Kabinett beschließt Öffnung der Photovoltaik-Ausschreibungen

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Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung gleich mehrere vom Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte Energie-Vorhaben verabschiedet. So seien dieGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung, die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und die Erklärung der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) beschlossen worden, teilte sein Ministerium am Mittwoch mit.

Die ersten geöffneten Pilotausschreibungen sind bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen noch für dieses Jahr geplant. Die Bundesregierung setzt damit eine Vorgabe ab, wonach ab 2017 Ausschreibungen für erneuerbare Energien zu fünf Prozent für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten geöffnet werden müssen. Dann sollen die Pilotverfahren auch auf die anderen Technologien übertragen werden. Ein Ministeriumssprecher erklärte auf Anfrage von pv magazine: "In diesem Jahr sollen ein bis zwei geöffnete Pilot-Ausschreibungen mit Partnerländern durchgeführt werden. Dies steht unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen mit den Partnerstaaten." Er bestätigte Gespräche mit Dänemark über eine mögliche gegenseitige Öffnung. Diese befänden sich in einem "fortgeschrittenen Stadium".

„Es ist geplant, dass mit Dänemark eine gegenseitig geöffnete Ausschreibung durchgeführt wird. Die Menge für diese geöffnete Tranche soll ca. 50 Megawatt betragen“, erklärte das Ministerium bereits vor drei Wochen. Dänemark signalisiert, seine Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von insgesamt 20 Megawatt für Gebote von insgesamt 2,4 Megawatt für Anlagen aus Deutschland zu öffnen.

Mit der ARegV werde der Investitionsrahmen für Verteilnetzbetreiber grundlegend modernisiert, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium zu den Kabinettsbeschlüssen weiter. Mit steigendem Anteil Erneuerbarer müssten diese weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Verbraucher „möglichst gering gehalten werden“. Der Bundesrat müsse dieser Verordnung noch zustimmen. Das Kabinett habe zudem beschlossen, die Empfehlungen der sogenannten Atomkommission umsetzen zu wollen, um die Finanzierung des Atomausstiegs sicherzustellen. Die Bundesregierung werde eine Gesetzesinitiative vorbereiten, mit der die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds verbunden sei. In dem Gesetz solle auch der Aspekt der Nachhaftung abgespaltener Konzernteile für etwaige Nachhaftungen gegenüber dem Fonds geregelt werden. Mit dem Kabinettsbeschluss seien auch etwaige Abspaltungen von der beabsichtigten Regelung erfasst und es gebe keinen Vertrauensschutz mehr für die bestehende Rechtslage, betonte das Ministerium.

"Wir haben heute drei zentrale Vorhaben für die Energiewende beschlossen. Wir öffnen die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien für andere EU-Mitgliedstaaten. Damit wird klar: Die Energiewende ist ein gesamteuropäisches Projekt. Daneben setzen wir mit der Anreizregulierungsverordnung wichtige Signale für Investitionen in die Verteilernetze. Denn diese müssen fit gemacht werden für steigende Anteile erneuerbarer Energien. Und schließlich stellen wir die Finanzierung des Kernenergieausstiegs sicher", erklärte Gabriel zu den Beschlüssen. (Sandra Enkhardt)

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