienmodule eingesetzt werden.

Fazit
Es ist wenig vertrauenserweckend, wie der E.ON-Konzern seinen 2015 bekanntgegebenen Strategiewechsel zu erneuerbaren Energien umsetzt. Nach wie vor verursacht E.ON laut der Studie „Assessment of Health Impacts of Coal Fired Power Stations in Germany“ der Universität Stuttgart allein mit seinem Steinkohle-Kraftwerk „Scholven“ in Gelsenkirchen und dem Braunkohle-Kraftwerk „Schkopau“ 205 Todesfälle pro Jahr. Stecker-Solar-Geräte sind dagegen seit zehn Jahren ohne Zwischenfälle im Einsatz. Die Warnungen die jetzt von den E.ON-Töchtern erneut ausgegraben werden, fußen auf alten, großenteils längst widerlegten, Argumenten. Vielleicht sind es wirtschaftliche Überlegungen, die hinter diesen Newsletter-Meldungen stehen. Dabei ist diese Verteidigung des Geschäftsmodells unnötig: Andere Energieversorger haben längst erkannt, dass Stecker-Solar-Geräte einen interessanten Business Case darstellen, der seit der Liberalisierung des Strommarktes eines der wenigen verbleibenden Kundenbindungsinstrumente darstellt.

Der Autor Marcus Vietzke hat an der HTW-Berlin Umwelttechnik/Regenerative Energien studiert. Der Diplom-Ingenieur ist Gründer und Geschäftsführer der Firma Indielux und koordiniert die DGS AG PVplug.

Die Blogbeiträge und Kommentare aufwww.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.

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