Kohle-Konzerne für Folgekosten in die Pflicht nehmen

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Nicht nur atomare Altlasten sind ein Problem: Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden des Braunkohletagebaus sind bei Vattenfall, RWE und MIBRAG nicht ausreichend gesichert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Auftraggeber sind die Klima-Allianz Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Ohne rasches politisches Handeln, so die Kernaussage der Studie, könnten Steuerzahler und betroffene Bundesländer auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Denn die Berechnung dieser Folgekosten und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen der Konzerne seien intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft worden. Dies berge die Gefahr, dass Braunkohle-Unternehmen wie RWE, Vattenfall oder Mibrag insgesamt zu geringe Rückstellungen bilden würden. Ein weiteres Risiko sehen die Studienautoren darin, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegen würden, sondern völlig frei verwenden dürften. Unter Umständen – bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen oder im Insolvenzfall – könnten daher die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein. Immerhin sei RWE in starken finanziellen Schwierigkeiten, und Vattenfall wolle sein Braunkohlegeschäft möglichst rasch an den Investor EPH abstoßen. Angesichts dieser Entwicklungen bestehe ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne die von ihnen verursachten Schäden nicht in vollem Umfang tragen könnten.
Die Studienautoren forderten zunächst ein unabhängiges Kostengutachten. Dieses müsse prüfen, wie hoch Kosten und Risiken für die Renaturierung und langfristige Nachsorge der Braunkohletagebaue seien, damit die Rückstellungen der Unternehmen einer öffentlichen Transparenz-Kontrolle unterzogen werden könnten. Betroffene Landesregierungen, so eine weitere Forderung, sollten ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, sogenannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür böten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest seien. Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber für die Bedienung der Langzeitfolgekosten einzahlen müssten.
Die Auftraggeber der Studie warnen davor, dass sich die Braunkohlekonzerne aus der Verantwortung ziehen könnten. Nach jetziger Lage seien bei Umstrukturierungen, finanziellen Engpässen oder Pleiten der Unternehmen schnell die Steuerzahler in der Verantwortung. Und schon jetzt gebe es Beispiele, in denen die Allgemeinheit für Bergbauschäden zahle: Bei Langzeitfolgen wie Gewässerbelastungen oder unerwarteten Schäden durch Grundwasseranstieg beispielsweise seien Lasten und Kosten bisher kaum untersucht und beziffert. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen seien in der Pflicht angemessen und rechtzeitig vorzusorgen.
Die Studie „Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich“ steht auf der Homepage des BUND zumDownload bereit. (Petra Hannen)

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